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| BGH, 12.11.1958 - V ZR 90/57 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.11.1958 - V ZR 90/57
Dies reicht aber, selbst wenn es sich um eine grobe Fahrlässigkeit handeln würde, zur Annahme einer Arglist im Sinne der §§ 463, 476 BGB nicht aus, da diese Vorsatz oder doch bedingten Vorsatz voraussetzt (Urteil des Senats vom 21. November 1952, V ZR 158/51 = LM § 463 BGB Nr. 1 mit weiteren Nachweisen; RG JW 1936, 502 Nr. 2).
- BGH, 10.07.1963 - V ZR 66/62 Nach reichsgerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, stellt Befall von Holzteilen eines Hauses mit einem zerstörenden Pilz, auch wenn es sich nicht um echten Hausschwamm handelt, regelmäßig einen für den Käuferentschluß maßgeblichen Mangel dar (RG WarnRspr 1919 Nr. 30 und JW 1936, 375 Nr. 2; BGH Urteile vom 12. November 1958, V ZR 90/57, S. 7, vom 28. Juni 1961, V ZR 201/60, S. 5, und vom 10. April 1963, V ZR 178/61, S. 11;… vgl. auch Siebert/Ballerstedt a.a.O. § 459 Anm. 15 sowie § 460 Anm. 13 und RGRK a.a.O. § 459 Anm. 17 letzter Absatz).
- BGH, 28.06.1961 - V ZR 201/60 a; Urteil des erkennenden Senats.vom 12. November 1958 V ZR 90/57 S .7) Abweichende örtliche Gepflogenheiten hat das Berufungen gericht nicht festgestellt.
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