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Rechtsprechung
   VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.11.1991 - VGH 15/89   

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https://dejure.org/1991,37240
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.11.1991 - VGH 15/89 (https://dejure.org/1991,37240)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 12.11.1991 - VGH 15/89 (https://dejure.org/1991,37240)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 12. November 1991 - VGH 15/89 (https://dejure.org/1991,37240)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.11.1991 - VGH 15/89
    Anders als die Zulassung eines Rechtsmittels, an die das Rechtsmittelgericht auch gebunden sein kann, wenn sie zu Unrecht erfolgt ist (vgl. z.B. § 132 Abs. 3 VwGO), führt eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nicht zur Zulässigkeit eines nicht statthaften Rechtsmittels (vgl. BVerwGE 71, 73).
  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.05.2006 - VGH 7/06

    Justizgewährleistungsanspruch, Enumerationsprinzip

    Die Einschränkung des kirchenverwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch das Enumerationsprinzip mag zwar rechtspolitisch diskussionswürdig sein; sie ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung der kirchlichen Verwaltungsgerichte rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. VGH der EKU, Beschluss vom 12. November 1991 - VGH 15/89 - RsprB ABl.EKD 1995, 28 ; Beschluss vom 29. August 1997 - VGH 6/96 - RsprB ABl.EKD 1999, 3 ).

    Stattdessen wird aber für den innerkirchlichen Rechtsbereich die Geltung eines ungeschriebenen kirchlichen Rechtssatzes angenommen, der seinem Inhalt nach dem staatlichen Rechtsstaatsprinzip entspricht (vgl. z.B. VGH der EKU, Beschluss vom 12. November 1991 - VGH 15/89 - a.a.O).

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