Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- MDR 1963, 575
- DNotZ 1964, 296
- DB 1963, 1043
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60
Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung
Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62
Allenfalls wäre noch zu prüfen, ob in der Äußerung des Klägers in der Beweisaufnahme am 14. Februar 1961 (Bl. 37 GA) eine Anfechtung wegen Täuschung zu erblicken und ob diese Anfechtung gleichzeitig als Irrtumsanfechtung aufzufassen wäre (vgl. BGHZ 34, 32, 38). - RG, 16.10.1908 - VII 595/07
1. Zum Begriffe der Schenkung unter Lebenden im Sinne des …
Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 82/62
Nach der Rechtsprechung ist der Widerruf ungeachtet des weiteren Verhaltens des Beschenkten gemäß § 534 BGB dann ausgeschlossen, wenn dem Schenker eine besondere Pflicht für diese Zuwendung obgelegen hat, eine Pflicht, die aus den konkreten Umständen des Falles erwachsen ist und in den Geboten der Sittlichkeit wurzelt, wobei das Vermögen und die Lebensstellung der Beteiligten sowie ihre persönlichen Beziehungen untereinander zu berücksichtigen sind (RGZ 70, 15, 19 und 383, 385; RG WarnRspr 1913 Nr. 409).
- OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der …
Dem Schenker muss aus den konkreten Umständen des Falles eine besondere Pflicht für diese Zuwendung obgelegen haben, eine Pflicht, die aus den konkreten Umständen des Falles erwachsen ist und in den Geboten der Sittlichkeit wurzelt, wobei das Vermögen und die Lebensstellung der Beteiligten sowie ihre persönlichen Beziehungen untereinander zu berücksichtigen sind (BGH Urt. v. 13.2.1963 - V ZR 82/62, BeckRS 1963, 31187351 = MDR 1963, 5756; RGZ 70, 15, 19 und 383, 385; RG WarnRspr 1913 Nr. 409).Eine solche Pflicht wurde vom Bundesgerichtshof etwa für den Fall bejaht, dass dem Zuwendenden gegenüber seinen Geschwistern eine sittliche Pflicht zur Unterstützung oblag, da diese mangels Gewährleistung ihres Lebensunterhalts der Schenkung bedürftig gewesen seien (BGH Urt. v. 13.2.1963 - V ZR 82/62, BeckRS 1963, 31187351 = MDR 1963, 575).
- OLG Köln, 10.11.2021 - 26 UF 92/20
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich; Berücksichtigung von …
Dem Schenker muss aus den konkreten Umständen des Falles eine besondere Pflicht für diese Zuwendung oblegen haben, eine Pflicht, die aus den konkreten Umständen des Falles erwachsen ist und in den Geboten der Sittlichkeit wurzelt, wobei das Vermögen und die Lebensstellung der Beteiligten sowie ihre persönlichen Beziehungen untereinander zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 13.02.1963 - V ZR 82/62, MDR 1963, 575 ff.). - OLG Frankfurt, 06.06.2025 - 25 U 183/24
Zu den Voraussetzungen eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks
Bezieht sich - wie vorliegend - die Schenkung auf einen unteilbaren Gegenstand, führt der Widerruf eines Schenkers dazu, dass Leistung an alle Schenker (bzw. deren Rechtsnachfolger) gefordert werden kann (BGH, Urt. v. 13.2.1962, V ZR 82/62, MDR 1963, 575f.). - BGH, 03.01.1968 - V ZR 8/67
Anfechtung einer Nießbrauchsbestellung wegen arglistiger Täuschung bzw. wegen …
Wegen, des Sachverhalts wird auf Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 13. Februar 1963, V ZR 82/62 (LM § 534 BGB Nr. 1) Bezug genommen, durch das auf die Revision des Klägers das seine Berufung zurückweisende Urteil des Berufungsgerichts vom 26. Februar 1962 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.
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