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| BGH, 21.04.1978 - V ZR 77/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Abgabe einer Löschungsbewilligung für mehrere Auflassungsvormerkungen aufgrund des erklärten Rücktritts - Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums und Anfechtung nach den konkursrechtlichen Vorschriften - Anspruch des Konkursverwalters auf Ablehnung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1437
- MDR 1979, 44
- DNotZ 1978, 623
- DB 1978, 1638
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1976 - V ZR 4/75
Vertrag über die Erstellung eines Bauwerks - Vertrag über die Übereignung eines …
Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 77/77
Die Anwendung des § 17 KO werde trotz der eingetragenen Auflassungsvormerkungen nicht durch § 24 KO ausgeschlossen, da auch mit der Verwirklichung des vorgemerkten Rechts der Vertrag von Seiten der Verkäuferin noch nicht vollständig erfüllt wäre (BGH Urt. v. 29. Oktober 1976, V ZR 4/75, NJW 1977, 146); es bliebe vielmehr noch deren Verpflichtung zur Pfandfreistellung der verkauften Grundstücke.
- OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03
Insolvenz des Bauträgers: Rückabwicklungsschuldverhältnis beim Werkvertrag; …
Der Bundesgerichtshof, der zunächst (zu § 24 KO) eine andere Meinung hatte (BGH NJW 1977, 146), hat sich nach Klarstellung durch den Gesetzgeber dieser Meinung ausdrücklich angeschlossen (BGH NJW 1978, 1437; 1981, 991). - BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03
Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person
Ebenso wie der Gesetzgeber (dazu BGH 5. Oktober 1983 - IVa ZR 190/81 - BGHZ 88, 296; 21. April 1978 - V ZR 77/77 - BB 1978, 933; 4. Oktober 1977 - VI ZR 192/76 - BGHZ 69, 315) dürfen die Tarifvertragsparteien durch tarifliche Bestimmungen vorangegangene Tarifverträge authentisch interpretieren. - BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
Vormerkungswirkung nach § 24 KO
Mit der Revision ist allerdings davon auszugehen, daß in Fällen der vorliegenden Art das Wahlrecht des Konkursverwalters nach § 17 KO durch § 24 KO (in dessen durch die Hinzufügung des zweiten Satzes verdeutlichten Sinn, s. dazu das Senatsurteil vom 21. April 1978, V ZR 77/77, LM KO § 24 Nr. 2) nicht völlig ausgeschlossen wird, sondern nur insoweit, als es um den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch (hier also die Eigentumsübertragung) geht, im übrigen aber (hier hinsichtlich der Gebäudeerstellung) bestehen bleibt (…soweit ersichtlich einhellige Meinung, s.u.a. Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO 9. Aufl. § 24 Rdn. 7;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 883 Rdn. 39; Fehl, BB 1977, 1228, 1230; Lichtenberger, NJW 1977, 519, 521, 522; Weitnauer, DNotZ 1977, 225, 229; Kissel, NJW 1977, 1760, 1763; Kuhn, WM 1979, 742; Häsemeyer, NJW 1977, 737, 738;… Dieckmann, Festschrift für von Caemmerer, 1978, S. 95, 120).
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