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| BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1301
- DB 1953, 509
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.05.1948 - ZS 12/48
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51
Einen neuen Antrag hat er mit der Umwandlung des bisherigen Hauptantrage in einen Hilfsantrag in das Revisionsverfahren nicht eingeführt (OGHBrZ Urt v. 21.10.1948, II ZS 12/48).Sie wäre ausnahmsweise erforderlich, wenn verhütet werden müßte, daß der Kläger einen bisherigen unbegründeten Hauptanspruch nach Umstellung in der Revisionsinstanz erst nach Zurückverweisung durch neue Vorbringen in der Berufungsinstanz begründet machen könnte (OGHBrZ Urt v. 21.10.1948, II ZS 12/48).
- RG, 22.01.1927 - V 191/26
Nichtiges Grundstücksgeschäft
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51
Gleichwohl kann das Revisionsgericht ihm nicht selbst stattgeben; denn zur Entscheidung über das von der Beklagten geltendgemachte Zurückbehaltungsrecht (RGZ 114, 266; 115, 35 [46]) bedarf es noch tatsächlicher Feststellungen, die das Revisionsgericht nicht treffen kann. - RG, 26.06.1926 - V 532/25
53. Zurückbehaltungsrecht.
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51
Gleichwohl kann das Revisionsgericht ihm nicht selbst stattgeben; denn zur Entscheidung über das von der Beklagten geltendgemachte Zurückbehaltungsrecht (RGZ 114, 266; 115, 35 [46]) bedarf es noch tatsächlicher Feststellungen, die das Revisionsgericht nicht treffen kann. - RG, 30.01.1907 - V 153/06
Aufnahme des durch Eröffnung des Konkurses unterbrochenen Verfahrens gegenüber …
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51
Obwohl im allgemeinen neue Ansprüche in der Revisionsinstanz nicht erhoben werden können, war der Kläger doch befugt, seinen bisherigen auf (Auflassung und) Herausgabe des Grundstücks gerichteten Hauptantrag noch in der Revisionsinstanz umzustellen und eine Entscheidung darüber zu begehren, ob die anstelle des etwaigen Anspruchs tretende Konkursforderung am Konkursverfahren teilnimmt (RGZ 65, 132 Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl § 240 II 3;… Jaeger KO 6./7. Aufl § 146 Anm. 15;… Baumbach Lauterbach ZPO 21. Aufl § 240 Anm. 2 D). - RG, 07.10.1939 - VI 149/38
Zur Beweislast nach § 7 KFG. und im Rahmen der Abwägung nach § 17 daselbst.
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51
An dieser Unwirksamkeit wird durch eine nachträglich doch noch erteilte Genehmigung der Verwaltungsbehörde nichts mehr geändert (RG JW 1922, 491; RG DR 1944, 26 = RGZ 162, 1).
- BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Grundstückspreisverordnung
VO Nr. 1 mit Anm. von Pritsch; vgl. auch BGHZ 5, 76 [100] sowie die beiden Urteile vom 8. Mai 1953 V ZR 85/51 und vom 15. Mai 1953 V ZR 95/52, beide veröffentlicht in NJW 1953, 1301). - BGH, 21.05.1959 - III ZR 7/58
Rechtsmittel
Eine im November 1950 gegen die inzwischen in Konkurs geratene MGG erhobene Klage des jetzigen Klägers auf Verurteilung der MGG zur Einwilligung in die Rückübertragung des Grundstücks oder in die Grundbuchberichtigung hatte in der Revisionsinstanz im wesentlichen Erfolg (Urteil des BGH vom 8. Mai 1953 - V ZR 85/51).
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