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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1980 - V ZR 85/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1478
BGH, 23.05.1980 - V ZR 85/79 (https://dejure.org/1980,1478)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1980 - V ZR 85/79 (https://dejure.org/1980,1478)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1980 - V ZR 85/79 (https://dejure.org/1980,1478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heilung von Beurkundungsmangel; Erfüllungsübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2126
  • MDR 1980, 1012
  • DNotZ 1980, 536
  • WM 1980, 1038
  • BauR 1980, 458
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1980 - V ZR 85/79
    Auf Vorschlag des Bundesrates hat der Gesetzgeber statt dessen mit der Gesetz gewordenen Fassung fast wörtlich die Ausdrucksweise des Bundesgerichtshofes aus der - vom Bundesrat zitierten - Entscheidung BGHZ 63, 359, 363 übernommen.

    Insbesondere läßt die fast wörtliche Anlehnung an BGHZ 63, 359, 363 erkennen, daß der Gesetzgeber die in jener Entscheidung aufgestellten Mindestanforderungen nicht verschärfen wollte.

    In BGHZ 63, 359, 363 hatte der Senat "hinlänglich klare Umrisse" der Vertragspflichten bereits in der Pflicht des Klägers (Verkäufer) zur Veräußerung und zur Wohnungsherstellung (in Verbindung mit der Bezeichnung des Veräußerungs- und Herstellungsgegenstandes durch Angabe der Grundbuchbezeichnung, der Höhe des Miteigentumsanteils sowie des Geschosses und der Nummer der Eigentumswohnung) sowie in der Pflicht der Beklagten (Käuferin) gesehen, einen bestimmten Erwerbspreis zu bestimmten Zahlungsbedingungen zu entrichten.

  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 102/79

    Beurkundungspflichtiger Vertragsinhalt nach § 1 BeurkÄndG

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 1980, V ZR 85/79, WM 1980, 1038 näher dargelegt hat, ist bei der Ausfüllung der aus BGHZ 63, 359, 363 in das Beurkundungsänderungsgesetz übernommenen (problematischen) Merkmale "hinlänglich klare Umrisse" und "Hauptinhalt" der Rechte und Pflichten nach dem Willen des Gesetzgebers ein großzügiger Maßstab anzulegen, der jedenfalls die in BGHZ 63, 359 für ausreichend erachteten konkreten Anforderungen nicht verschärft (…vgl. Nr. 2 Buchst. b der Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 8/3230, Anlage 2, S. 10).

    Er hat Satz 1 a.a.O. in seinem Urteil vom 21. März 1980, V ZR 72/78, NJW 1980, 1631 und Satz 2 a.a.O. in dem schon erwähnten Urteil vom 23. Mai 1980 (WM 1980, 1038) sowie in einem weiteren Urteil vom 4. Juni 1980, V ZR 110/78, bereits angewendet.

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