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Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,4343
VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70 (https://dejure.org/1971,4343)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.1971 - VGH 21/70 (https://dejure.org/1971,4343)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 1971 - VGH 21/70 (https://dejure.org/1971,4343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis von Gemeinden nach Art. 130 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV; Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden durch Gebietszusammenlegung; Verfahren vor dem Landesgerichtshof

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Antragsbefugnis von Gemeinden nach Art. 130 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV; Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden durch Gebietszusammenlegung; Verfahren vor dem Landesgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des …

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Der Verfassungsgerichtshof hat im Anschluß an das Urteil vom 17. April 1969 (- VGH 2/69 -, AS 11, 73 = DÖV 1969 S. 360 = DVBl 1969 S. 799) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 49 LV gemietet, eine Gemeinde oder eine ihr gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft zuvor anzuhören, bevor in ihr Selbstverwaltungsrecht eingegriffen wird.

    Zum Mindestinhalt der Selbstverwaltungsgarantie, wie sie sich für die Gemeinde verbände aus Art. 49 Abs. 2 LV ergibt, gehört auf jeden Fall, daß sie nur dann in ihrem territorialen Bestand geändert oder aufgelöst werden dürfen, wenn dieser Eingriff dem Gemeinwohl dient und wenn die davon betroffene Körperschaft zuvor angehört worden ist (Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 17. April -1969 - VGH 2/69 -, AS 11, 73 - DÖV 1969 S. 560 = DVBl 1969 S. 799, und vom 5. Mai 1969 - VGH 29/69 -, AS 11, 118 = DÖV 1970 S. 198).

    Eine solche Abwägung kann aber grundsätzlich nicht ohne Beteiligung der von der Maßnahme betroffenen Gemeinden oder Gemeindeverbände vorgenommen werden; ihre Nichtanhörung würde sie zum reinen Objekt staatlichen Handelns machen und ihre von der Verfassung geforderte Subjektstellung verkennen (Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 17. April 1969, AS 11, 73 [102 f.]; Görg, DVBl 1968 S. 853; BVerfGE 9, 95 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55] ).

    Vielmehr reicht - wie der Verfassungsgerichtshof bereits mit Urteil vom 17. April 1969 (AS 11, 73 [103]) entschieden hat - grundsätzlich jedes Verfahren aus, das eine ordnungsgemäße Durchführung der Anhörung gewährleistet und die Bereitschaft des Gesetzgebers erkennen läßt, die Stellungnahme der betreffenden Körperschaft vor seiner abschließenden Entscheidung zu erwägen.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im …

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Hierbei handelt es sich - wie der Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 14. Juni 1971 (- VGH 7/70 -) im einzelnen dargelegt hat - lediglich um eine mittelbare Auswirkung der beanstandeten Maßnahme.

    Das bedeutet: Anhörberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn und soweit sie geltend machen können, durch die beabsichtigte Maßnahme unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.12.1970 - VGH 4/70

    Verletzung des Selbstverwaltungsrechts verbandsangehöriger Gemeinden durch …

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Daher können ihre Rechte weder mit der Summe der Rechte und rechtlichen Interesse ihrer Bürger oder Einwohner gleichgesetzt werden, noch ist es einer Gemeinde gestattet, sich mit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zum Sachwalter der Verbandsgemeinde zu machen, der sie angehört (vgl. Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Mai 1969 - VGH 3/69 -, DVBl 1970 S. 779 [780], und 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -, DVBl 1971 S. 497 [498 f.]).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 14. Dezember 1970 (- VGH 4/70 -, DVBl 1971 S. 497) entschieden, daß eine schon bisher verbandsangehörige Gemeinde grundsätzlich nicht dadurch in ihrem Selbstverwaltungsrecht beeinträchtigt wird, daß eine andere Gemeinde, die bisher mit ihr zusammen derselben Verbandsgemeinde angehört hat, einer anderen Verbandsgemeinde zugeordnet wird.

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Eine solche Abwägung kann aber grundsätzlich nicht ohne Beteiligung der von der Maßnahme betroffenen Gemeinden oder Gemeindeverbände vorgenommen werden; ihre Nichtanhörung würde sie zum reinen Objekt staatlichen Handelns machen und ihre von der Verfassung geforderte Subjektstellung verkennen (Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 17. April 1969, AS 11, 73 [102 f.]; Görg, DVBl 1968 S. 853; BVerfGE 9, 95 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55] ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69

    Verfassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Darüber hinaus entspricht eine Anhörung erst dann ihrem Sinn, wenn der von der Maßnahme betroffenen Körperschaft die hierfür im wesentlichen in Betracht kommende Begründung bekanntgegeben wird (ebenso Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 1970 - VGH 13/69 -, DVBl 1970 S. 794 [795]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.05.1969 - VGH 29/69

    Rechtmäßigkeit einer Territorialreform in einem Bundesland; Anrufung eines …

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Zum Mindestinhalt der Selbstverwaltungsgarantie, wie sie sich für die Gemeinde verbände aus Art. 49 Abs. 2 LV ergibt, gehört auf jeden Fall, daß sie nur dann in ihrem territorialen Bestand geändert oder aufgelöst werden dürfen, wenn dieser Eingriff dem Gemeinwohl dient und wenn die davon betroffene Körperschaft zuvor angehört worden ist (Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 17. April -1969 - VGH 2/69 -, AS 11, 73 - DÖV 1969 S. 560 = DVBl 1969 S. 799, und vom 5. Mai 1969 - VGH 29/69 -, AS 11, 118 = DÖV 1970 S. 198).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.11.1966 - VGH 5/66

    Gemeinden können nicht gegen Umorganisation staatlicher Behörden und Gerichte …

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Dieses Recht ist öffentlich-rechtlicher Natur und resultiert aus der öffentlich-rechtlichen Organstellung der Selbstverwaltungskörperschaften (Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14. November 1966 - VGH 5/66 -, AS 10, 100 [101 f.] = DÖV 1967 S. 314, mit weiteren Nachweisen).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.12.1969 - VGH 43/69

    Anrufung des Verfassungsgerichtshofes durch Körperschaften des öffentlichen …

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Die betreffende Gemeinde oder der Gemeinde verband ist deshalb nicht nur über die Tatsache ihrer Auflösung oder der Verringerung ihres Gebietsbestandes zu unterrichten, sondern auch über den wesentlichen Inhalt des Neugliederungsvorhabens (Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 22. Dezember 1969 - VGH 43/69 -, AS 11, 280 = DVBl 1970 S. 785).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.05.1969 - VGH 3/69

    Unterlassene Anhörung des Landkreises bei Ausgliederung einer Gemeinde

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70
    Daher können ihre Rechte weder mit der Summe der Rechte und rechtlichen Interesse ihrer Bürger oder Einwohner gleichgesetzt werden, noch ist es einer Gemeinde gestattet, sich mit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zum Sachwalter der Verbandsgemeinde zu machen, der sie angehört (vgl. Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Mai 1969 - VGH 3/69 -, DVBl 1970 S. 779 [780], und 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -, DVBl 1971 S. 497 [498 f.]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer …

    Es ist daher erforderlich, dass ihr in einem geordneten Verfahren innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (VerfGH RP, Urteil vom 5. Juli 1971 - VGH 21/70 -, AS 12, 320 [323]).

    In jedem Fall muss die Anhörung aber vor der abschließenden Lesung des betreffenden Gesetzes durchgeführt worden sein (VerfGH RP, Urteil vom 5. Juli 1971 - VGH 21/70 -, AS 12, 320 [323]).

    Vielmehr kann sie auch durch staatliche Verwaltungsbehörden durchgeführt werden (vgl. grundlegend VerfGH RP, Urteil vom 17. April 1969 - VGH 2/69 -, AS 11, 73 [103 f.]; Urteil vom 5. Mai 1969 - VGH 29/69 -, AS 11, 118 [134]; Urteil vom 5. Juli 1971 - VGH 21/70 -, AS 12, 320 [323]; ebenso VerfGH NRW, Urteil vom 24. April 1970 - 13/69 -, OVGE 26, 270 [275]; NdsStGH…, Urteil vom 14. Februar 1979 - StGH 2/77 -, juris, Rn. 599; StGH BW, Urteil vom 8. September 1972 - 6/71 -, DÖV 1973, 163 [168]; VerfG Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 97/03 -, LKV 2004, 313 [314]; LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Mai 1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [78]; vgl. ferner VerfGH Sachsen…, Urteil vom 29. Mai 2009 - Vf. 79-II-08 -, juris, Rn. 322; Urteil vom 10. November 1994 - Vf. 29-VIII-94 -).

    Der Umfang der Anhörungsrechts ergibt sich vielmehr auch hier wiederum aus dessen Sinn und Zweck: Erforderlich ist zwar, dass die betroffene Gemeinde oder Verbandsgemeinde nicht nur über die Tatsache ihrer Auflösung oder der Änderung ihres Gebietsbestandes, sondern auch über den wesentlichen Inhalt des Neugliederungsvorhabens einschließlich der in Betracht kommenden Begründung zu unterrichten ist (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 5. Juli 1971 - VGH 21/70 -, AS 12, 320 [324]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [203]; ferner BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 36/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und …

    Es ist daher erforderlich, dass ihr in einem geordneten Verfahren innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (VerfGH RP, Urteil vom 5. Juli 1971 - VGH 21/70 -, AS 12, 320 [323]).
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