Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 2060
- MDR 1959, 998
- WM 1959, 1243
- DB 1959, 1165
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.05.1951 - IV ZR 166/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58
(Auf dieser Unterscheidung beruht die Rechtsprechung des IV. und II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs über die "Wentpreisvereinbarung" (NJW 1951, 841; BGHZ 7, 143; 9, 56; NJW 1957, 342;… vgl. Dürkes a.a.O. S. 15, 43 ff), auf die das Berufungsgericht eingegangen ist).Durch die zweite Alternative des § 13 Abs. 3 Satz 1 UmstG sollte in Wirklichkeit klargestellt werden, daß die infolge der Wertsicherungsklauseln nicht auf feste Reichsmarkbeträge lautenden Geldsummenforderungen, die aber durch die Verordnung Nr. 92 stabilisiert worden waren, dementsprechend der Umstellung unterliegen (…vgl. Harmening/Duden a.a.O. § 13 UmstG Anm. 28 S. 191; BGH NJW 1951, 841), und zwar im Hinblick auf den inneren Zusammenhang der Verordnung Nr. 92 mit der Währungsreform in der Höhe, in der sie im Zeitpunkt der Währungsreform bestanden.
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52
Umstellung von Forderungen
Auszug aus BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58
(Auf dieser Unterscheidung beruht die Rechtsprechung des IV. und II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs über die "Wentpreisvereinbarung" (NJW 1951, 841; BGHZ 7, 143; 9, 56; NJW 1957, 342;… vgl. Dürkes a.a.O. S. 15, 43 ff), auf die das Berufungsgericht eingegangen ist). - BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52
Wertschuldklausel
Auszug aus BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58
(Auf dieser Unterscheidung beruht die Rechtsprechung des IV. und II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs über die "Wentpreisvereinbarung" (NJW 1951, 841; BGHZ 7, 143; 9, 56; NJW 1957, 342;… vgl. Dürkes a.a.O. S. 15, 43 ff), auf die das Berufungsgericht eingegangen ist).
- BGH, 09.07.1956 - II ZR 279/54
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rechnungslegung - Anforderungen an das …
Auszug aus BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58
(Auf dieser Unterscheidung beruht die Rechtsprechung des IV. und II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs über die "Wentpreisvereinbarung" (NJW 1951, 841; BGHZ 7, 143; 9, 56; NJW 1957, 342;… vgl. Dürkes a.a.O. S. 15, 43 ff), auf die das Berufungsgericht eingegangen ist). - BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58
Dies wäre unrichtig (vgl. BGH NJW 1951, 708; KG BB 1958 S. 786;… Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 4. Aufl. B 1 a.E.). - BGH, 19.11.1954 - V ZR 51/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58
Demgegenüber ist unter Verweisung auf die Urteile des erkennenden Senats vom 23. November 1951, vom 17. November 1952 und vom 19. November 1954 (V ZR 51/53) (LM § 18 Abs. 1 Ziff. 1 UmstG Nr. 4 und 8 und DNotZ 1955, 248) auszuführen, daß als "andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen" im Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 1 UmstG auch die Raten eines Kaufpreises in Betracht kommen, wenn sie nach dem Willen der Parteien der Altersversorgung des Verkäufers dienen sollen.
- BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63 Das besagt, daß hierfür auch im vorliegenden Fall allein der Grundbucheintrag maßgebend ist, wobei auch Lage und Verwendungsart des herrschenden wie des dienenden Grundstücks zu beachten sind (BGH NJW 1959, 2060; 1960, 673).
- BGH, 08.02.1961 - V ZR 105/60 Handelte es sich bei ihr um die Begründung einer Geldverbindlichkeit in der Weise, daß der Inhalt der Rentenzahlungspflicht des Beklagten allein durch die Währungseinheit "Reichsmark" als Wertmesser bestimmt, d.h. durch ein Vielfaches dieser Einheit ausgedrückt wurde (BGHZ 9, 56, 60), während der Bezugnahme auf den Fürsorgesatz nur die Aufgabe zukam, den Umfang der vertraglichen Leistung im Hinblick auf die seinerzeit bevorstehende Währungsreform zu sichern (Geldsummenschuld mit Wertbeständigkeitsklausel), so hätte die Vereinbarung gemäß Art. 11 des Gesetzes Nr. 51 der amerikanischen Militärregierung - MilRegG 51 - in der Fassung des Ersten Änderungsgesetzes vom 1. Juli 1947 (ABl-AmMilReg E 15), um wirksam zu sein, der Genehmigung der damaligen Besatzungsmacht bedurft (BGH Urteil vom 9. Juli 1956, II ZR 279/54, NJW 1957, 342); außerdem wäre dann die Rente, da sie in diesem Fall zu den Reichsmarkverbindlichkeiten im Sinne von § 13 Abs. 3 UmstG gehört hätte, lediglich in Höhe ihres Nennbetrages (…§ 18 Abs. 1 Nr. 1 a.a.O.) und ohne die Wertsicherungsklausel auf die neue Währung umgestellt worden (Urteil des erkennenden Senats vom 16. September 1959, V ZR 77/58, NJW 1959, 2060; vgl. auch Urteil des BGH vom 17. Oktober 1957, VII ZR 407/56, WM 1958, 293), so daß der Beklagte nicht mehr als 75 DM monatlich zu zahlen brauchte.
Hierunter sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur solche Geldsummenschulden zu verstehen, die zwar nicht auf feste Reichsmarkbeträge lauten, auf die aber gleichwohl der Umstellungsschlüssel der §§ 16, 18 UmstG anwendbar ist, weil für sie infolge von Wertsicherungsklauseln ein Ursprungs- oder Grundbetrag in Reichsmark festgestellt werden kann (BGH NJW 1951, 841; 1959, 2060;… vgl. auch Harmening/Duden, UmstG § 13 Anm. 28, S. 191).
Daß die Genehmigungspflicht des Art. 11 MilRegG 51 nur für Geldsummenschulden galt und nicht für solche Verbindlichkeiten, die - wenn auch nur formal zur Wertsicherung einer "wirtschaftlichen Geldforderung" - auf Leistung anderer Sachen gerichtet waren (so der erkennende Senat in NJW 1959, 2060 mit Bezug auf die inhaltsgleiche Verordnung Nr. 92 der britischen Militärregierung), wird von der Revision eingeräumt.
Ein Eingehen hierauf erübrigt sich jedoch, da die Nichtanwendung des erwähnten Gesetzes auf den vorliegenden Fall bereits dadurch gerechtfertigt wird, daß die Parteien nach rechtsirrtumsfreier Urteilsfeststellung keine Geldsummenschuld begründet haben (BGH NJW 1959, 2060).
- OLG Stuttgart, 27.03.2013 - 4 U 184/12
Beschränkte persönlichen Dienstbarkeit: Befugnis eines Stromnetzbetreibers zur …
Inhalt und Umfang einer solchen Dienstbarkeit können sich vielmehr unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung ändern, insbesondere auch mit einer Bedarfssteigerung wachsen (vgl. BGH NJW 1959, 2060; NJW-RR 2003, 235).
- OLG München, 17.10.2002 - 8 U 3144/02
Anpassung einer Dienstbarkeit an entwicklungsbedingteVeränderungen
Sie können sich vielmehr nach dem jeweiligen Bedürfnis des herrschenden Grundstücks unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung ändern, insbesondere auch mit einer Bedarfssteigerung wachsen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 1959, 2060 = DNotZ 1959, 240, 241; BGHZ 44, 171, 172 f. = NJW 1965, 2340 ; BGHZ 106, 348, 350 = NJW 1989, 1607 ;… BGH NJW-RR 1988, 1229, 1230 = DNotZ 1989, 562 , MünchKomm/ Falckenberg, BGB, 3. Aufl. 1997, § 1018 Rdnr. 51;… Bauer/v. Oefele/Bayer, GBO, 1999, AT III Rdnr. 356). - BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60 Dazu kommt, worauf der Berufungsgerichter mit Recht Gewicht gelegt hat, daß für den Umfang einer Dienstbarkeit das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Grundstücks maßgebend ist (BGH NJW 1959, 2060), die Grunddienstbarkeit regelmäßig ohne zeitliche Begrenzung bestellt ist und daher der Veränderung der Verhältnisse Rechnung getragen werden muß, wenn Treu und Glauben das verlangen (BGH NJW 1960, 673).
- BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60 Zutreffend hat das Berufungsgericht insbesondere angenommen, daß die in diesem Vertrag vereinbarte Goldwertsicherungsklausel ("eine Reichsmark gleich 1/2790 kg Feingold") durch die britische Militärregierungsverordnung Nr. 92 unwirksam geworden und nach der Währungsreform nicht wieder aufgelebt sei (vgl. Urteil des Senats vom 16. September 1959, V ZR 77/58, NJW 1959, 2060).
- BGH, 04.12.1963 - V ZR 189/61
Rechtsmittel
Ob diese Bestimmung die hier in Frage stehende Wertsicherungsklausel erfaßt und unwirksam gemacht hat (die Revision trägt unter Bezugnahme auf Binder/Wetter/Reinbothe, Währungsreform, Band II 1 § 3 WährG Anm. 1 vor, das Gesetz betreffe lediglich die Erfüllung von Verbindlichkeiten, verbiete aber nicht die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln schlechthin), kann dahinstehen; im vorliegenden Fall ist die Vereinbarung zudem vor dem Erlaß der Verordnung Nr. 118 abgeschlossen worden, weshalb sich auch die Frage der Rückwirkung aufwerfen würde (vergl. dazu Urteil des Senats vom 16. September 1959 V ZR 78/589 NJW 1959, 2060 = WM 1959, 1243 = MDR 1959, 998 = LM MRVO Nr. 92 (Br.Z) Nr. 11). - BGH, 16.10.1959 - V ZB 16/59
Rechtsmittel
Die im Verfahren der weiteren Beschwerde vom Schuldner vertretene gegenteilige Auffassung ist nicht richtig (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 16. September 1959, V ZR 77/58 unter III, WM 1959, 1243, 1245).
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