Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- RG, 03.07.1942 - VII 112/41
Welche Ansprüche können für einen Ehegatten begründet sein, der sein …
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Der beabsichtigte Zweck entspricht also bei einer fiduziarischen Rechtsübertragung der abgegebenen Erklärung wirklich, nur deckt sich der wirtschaftliche Zweck der Zuwendung nicht mit der juristischen Form des Rechtsgeschäfts (…BGB RGRK, 10. Aufl. Vorbem 6 vor § 104, § 117 Anm. 3; vgl. auch RGZ 169, 249).Zur rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichts ist allgemein noch auf die Gedankengänge des Reichsgerichts im Urteil vom 15. Dezember 1939 zu verweisen, das in RGZ 169, 249 [251/2] seinem wesentlichen Inhalte nach wiedergegeben ist.
Daß die verschiedenen Hilfsbegründungen des Klägers einander zum Teil widersprechen, hindert ihre Zulässigkeit nicht (vgl. RGZ 169, 249; Baumbach-Lauterbach § 260 Anm. 2 C; Stein-Jonas-Schönke § 260 Anm. II B 2 aβ).
- BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Die sich hier aus BGHZ 11, 192 [194] und dem Urteil des Senats vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - gegen dieses Vorgehen des Berufungsgerichts wie gegen die Antragstellung des Klägers ergebenden Bedenken sind dadurch ausgeräumt, daß der Kläger in der mündlichen Revisionsverhandlung den vom Berufungsgericht dem Grunde nach für gerechtfertigten Anspruch auf Schadensersatz wegen des Weiterverkaufs des Grundstücks als in erster Linie geltend gemacht bezeichnet und sich auf die weiteren Schadensersatzansprüche nur hilfsweise bezogen hat.Diese Klarstellung ist nach BGHZ 11, 192 auch noch in der Revisionsinstanz zulässig.
- RG, 22.11.1924 - I 56/24
Herausgabe oder Schadensersatz.
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Auf RGZ 109, 234 [236] kann sich die Revision nicht stützen.
- RG, 13.03.1936 - V 184/35
Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und …
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Dies trifft nur dann zu, wenn eine solche Gesinnung des die übermäßigen Vorteile beanspruchenden Teils vorliegt, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das allgemeine Anstandsgefühl verstößt (RGZ 150, 1). - RG, 02.04.1928 - VI 336/27
Vormerkung; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Dabei bedarf es nicht noch des Hinweises, daß - wie das angefochtene Urteil ebenfalls zutreffend ausführt - ein gutgläubiger Erwerb des Beklagten Ba. nicht durch den zugunsten des Klägers am 15. März 1950 im Grundbuch eingetragenen Widerspruch gegen die Richtigkeit der Eintragung der Beklagten M. als Eigentümerin verhindert worden wäre, weil bereits am 9. November 1949 eine Vormerkung für den Auflassungsanspruch des Beklagten Ba. im Grundbuch eingetragen war (vgl. RGZ 121, 44). - BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52
Grundurteil bei Aufrechnung
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 123, 6; 170, 281) und der des IV. Zivilsenats (Urteil vom 9. Juli 1953 - IV ZR 12/53 = NJW 1953, 1589) ausgesprochen, die Klagforderung könne bei Aufrechnung des Beklagten mit rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen auch ohne deren Erledigung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sie jedenfalls zu einem Betrage anzuerkennen sei, der die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63). - BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Denn der Kläger kann die Beklagte M. mit ihrer Aufrechnung nicht auf den nicht eingeklagten Teil, seiner Gesamtforderung verweisen (Urteil des Senats vom 26. März 1954 - V ZR 151/52 = LM, Nachschlagewerk Nr. 10 zu § 387 BGB). - RG, 06.12.1928 - VI 229/28
1. Kann ohne genaue Feststellung der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen …
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 123, 6; 170, 281) und der des IV. Zivilsenats (Urteil vom 9. Juli 1953 - IV ZR 12/53 = NJW 1953, 1589) ausgesprochen, die Klagforderung könne bei Aufrechnung des Beklagten mit rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen auch ohne deren Erledigung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sie jedenfalls zu einem Betrage anzuerkennen sei, der die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63). - RG, 15.01.1943 - VII 104/42
1. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn jemand den Rechtsschein entstehen läßt, ein …
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 123, 6; 170, 281) und der des IV. Zivilsenats (Urteil vom 9. Juli 1953 - IV ZR 12/53 = NJW 1953, 1589) ausgesprochen, die Klagforderung könne bei Aufrechnung des Beklagten mit rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen auch ohne deren Erledigung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sie jedenfalls zu einem Betrage anzuerkennen sei, der die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63). - BGH, 31.10.1952 - V ZR 153/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Die sich hier aus BGHZ 11, 192 [194] und dem Urteil des Senats vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - gegen dieses Vorgehen des Berufungsgerichts wie gegen die Antragstellung des Klägers ergebenden Bedenken sind dadurch ausgeräumt, daß der Kläger in der mündlichen Revisionsverhandlung den vom Berufungsgericht dem Grunde nach für gerechtfertigten Anspruch auf Schadensersatz wegen des Weiterverkaufs des Grundstücks als in erster Linie geltend gemacht bezeichnet und sich auf die weiteren Schadensersatzansprüche nur hilfsweise bezogen hat. - BGH, 09.07.1953 - IV ZR 12/53
Rechtsmittel
- RG, 01.06.1934 - VII 92/34
Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des …
- BGH, 14.11.1956 - V ZR 8/56
Rechtsmittel
Das ist von jeher anerkannt (RGZ 77, 202 [206]; WarnRspr 1911 Nr. 287; RGZ 94, 348 [351]; 144, 71 [74];… Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 260 ZPO Anm. II B 2 a β;;… Baumbach-Lauterbach 24. Aufl. § 260 ZPO Anm. 2 C) und entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 10. Dezember 1954, V ZR 87/53, S. 48, und vom 25. Januar 1956, V ZR 190/54, BGHZ 19, 387 [390]).
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