Rechtsprechung
| VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06, VGH W 19/06, VGH W 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LandesG ü. d. Verfassungsgerichtshof § 2 Nr. 3; ; LWPG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; LWPG § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; LWPG § 13 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eine bestimmte Falzung der Stimmzettel stellt keine Wahlbeeinflussung dar - Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt Landtagswahl vom 26.03.2006
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren über eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Wahlprüfungsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz; Demokratieverständnis der rheinland-pfälzischen Verfassung (LV, RP) und das entsprechende Leitbild des Wahlbürgers; Zulässigkeit einer ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 1
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06
Gegen das Verbot amtlicher Wahlbeeinflussung wäre - unter den hier gegebenen Umständen - verstoßen worden, wenn die Wahlorgane durch die vorgegebene Wickelfalzung der Stimmzettel unter Verletzung der ihnen obliegenden Neutralitätspflicht auf die Willensbildung der Wählerinnen und Wähler in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten von Wahlbewerbern eingewirkt hätten (vgl. BVerfGE 44, 125 [138 ff.]; 103, 111 [125 ff.]). - BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06
Gegen das Verbot amtlicher Wahlbeeinflussung wäre - unter den hier gegebenen Umständen - verstoßen worden, wenn die Wahlorgane durch die vorgegebene Wickelfalzung der Stimmzettel unter Verletzung der ihnen obliegenden Neutralitätspflicht auf die Willensbildung der Wählerinnen und Wähler in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten von Wahlbewerbern eingewirkt hätten (vgl. BVerfGE 44, 125 [138 ff.]; 103, 111 [125 ff.]). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 23/06
Verfahren über eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des …
Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06
VGH W 13/06 VGH W 19/06 VGH W 23/06.
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
Rn. 58 Dementsprechend hat der Verfassungsgerichtshof die sogenannte Wickelfalzung von Stimmzetteln für zulässig erachtet, wenn und soweit diese ausschließlich der Praktikabilität und guten Handhabung dient und nicht auf eine Wahlbeeinflussung gerichtet ist (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 -, AS 33, 311 [312 f.]). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
Rn. 51 Dementsprechend hat der Verfassungsgerichtshof die sogenannte Wickelfalzung von Stimmzetteln für zulässig erachtet, wenn und soweit diese ausschließlich der Praktikabilität und guten Handhabung dient und nicht auf eine Wahlbeeinflussung gerichtet ist (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 -, AS 33, 311 [312 f.]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.03.2007 - LVG 10/06
Rechtswegerfordernis bzw. zuständige Gerichtsbarkeit für die Geltendmachung einer …
Das herrschende Demokratieverständnis geht zu Recht vom Leitbild des mündigen, verständigen und sein Wahlrecht verantwortungsbewusst ausübenden Wahlbürgers aus (vgl. VfGH RP, Urt. v. 18.09.2006 - VGH W 13/06 u. a. -, juris).Von dem mündigen und aufgeschlossenen Durchschnittswähler ist zu erwarten, dass er wenigstens eine dieser Informationsmöglichkeiten nutzt (vgl. im Ergebnis wie hier: VfGH RP, Urt. v. 18.09.2006 - VGH W 13/06 u. a. -, juris, unter Bezug auf Wahlprüfungsausschuss des Bundestages [Beschl. v. 05.06.2003 - BT-Drucks. 15/1150, Anlage 18 ff.]).
- VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805
Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl
Ein ausdrückliches Verbot, von dieser Reihenfolge der zulässigen Bewerberangaben abzuweichen - wie dies § 31 Abs. 1 Satz 2 GLKrWO für die Reihenfolge der Wahlvorschläge vorsieht - ist weder im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz noch in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung enthalten (vgl. VerfGH RhPf, U.v. 18.9.2006 - VGH W 13/06, 19/06, 23/06 - NVwZ-RR 2007, 1 zur sog. Wickelfalzung von Stimmzetteln).Um ihrer Rolle als Souverän gerecht werden zu können, liegt es in der Verantwortung der Wahlbürger, den Inhalt des Stimmzettels zu erfassen bzw. zu lesen, ohne sich von Äußerlichkeiten desorientieren zu lassen (vgl. VerfGH SH, B.v. 20.6.2013 a.a.O., u.a. unter Bezugnahme auf VerfGH RhPf, U.v. 18.9.2006 - VGH W 13/06 u.a. - NvwZ-RR 2007, 1).
- VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
Wahlanfechtung wegen Gestaltung des Stimmzettels
Rn. 11 a) Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 3 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (…vgl. Caspar, in: ders./Ewer/Nolte/Waack, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Kommentar, Kiel 2006, Art. 3 Rn. 12, 18, 35 ff., 64 ff.; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a., Juris Rn. 20 zum inhaltsgleichen Art. 76 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - VerfGH 16/12
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012
Dass der Stimmzettel hierzu vollständig entfaltet werden muss, drängt sich unmittelbar auf (siehe für Rheinland-Pfalz VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 -, NVwZ-RR 2007, 1 f.). - VG Koblenz, 28.12.2020 - 5 L 1163/20
Eilantrag gegen die Gestaltung der Stimmzettel für die Landtagswahl 2021 …
Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 76 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a. -, AS 33, 311 [312]). - VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
Stimmzettel für die Landtagswahl müssen nicht neugestaltet werden
Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 76 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a. -, AS 33, 311 [312]).
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