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   VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - 2 S 1732/85   

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https://dejure.org/1987,2454
VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - 2 S 1732/85 (https://dejure.org/1987,2454)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.1987 - 2 S 1732/85 (https://dejure.org/1987,2454)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 2 S 1732/85 (https://dejure.org/1987,2454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Streitigkeit über die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags; Wirksamkeit eines Vergleichsvertrags; Geltungsbereich einer Entwässerungsgebührensatzung; Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags wegen nachträglichen Wegfalls der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1987, 388
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

    Es ist weiterhin unerheblich, ob die der Aufgabenerfüllung dienenden Anlagen im Eigentum der Gemeinde oder des privaten Unternehmens stehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.5.1987, VBlBW 1987, 388 [393]; OVG NW, Urt. v. 7.9.1987, OVGE 39, 179 [185]; OVG Schl.-H., aaO, S. 153; Gern, aaO, RdNr. 586; Schmid, in: Quecke/Schmid, aaO, § 82 RdNr. 183; Dahmen, aaO, § 4 RdNr. 215).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 1058/88

    Folgekostenvertrag mit Grundstückseigentümern - Erstattung des

    Ihre Zulässigkeit beurteilt sich nach den im Zeitpunkt ihres Abschlusses maßgebenden allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts und nicht nach den §§ 54 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes vom 25.5.1976 (BGBl. I S. 1253) oder des Landes vom 21.6.1977 (GBl. S. 227), weil sich diese Gesetze für die vor ihrem Inkrafttreten geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge keine Geltung beimessen (vgl. § 103 VwVfG/Bund und §§ 98, 103 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1985 -- 2 S 1962/83 --; Urteil vom 7.5.1987 -- 2 S 1732/85 --, VBlBW 1987, 388).

    Sie führt dazu, daß für den Abschluß verwaltungsrechtlicher Verträge kein Raum ist, soweit Recht und Gesetz der Vertragsform oder dem Vertragsinhalt entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 6.7.1973 -- IV C 22.72 --, BVerwGE 42, 331/334 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1985 und Urteil vom 7.5.1987, aaO).

  • OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer

    Zwar hält der Senat für denkbar, dass technische Anlagen im Hoheitsgebiet einer Gemeinde, die gemeinsam von mehreren Einrichtungsträgern für ihre jeweilige Aufgabenwahrnehmung genutzt werden, auch zum Bestandteil dieser verschiedenen Einrichtungen erklärt werden können (so jedenfalls Birk in Driehaus, a. a. O., Rn. 536 zu § 6 unter Hinweis auf VGH BW, U. v. 07.05.1987 - 2 S 1732/85 - VBlBW 1987, 388; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., Rn. 736 zu § 6).
  • OVG Sachsen, 06.09.2011 - 5 B 205/10

    Abwassergebühren, Privatisierung, wirtschaftliches Eigentum, Kosten

    Es ist weiterhin unerheblich, ob die der Aufgabenerfüllung dienenden Anlagen im Eigentum der Gemeinde oder des privaten Unternehmens stehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.5.1987, VBlBW 1987, 388 [393]; OVG NW, Urt. v. 7.9.1987, OVGE 39, 179 [185]; OVG Schl.-H., aaO, S. 153; Gern, aaO, RdNr. 586; Schmid, in: Quecke/Schmid, aaO, § 82 RdNr. 183; Dahmen, aaO, § 4 RdNr. 215).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2018 - 3 U 42/18

    Wasserversorgung: Recht auf unentgeltlichen Wasserbezug aus einem im Jahr 1903

    Zum anderen hätte jedenfalls die Gemeinde I. ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt P. nach §§ 25 f. GKZ keine Satzungshoheit über die nicht auf ihrem Gebiet ansässigen Beklagten, unabhängig davon, ob diese an ihre öffentlichen Einrichtungen angeschlossen sind (vgl. die von den Beklagten selbst angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 07.05.1987 - 2 S 1732/85, VBlBW 1987, 388, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1719/88

    Hausmüllgebühren - Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Kostendeckung

    Anders läge es nur, wenn der Beklagte die verbandseigenen Abfallbeseitigungsanlagen im Außenverhältnis zu den Benutzern als Bestandteil der von ihm betriebenen öffentlichen Abfallbeseitigungseinrichtung gewidmet hatte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.9.1981 - 2 S 1249/80 -, VBlBW 1982, 302; Urteil vom 7.5.1987 - 2 S 1732/85 -, VBlBW 1987, 388).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 10 S 3/96

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einem Energieversorger und einer Gemeinde

    Vielmehr kann der Beklagten zugemutet werden, an ihrer vertraglichen Verpflichtung festgehalten zu werden (vgl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.1987, VBlBW 1987, 388, 394f).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Die Verbandskläranlage in H, die der Antragsgegnerin auf Grund ihrer Abwassersatzung als beitragsrechtlich verselbständigte Teileinrichtung zuzurechnen ist, soweit sie der Entsorgung ihres Gemeindegebiets dient (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.9.1981 -- 2 S 1249/80 --, VBlBW 1982, 302; Urteil vom 7.5.1987 -- 2 S 1732/85 --, VBlBW 1987, 388), wurde vor dem Stichtag 31.12.1978 in Auftrag gegeben, da sie, wie unstreitig ist, bereits seit Herbst 1977 in Betrieb ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1987 - 2 S 2019/87

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzungsbeschluß

    Wie der erk. Senat in seinem Urteil vom 7.5.1987 - 2 S 1732/85 - ausgeführt hat, ergab sich das Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung, daß die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung des Vertrags vom 18./19./25.7.1967 unwirksam ist, aus dem Umstand, daß die Verbandsversammlung die Kündigung dieses Vertrags durch die Beklagte zum Anlaß genommen hatte, die Finanzkosten- und Betriebskostenumlage der Klägerin beträchtlich zu erhöhen.
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