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| VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.05.1990 - VGH 14/89 |
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VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.05.1990 - VGH 14/89 (https://dejure.org/1990,36189)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 11.05.1990 - VGH 14/89 (https://dejure.org/1990,36189)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 11. Mai 1990 - VGH 14/89 (https://dejure.org/1990,36189)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekd.de
, S. 20
Pfarrer, Versetzung in den Ruhestand
Wird zitiert von ... (4)
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 45/08 Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 2 Abs. 2 S. 2 PfDG) und selbst die besondere Fürsorgepflicht gegenüber abberufenen Pfarrerinnen und Pfarrern (§ 87 Abs. 2 S. 2 PfDG) können die Versetzung eines Warteständlers nach Ablauf von drei Jahren, wenn ihm bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen worden ist und der Lauf der Frist nicht durch eine auftragsweise Beschäftigung gehemmt worden ist (§ 91 Abs. 1 S. 1 und 2 PfDG), nicht verhindern (VGH, Urt. v. 11.05.1990 - VGH 14/89 - RsprB ABl.EKD 1992, 20;… Urt. v. 01.03.2002 - VGH 6/99 - RsprB ABl.EKD 2003, 7; B. v. 15.09.2005 - VGH 10.03 - ).
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 10/09 Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 2 Abs. 2 S. 2 PfDG) und selbst die besondere Fürsorgepflicht gegenüber abberufenen Pfarrerinnen und Pfarrern (§ 87 Abs. 2 S. 2 PfDG) können die Versetzung eines Warteständlers nach Ablauf von drei Jahren, wenn ihm bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen worden ist und der Lauf der Frist nicht durch eine auftragsweise Beschäftigung gehemmt worden ist (§ 91 Abs. 1 S. 1 und 2 PfDG), nicht verhindern (VGH, Urt. v. 11.05.1990 - VGH 14/89 - RsprB ABl.EKD 1992, 20;… Urt. v. 01.03.2002 - VGH 6/99 - RsprB ABl.EKD 2003, 7; B. v. 15.09.2005 - VGH 10.03 -).
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 32/08 Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 2 Abs. 2 S. 2 PfDG) und selbst die besondere Fürsorgepflicht gegenüber abberufenen Pfarrerinnen und Pfarrern (§ 87 Abs. 2 S. 2 PfDG) können die Versetzung einer Warteständlerin in den Ruhestand nach Ablauf von drei Jahren, wenn ihr bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen worden ist und der Lauf der Frist nicht durch eine auftragsweise Beschäftigung gehemmt worden ist (§ 91 Abs. 1 S. 1 und 2 PfDG), nicht verhindern (VGH, Urt. v. 11.5. 1990 - VGH 14/89 - RsprB ABl.EKD 1992, 20;… Urt. v. 1.3. 2002 - VGH 6/99 - RsprB ABl.EKD 2003, 7; B. v. 15.9. 2005 - VGH 10.03 -).
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 42/08 Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 2 Abs. 2 S. 2 PfDG) und selbst die besondere Fürsorgepflicht gegenüber abberufenen Pfarrerinnen und Pfarrern (§ 87 Abs. 2 S. 2 PfDG) können die Versetzung eines Warteständlers nach Ablauf von drei Jahren, wenn ihm bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen worden ist und der Lauf der Frist nicht durch eine auftragsweise Beschäftigung gehemmt worden ist (§ 91 Abs. 1 S. 1 und 2 PfDG), nicht verhindern (VGH, Urt. v. 11.05.1990 - VGH 14/89 - RsprB ABl.EKD 1992, 20;… Urt. v. 01.03.2002 - VGH 6/99 - RsprB ABl.EKD 2003, 7; B. v. 15.09.2005 - VGH 10.03 - ).
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