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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1978 - V ZR 9/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2919
BGH, 08.12.1978 - V ZR 9/75 (https://dejure.org/1978,2919)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1978 - V ZR 9/75 (https://dejure.org/1978,2919)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1978 - V ZR 9/75 (https://dejure.org/1978,2919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Erschließungsbeitrag" in einem Erbbaurechtsübertragungsvertrag - Verbleiben der Erschließungslast bei der Gemeinde bis zum vertragsgemäßen Vollzug der Erschließung durch das Erschließungsunternehmen und dem Erlöschen der Erschließungslast der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1979, 370
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

    Auszug aus BGH, 08.12.1978 - V ZR 9/75
    Bei dieser Prüfung wäre zu berücksichtigen gewesen, daß die Erschließungslast zumindest bedingt so lange bei der Gemeinde verbleibt, bis das Erschließungsunternehmen die Erschließung vertragsgemäß vollzogen hat und damit die Erschließungslast der Gemeinde erlischt (BGHZ 54, 287, 291; 58, 386, 389 m.w.Nachw.; zur Abwälzung der Kosten eines Erschließungsunternehmens auf die Grundstückserwerber vgl. Brügelmann/Förster, BBauG § 123 unter 111, 2 f;… zum Verhältnis der Anlieger zur Gemeinde Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG § 123 Rdn. 28, S. 13 a).
  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68

    Rechtsnatur des Erschließungsvertrages

    Auszug aus BGH, 08.12.1978 - V ZR 9/75
    Bei dieser Prüfung wäre zu berücksichtigen gewesen, daß die Erschließungslast zumindest bedingt so lange bei der Gemeinde verbleibt, bis das Erschließungsunternehmen die Erschließung vertragsgemäß vollzogen hat und damit die Erschließungslast der Gemeinde erlischt (BGHZ 54, 287, 291; 58, 386, 389 m.w.Nachw.; zur Abwälzung der Kosten eines Erschließungsunternehmens auf die Grundstückserwerber vgl. Brügelmann/Förster, BBauG § 123 unter 111, 2 f;… zum Verhältnis der Anlieger zur Gemeinde Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG § 123 Rdn. 28, S. 13 a).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 8/89

    Verwendungsersatzansprüche des Landpächters

    Auch das Wort "vertreten" muß deshalb ohne gegenteilige Anhaltspunkte entsprechend seinem allgemeinen und üblichen Sinngehalt, d.h. hier gesetzestechnisch, verstanden werden (vgl. auch Senatsurt. v. 8. Dezember 1978, V ZR 9/75, WM 1979, 370; v. 18. September 1987, V ZR 55/86, Umdruck S. 9).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Grundstückskaufvertrag im …

    Der Wortlaut einer notariellen Erklärung ist in erster Linie darauf zu prüfen, ob verwendete Ausdrücke nicht entsprechend ihrem allgemein üblichen Sinngehalt zu verstehen sind (Senatsurt. v. 8. Dezember 1978, V ZR 9/75, WM 1979, 370; v. 18. September 1987, V ZR 55/86, unveröffentlicht).
  • BGH, 23.06.1981 - V ZR 148/80

    Vergütung von Erschließungsleistungen: Verjährung

    Daß in Fällen der vorliegenden Art ein Dreiecksverhältnis zwischen Gemeinde, Erschließungsträger und Grundstückseigentümer entsteht, in dem die Rechtsbeziehungen zwischen den Erstgenannten öffentlich-rechtlicher Natur sind und der Unternehmer über eine privatrechtliche Vereinbarung die entstandenen Kosten auf die Grundstückserwerber abwälzt (vgl. dazu auchSenatsurteil vom 8. Dezember 1978, V ZR 9/75 = WM 1979, 370 und BGHZ 61, 360 ff [BGH 08.11.1973 - VII ZR 246/72]), besagt weder etwas für noch gegen die Anwendung von § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf den vertraglichen Anspruch des Erschließungsträgers.
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 55/86

    Minderung - Zugesicherung einer "Erlaubnis nach den Straßengesetzen" - Auslegung …

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1978, V ZR 9/75, WM 1979, 370 ausgeführt hat, ist bei der Auslegung eines notariellen Vertrages der Wortlaut in erster Linie darauf zu prüfen, ob verwendete Ausdrücke nicht entsprechend ihrem allgemeinen und üblichen Sinngehalt (dort: "Erschließungsbeitrag" als öffentlich-rechtliche Forderung der Gemeinde im Sinne der §§ 123 ff BBauG) zu verstehen sind.
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