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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1966 - V ZR 9/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,7742
BGH, 13.07.1966 - V ZR 9/64 (https://dejure.org/1966,7742)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - V ZR 9/64 (https://dejure.org/1966,7742)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - V ZR 9/64 (https://dejure.org/1966,7742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geheime und betrügerische Entgeltabrede in Täuschungsabsicht trotz Inkrafttretens eines Preiserhöhungsverbotes bei einem Grundstücksvertrag - Wertung einer in einem Zusatzvertrag zu einem Grundstückskaufvertrag stehenden Vereinbarung mit dem Ziel der Zahlung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52

    Grundstückspreisverordnung

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - V ZR 9/64
    Was die Täuschungsabsicht der Vertragsteile anlan so geht das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung zutreffend davon aus, daß das Bewußtsein der Vertragspartner genüge, durch die falsche Protokollierung des Kaufpreises könne eine Behörde (nicht notwendigerweise die Preisbehörde) getäuscht werden (RGZ 171, 25; BGHZ 7, 302; 11, 98) [BGH 20.11.1953 - V ZR 124/52].
  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52

    Hinterlegung im Ost-West-Streit

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - V ZR 9/64
    Was die Täuschungsabsicht der Vertragsteile anlan so geht das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung zutreffend davon aus, daß das Bewußtsein der Vertragspartner genüge, durch die falsche Protokollierung des Kaufpreises könne eine Behörde (nicht notwendigerweise die Preisbehörde) getäuscht werden (RGZ 171, 25; BGHZ 7, 302; 11, 98) [BGH 20.11.1953 - V ZR 124/52].
  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65

    Verwirkung

    Das Entgelt im Sinne der genannten Bestimmung umfaßt alles, was nach dem Willen der Vertragspartner zur Gegenleistung des Käufers gehört (Senatsurteil vom 13. Juli 1966 - V ZR 9/64).

    B) Mit seiner Auffassung, daß die Grundstückspreisverordnung bis zu ihrer Aufhebung durch das Bundesbaugesetz (29. Oktober 1960 - §§ 186 Ziff. 65, 189 BBauG) gegolten habe, befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 90; Urteil vom 8. Februar 1961 - V ZR 118/59 - LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11; Urteil vom 13. Juli 1966 - V ZR 9/64 und Urteil vom 27. Oktober 1967 - V ZR 171/64 - LM PreisüberwVO § 4 Nr. 12 = WM 1968, 13, 15).

  • BGH, 17.05.1967 - V ZR 127/64

    Kaufvertrag über ein Grundstück - Notarielle Beurkundung über ein geringeres …

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1961 - V ZR 118/59, LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11 näher dargelegt hat, legen sich die Vorschriften zur Aufhebung der Grundstückspreisverordnung keine rückwirkende Kraft bei (vgl. auch die Urteile des Senats vom 28. Oktober 1964 - V ZR 236/62 S. 4/5 und vom 13. Juli 1966 - V ZR 9/64 S. 11; ferner Kieninger in Anm. zu zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln in NJW 1961, 2208).

    Im Urteil vom 13. Juli 1966 a.a.O. hat der Senat ausgeführt, daß abgewickelte Kaufvertragsverhältnisse von den Aufhebungsbestimmungen des Bundesbaugesetzes nicht berührt werden und das Kaufgeschäft mit dem Abschluß des Vertrags, der Genehmigung des beurkundeten Preises, dem Vollzug im Grundbuch und der Zahlung des Kaufpreises abgewickelt ist.

  • BGH, 07.04.1967 - V ZR 94/64

    Umgehung der Verordnung über Preisüberwachung im Grunderwerbssteuergesetz und des …

    Ohne Rechtsirrtum hat das Berufungsgericht dabei als Entgelt im Sinne des § 1 GrdstPrVO alles angesehen, was nach dem Willen der Vertragspartner zur Gegenleistung des Käufers gehört und nicht nur das, was die Vertragsteile etwa selbst als Kaufpreis bezeichnet haben (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1966, V ZR 9/64 S. 7, 8).
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