Rechtsprechung
| VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.03.1954 - VGH 2/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.03.1954 - VGH 2/52
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.04.1954 - VGH 2/52
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im …
Bereits mit Urteil vom 22. März 1954 - VGH 2/52 - (AS 3, 227 [243 ff.]) hat der Verfassungsgerichtshof hervorgehoben, dass er nicht nur befugt, sondern verpflichtet ist zu prüfen, ob der unbestimmte Rechtsbegriff "Öffentliches Wohl" , der mit dem des "Gemeinwohls" identisch ist (Ule, "Allgemeines Wohl und öffentliche Interessen in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte" , in Bd. 39 der Schriftenreihe der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, S. 125), vom Gesetzgeber richtig verstanden und ausgefüllt wurde. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.12.1970 - VGH 4/70
Verletzung des Selbstverwaltungsrechts verbandsangehöriger Gemeinden durch …
Bereits mit Urteil vom 22. März 1954 (- VGH 2/52 -, AS 3, 227 [245 ff.]) hat der Verfassungsgerichtshof hervorgehoben, daß er nicht nur befugt, sondern verpflichtet ist zu prüfen, ob der unbestimmte Rechtsbegriff "öffentliches Wohl", der mit dem des "Gemeinwohls" identisch ist (Ule, "Allgemeines Wohl und öffentliche Interessen in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte", in Bd. 39 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer, S. 125), vom Gesetzgeber richtig verstanden und ausgefüllt wurde. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.02.1971 - VGH 10/70
Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechtes einer verbandsangehörigen Gemeinde …
Bereits mit Urteil vom 22. März 1954 - VGH 2/52 - (AS 3, 227 [45 ff.]) hat der Verfassungsgerichtshof hervorgehoben, dass er nicht nur befugt, sondern verpflichtet ist zu prüfen, ob der unbestimmte Rechtsbegriff "öffentliches Wohl", der mit dem des "Gemeinwohls" identisch ist (Ule, "Allgemeines Wohl und öffentliche Interessen in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte", in Bd. 39 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer, S. 125), vom Gesetzgeber richtig verstanden und ausgefüllt wurde. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.03.1969 - VGH 5/68
Erforderlichkeit der Untergliederung des Landesgebietes in Gemeinden als …
Schon in seinem Urteil vom 22. März 1954 - VGH 2/52 -.
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Rechtsprechung
| VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.04.1954 - VGH 2/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vereinbarkeit von § 10 Abs. 4 BoRefG (Bodenreformgesetz) mit der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz; Zulässigkeit einer Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit ; Voraussetzungen für eine Enteignung hinsichtlich der Heranziehung und Verwertung nicht rodungswürdiger ...
Verfahrensgang
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.03.1954 - VGH 2/52
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.04.1954 - VGH 2/52
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.04.1954 - VGH 2/52
Sinn und Tragweite einer Verfassungsnorm kann niemals erschöpfend aus einer isolierten Betrachtung des einzelnen Verfassungssatzes gewonnen werden, da die Verfassung nicht aus einer willkürlichen Zusammenfügung einzelner Sätze entstanden ist, sondern auf der Grundlage innerlich zusammenhängender und aufeinander aufbauender Grundsätze beruht (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1953 S. 1137). - BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.04.1954 - VGH 2/52
Daß das Eigentumsrecht auf das engste mit dem Recht auf Freiheit und Selbständigkeit der Persönlichkeit verbunden ist, hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9./10. Juni 1952 (NJW 1952 S. 972) wie folgt betont:. - BGH, 11.06.1952 - GSZ 1/52
Wohlerworbene Beamtenrechte
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.04.1954 - VGH 2/52
Ganz abgesehen davon, daß eine solche Freistellung als rechtsstaatlich ungewöhnliche und zumeist nach den sachlichen Gegebenheiten nicht erforderliche Maßnahme in der Regel nicht zu vermuten ist (BGHZ 6 S. 208), ergibt sich in vorliegendem Falle aus dem Wortlaut der VO Nr. 116 gerade das Gegenteil.
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