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| VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 3/00 |
Zitiervorschläge
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 3/00 (https://dejure.org/2002,76568)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 11.01.2002 - VGH 3/00 (https://dejure.org/2002,76568)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - VGH 3/00 (https://dejure.org/2002,76568)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
VMaßnG Art. 2, 3 und 4; KBVO §§ 2 und 26
Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Alimentationsprinzip, Gleichheitsgrundsatz, Maßnahmengesetz
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 3/00
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt werden soll (vgl. zum staatlichen Recht: BVerfGE 75, 108/157; 90, 145/196; 93, 319/348). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 3/00
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt werden soll (vgl. zum staatlichen Recht: BVerfGE 75, 108/157; 90, 145/196; 93, 319/348). - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 3/00
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt werden soll (vgl. zum staatlichen Recht: BVerfGE 75, 108/157; 90, 145/196; 93, 319/348). - VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 15.10.1993 - VGH 1/92
Besoldung
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 3/00
Bereits in seinem Beschluss vom 4. März 1998 im Verfahren VGH 6/98 hat der Senat im Zusammenhang mit den Kürzungen der Sonderzuwendung bei der Beklagten für den rechtlichen Ausgangspunkt hervorgehoben, dass im Kirchenrecht wie im staatlichen Recht nur dann ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Betracht zu ziehen ist, wenn für eine unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe fehlen und sie deshalb willkürlich erscheint (vgl. auch VGH der EKU, Urteil vom 15. Oktober 1993 - VGH 1/92 - RSprB Abl. EKD 1995, 9). - VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.03.1998 - VGH 6/98
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 3/00
Bereits in seinem Beschluss vom 4. März 1998 im Verfahren VGH 6/98 hat der Senat im Zusammenhang mit den Kürzungen der Sonderzuwendung bei der Beklagten für den rechtlichen Ausgangspunkt hervorgehoben, dass im Kirchenrecht wie im staatlichen Recht nur dann ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Betracht zu ziehen ist, wenn für eine unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe fehlen und sie deshalb willkürlich erscheint (vgl. auch VGH der EKU, Urteil vom 15. Oktober 1993 - VGH 1/92 - RSprB Abl. EKD 1995, 9).
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.02.2006 - VGH 3/02
Alimentationsgrundsatz, Sonderzuwendungen, Mietnebenkosten
Die Prüfung ergibt erneut, dass keine Zweifel an der Wirksamkeit von Art. 2 §§ 3 bis 6 VMaßnG (vgl. auch schon den Beschluss des VGH vom 4. März 1998 - VGH 6/98-, die Urteile vom 11. Januar 2002 - VGH 3/00 und VGH 2/01- sowie den Beschluss vom 29. März 2005 - VGH 29/01-) und der Nebenkostenverordnung bestehen. - VGH der UEK, 21.02.2006 - 3/02
Alimentationsgrundsatz, Sonderzuwendungen, Mietnebenkosten
Die Prüfung ergibt erneut, dass keine Zweifel an der Wirksamkeit von Art. 2 §§ 3 bis 6 VMaßnG (vgl. auch schon den Beschluss des VGH vom 4. März 1998 - VGH 6/98-, die Urteile vom 11. Januar 2002 - VGH 3/00 und VGH 2/01- sowie den Beschluss vom 29. März 2005 - VGH 29/01-) und der Nebenkostenverordnung bestehen.
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