Rechtsprechung
| VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06, VGH A 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LV Art. 50
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bürgermeister muss mit 68 Jahren in Rente - Idar-Obersteiner Oberbürgermeisterwahl kann stattfinden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung der Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf das vollendete 68. Lebensjahr als Eingriff in die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Urwahl von Bürgermeistern und Landräten; Geltung sowohl des Gemeinderechts als auch des Beamtenrechts hinsichtlich ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung der Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf das vollendete 68. Lebensjahr als Eingriff in die verbürgten Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Urwahl von Bürgermeistern und Landräten; Anwendbarkeit sowohl des Gemeinderechts als auch des ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 2 B 10951/06
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06, VGH A 28/06
Papierfundstellen
- NVwZ 2007, 1052
- DÖV 2007, 117
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97
Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Solche Gründe müssen durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sein, das dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl die Waage halten kann (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], NVwZ 1997, 1207).Dabei steht dem Gesetzgeber, dem allein Einschränkungen des passiven Wahlrechts vorbehalten sind, eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Erforderlichkeit der zur Erreichung des Gesetzeszwecks zu ergreifenden Maßnahmen zu (vgl. BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], DVBl. 1994, 43 [44]; [3. Kammer des 2. Senats], NVwZ 1997, 1207).
Überzeugend hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung betont, es entspreche der Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer werde ([3. Kammer des 2. Senats], NVwZ 1997, 1207).
Darüber hinaus lässt die angegriffene Regelung die Ausübung des Bürgermeisteramtes noch in einem Lebensalter zu, das die allgemeine beamtenrechtliche Altersgrenze deutlich überschreitet (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], NVwZ 1997, 1207 [1208]).
- BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im …
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Dabei steht dem Gesetzgeber, dem allein Einschränkungen des passiven Wahlrechts vorbehalten sind, eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Erforderlichkeit der zur Erreichung des Gesetzeszwecks zu ergreifenden Maßnahmen zu (vgl. BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], DVBl. 1994, 43 [44]; [3. Kammer des 2. Senats], NVwZ 1997, 1207).Hinsichtlich von Regelungen, die die Wählbarkeitsgrenze für eine Wiederwahl hauptamtlicher Bürgermeister auf das 62. und das Ruhestandsalter grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr festlegten, ist ausgeführt, der Gesetzgeber sei schon mit Blick auf die nicht auszuschließende Gefahr eines Nachlassens der Leistungsfähigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahrs zu einem Hinausschieben des Ruhestandsalters nicht verpflichtet gewesen ([3. Kammer des 2. Senats], DVBl. 1994, 43 [44]).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Dieses Grundrecht findet auch im Bereich des öffentlichen Dienstes Anwendung (vgl. BVerfGE 17, 371 [377]; 39, 334 [369]), soweit die Bestimmung nicht durch die Regelung des Art. 19 LV modifiziert und überlagert wird (…Caesar, in: Grimm/Caesar, a.a.O., Art. 19 Rn. 19;… Jutzi, in: Grimm/Caesar, a.a.O., Art. 58 Rn. 10 und 16).
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Vielmehr ist ebenso die Absicht zulässig, einer Überalterung entgegenzuwirken und innovatives Handeln zu fördern wie auch Zukunftschancen Jüngerer in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 67, 1 [17]; 71, 255 [269]). - BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62
Zahl der Notarstellen
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Dieses Grundrecht findet auch im Bereich des öffentlichen Dienstes Anwendung (vgl. BVerfGE 17, 371 [377]; 39, 334 [369]), soweit die Bestimmung nicht durch die Regelung des Art. 19 LV modifiziert und überlagert wird (…Caesar, in: Grimm/Caesar, a.a.O., Art. 19 Rn. 19;… Jutzi, in: Grimm/Caesar, a.a.O., Art. 58 Rn. 10 und 16). - BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Vielmehr ist ebenso die Absicht zulässig, einer Überalterung entgegenzuwirken und innovatives Handeln zu fördern wie auch Zukunftschancen Jüngerer in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 67, 1 [17]; 71, 255 [269]). - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Ihr Status hat Anteil an der in Art. 83 Abs. 1 Satz 1 LV festgelegten Dauer der Wahlperiode des Landtags (vgl. BVerfGE 62, 1 [31]) und wird somit unmittelbar verfassungsrechtlich definiert. - BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Darüber hinaus hängt die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung ab (vgl. BVerfGE 69, 233 [241]; 104, 65 [71]). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Die formelle Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren reicht jedoch regelmäßig dann nicht aus, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, so dass sich dort die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (BVerfGE 86, 15 [22]). - BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
Gemeinderat
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Zugleich wird die Annahme und die Ausübung eines errungenen Mandats gewährleistet, sofern kein zwingender Grund entgegensteht (BVerfGE 93, 373 [376 f.]). - BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 2 B 10951/06
Oberbürgermeister muss mit 68 Jahren aus dem Amt scheiden
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 14/00
Fachgerichtliche Abweisung einer gegen eine einstweilige Anordnung auf …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.08.1994 - VGH B 15/93
- VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06
Wahlvorbereitungen in Idar-Oberstein können anlaufen
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …
Dabei steht dem Gesetzgeber, dem allein Einschränkungen des passiven Wahlrechts vorbehalten sind, eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Erforderlichkeit der zur Erreichung des Gesetzeszwecks zu ergreifenden Maßnahmen zu (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 27 m.w.N.).Rn. 37 Insoweit ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die ausschließlich wahlverfassungsrechtliche Regelung des Art. 50 LV den sogenannten Funktionsvorbehalt zu Gunsten des Beamtentums gemäß Art. 125 LV unberührt lässt, wonach die Hoheitsrechte des Staates in der Regel von Berufs- und Ehrenbeamten ausgeübt werden (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21; ThürOVG…, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55 ff.; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).
Aus diesem Grund müssen Bürgermeister, die die Gemeindeverwaltung leiten und die Gemeinde nach außen vertreten ( § 47 Abs. 1 Satz 1 GemO ), denen die Erfüllung der der Gemeinde gemäß § 2 GemO übertragenen staatlichen Aufgaben obliegt ( § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GemO ) und die Dienstvorgesetzte der Gemeindebediensteten sind ( § 47 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GemO ), - im Unterschied etwa zu Gemeinderatsmitgliedern oder auch Abgeordneten einer Volksvertretung - den Status eines Beamten innehaben und auch als gewählte Bürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Beamten ernannt werden (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21 m.w.N.; siehe § 54 Abs. 1 Satz 1 GemO ).
Sie unterliegen damit als kommunale Wahlbeamte von Verfassungs wegen sowohl dem Regime des Gemeinde- als auch dem des Beamtenrechts, deren Regelungen das Wahlamt gleichermaßen bestimmen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH B 27/25
Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den …
Daher ist nach der Erschöpfung des Rechtswegs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 [41]; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1989 - 1 BvR 1290/85 -, BVerfGE 79, 275 [278 f.]; Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1859/91 -, BVerfGE 86, 15 [22]; Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, BVerfGE 104, 65 [70 f.]). - BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 441/13
Nichtannahmebeschluss: Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen …
Es entspreche der Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer werde (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, NVwZ 1997, S. 1207;… zur Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen für kommunale Wahlbeamte auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1993 - 2 BvR 1439/93 -, LKV 1993, S. 423; BayVerfGHE 21, 83 ;… BayVerfGH, BayVBl 1984, S. 301 ; RhPfVerfGH, NVwZ 2007, S. 1052;… BayVerfGH, BayVBl 2013, S. 269).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 2 A 11201/10
Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nicht gegen Verbot der …
Auch insoweit erscheint es deshalb nicht unvernünftig, mit der Einführung einer Regelaltersgrenze einer Überalterung entgegenzuwirken, innovatives Handeln zu fördern und die Zukunftschancen Jüngerer zu berücksichtigen (vgl. hierzu VGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 und VGH A 28/06 -, AS 34, 38 [45]; zum im Hochschulbereich bestehenden Bedürfnis nach Innovation OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, AS 34, 70 [72]; s. a. EuGH, Urteil vom 18. November 2010 - Rs. C-250/09 - [Georgiev], NJW 2011, 42 [45]). - VG Schwerin, 16.10.2024 - 3 A 473/24
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze im Kommunalwahlrecht
Rn. 34 Bei der Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts kommt dem Landesgesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. VerfG Brandenburg…, Beschluss vom 17. September 2021 - 22/21 -, juris Rn. 53; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 441/13 -, juris Rn. 23; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 -, juris Rn. 29).Die Schlussforderung, die bisherige Regelung, die auch den Effekt hatte, einer Überalterung vorzubeugen, hätte bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschafft werden müssen, ist hingegen verfassungsrechtlich nicht zwingend (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 -, juris Rn. 29).
Die Höchstaltersgrenze stellt insoweit eine subjektive Zulassungsvoraussetzung für die passive Wählbarkeit dar (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris Rn. 15 m. w. N.; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 -, juris Rn. 30 m. w. N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10
Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar
Zudem erscheint es jedenfalls nicht unvernünftig, mit der Einführung einer Regelaltersgrenze einer Überalterung entgegenzuwirken, innovatives Handeln zu fördern und die Zukunftschancen Jüngerer zu berücksichtigen (vgl. hierzu VGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 und VGH A 28/06 -, AS 34, 38 [45]; zum Bedürfnis nach Innovation: OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, AS 34, 70 [72]). - VG Koblenz, 23.01.2007 - 1 K 1145/06
Oberbürgermeister unterliegt
Die gegen diese Entscheidungen erhobenen Verfassungsbeschwerden wies der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 2. November 2006 (VGH B 27/06 und VGH A 28/06) zurück.Insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich Bezug genommen auf die Entscheidungen der Kammer (Beschluss vom 2. August 2006, 1 L 1146/06.KO), des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 20. September 2006, 2 B 10951/06.OVG) und des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 2. November 2006, VGH B 27/06 und VGH A 28/06).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2006 - 2 B 11281/06
Hochschulpräsident muss mit 65 Jahren in den Ruhestand - Innovation hat Vorrang …
Dabei behandelt das Hochschulrecht an dieser Stelle ausdrücklich den sich nach beamtenrechtlichen Vorschriften vollziehenden Eintritt in den Ruhestand als gleichrangige Alternative im Verhältnis zum Ablauf der Amtszeit nach § 81 Abs. 1 Satz 1 HochSchG (s. zur vergleichbaren Problematik bei kommunalen Wahlbeamten auf Zeit: VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 und VGH A 28/06 -). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH A 28/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines von der AfD nominierten Kandidaten gegen …
Daher ist nach der Erschöpfung des Rechtswegs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 [41]; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1989 - 1 BvR 1290/85 -, BVerfGE 79, 275 [278 f.]; Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1859/91 -, BVerfGE 86, 15 [22]; Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -, BVerfGE 104, 65 [70 f.]). - VG Neustadt, 24.09.2014 - 1 K 310/14
Kein vorzeitiger Ruhestand für Verbandsbürgermeister
Das gilt insbesondere im Hinblick auf die kommunalen Wahlbeamten, die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt werden (…vgl. BT-Drs 16/4027, S. 22) und bei denen stets auch die Verklammerung mit dem ganz unterschiedlichen Kommunalrecht in den Ländern zu beachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155 ff., 164; VGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 und A 28/06 -, juris). - VG Neustadt, 12.02.2014 - 1 K 962/13
Zum Anspruch auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit eines Polizeibeamten über den …
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