Rechtsprechung
| VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.05.2011 - VGH B 4/11 |
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- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Zur Zulässigkeit von Zählsoftware bei Wahlen
Wird zitiert von ...
- StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19 Damit ist dem Parlamentsvorbehalt Genüge getan (vgl. auch RhPfVerfGH, Beschl. v. 20.5.2011, VGH B 4/11, NVwZ 2012, 106, 107; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.12.2010, 2 A 10620/10, NVwZ 2011, 511, 512).
Angesichts der Vielgestaltigkeit und Dynamik von Entwicklungsprozessen in diesem Sachbereich kann dem Verordnungsgeber diesbezüglich ein Spielraum eingeräumt werden (vgl. RhPfVerfGH, Beschl. v. 20.5.2011, VGH B 4/11, NVwZ 2012, 106, 107; OVG Rheinland- Pfalz, Beschl. v. 17.12.2010, 2 A 10620/10, NVwZ 2011, 511, 512).
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