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Rechtsprechung
   VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - VGH 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,76571
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - VGH 6/99 (https://dejure.org/2002,76571)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 01.03.2002 - VGH 6/99 (https://dejure.org/2002,76571)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 01. März 2002 - VGH 6/99 (https://dejure.org/2002,76571)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 9/00

    Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - VGH 6/99
    Bereits mit seinem Urteil vom 11.1.2002 (VGH 9/00)* hat der Senat ausgeführt, dass die Anordnung des Ruhestandes vor Ablauf der genannten Frist mit Wirkung für den Ablauf des letzten Tages der Frist oder später rechtlich solange nicht zu beanstanden ist, wie ausgeschlossen werden kann, dass dadurch eine Wiederverwendungsmöglichkeit für den Pfarrer im Wartestand zunichte gemacht wird.
  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.11.1999 - VGH 15/98

    Pfarrer, Abberufung mangels gedeihlichen Wirkens

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - VGH 6/99
    Soweit also mit dem PfDG vom 15.6.1996 in § 84 Abs. 2 eine darüber hinausgehende Regelung geschaffen worden ist, die nicht auf die mangelnde Gewährleistung gedeihlichen Wirkens, sondern allein auf das Vorliegen qualifizierter Anträge abstellt, kommt es darauf in dem vorliegenden Rechtsstreit nicht an (zu § 84 Abs. 2 PfDG n. F. vgl.: Urt. des Senats v. 12.11.1999 ­ VGH 15/98 ­1 ; Beschl. des Senats v. 24.3. 2000 ­ VGH 1/00 ­2).
  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.03.2000 - VGH 1/00
    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - VGH 6/99
    Soweit also mit dem PfDG vom 15.6.1996 in § 84 Abs. 2 eine darüber hinausgehende Regelung geschaffen worden ist, die nicht auf die mangelnde Gewährleistung gedeihlichen Wirkens, sondern allein auf das Vorliegen qualifizierter Anträge abstellt, kommt es darauf in dem vorliegenden Rechtsstreit nicht an (zu § 84 Abs. 2 PfDG n. F. vgl.: Urt. des Senats v. 12.11.1999 ­ VGH 15/98 ­1 ; Beschl. des Senats v. 24.3. 2000 ­ VGH 1/00 ­2).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 17.08.2007 - VK 16/06
    Ein Ermessen war von der Beklagten zu 1. dabei nicht auszuüben (vgl. dazu VGH, Urteil vom 01.03.2002 - VGH 6/99, Beschluss vom 02.06.2005 - VGH 5/02 -).

    Der VGH hat in seinem Urteil vom 01.03.2002 - VGH 6/99 - dazu bereits ausgeführt:.

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 13.10.2006 - 2/05
    Hieran anknüpfend ergibt sich aber ferner für das Pfarrdienstverhältnis die Notwendigkeit und - im Vergleich zum staatlichen Beamtenrecht - die Besonderheit, einen Pfarrer nicht nur bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen zu können, sondern auch dann, wenn für einen Pfarrer während einer längeren Zeit des Wartestands keine neue Pfarrstelle gefunden werden konnte und damit eine Weiterverwendung im aktiven Dienst der Kirche nicht absehbar ist (vgl. hierzu auch Verwaltungsgerichtshof der Ev. Kirche der Union, Urteil vom 1. März 2002 - VGH 6/99 -, RsprB ABl EKD 2003, 7 ff., ZevKR 2003, 76 ff. zu § 91 Abs. 1 Sa. 1 des Pfarrdienstgesetzes der EKU).

    Denn die genannten Gründe wären allenfalls dann beachtlich, wenn auf Seiten des Dienstherrn ein rechtsmissbräuchliches Verhalten feststellbar wäre, insbesondere der Oberkirchenrat Bewerbungen des Pfarrers im Wartestand nicht nur nicht unterstützt, sondern diese sogar behindert oder gar hintertrieben hätte (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof der Ev. Kirche der Union, Urteil vom 1. März 2002, a.a.O.).

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 45/08
    Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 2 Abs. 2 S. 2 PfDG) und selbst die besondere Fürsorgepflicht gegenüber abberufenen Pfarrerinnen und Pfarrern (§ 87 Abs. 2 S. 2 PfDG) können die Versetzung eines Warteständlers nach Ablauf von drei Jahren, wenn ihm bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen worden ist und der Lauf der Frist nicht durch eine auftragsweise Beschäftigung gehemmt worden ist (§ 91 Abs. 1 S. 1 und 2 PfDG), nicht verhindern (…VGH, Urt. v. 11.05.1990 - VGH 14/89 - RsprB ABl.EKD 1992, 20; Urt. v. 01.03.2002 - VGH 6/99 - RsprB ABl.EKD 2003, 7; B. v. 15.09.2005 - VGH 10.03 - ).
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