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   OVG Hamburg, 20.08.1996 - Bf VI (VII) 2/95   

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https://dejure.org/1996,8165
OVG Hamburg, 20.08.1996 - Bf VI (VII) 2/95 (https://dejure.org/1996,8165)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.08.1996 - Bf VI (VII) 2/95 (https://dejure.org/1996,8165)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. August 1996 - Bf VI (VII) 2/95 (https://dejure.org/1996,8165)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahreignung; Zweifel; Haschischkonsum; Regelmäßigkeit; Medizinisch-Psychologisches Gutachten; Amtsärztliches Gutachten; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1997, 744
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 24.10.1997 - Bs VI 55/97

    Zu Eignungszweifeln wegen Drogenkonsums und zur Mitwirkung des

    Es war ihm danach ernstlich zuzutrauen, dass er regel- oder gar gewohnheitsmäßig Cannabis konsumierte und im Rauschzustand am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden würde (dass die Fahrtüchtigkeit durch einen Cannabisrausch beeinträchtigt wird, ist entgegen der vom Antragsteller anscheinend vertretenen Ansicht nicht zweifelhaft, vgl. BVerwG, Beschl.v. 23.8.1996, NJW 1997 S. 269 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 27; OVG Hamburg, Urt. v. 20.8.1996 - OVG Bf VI (VII) 2/95 -, m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Beschwerdegericht folgt, ist vielmehr anerkannt, dass bereits der aufgrund hinreichend aussagekräftiger Anzeichen bestehende Verdacht des regelmäßigen Drogenkonsums ausreicht, um Maßnahmen gemäß § 15b Abs. 2 StVZO zu rechtfertigen (BVerwG, Beschl.v. 28.6.1996 - BVerwG 11 B 36/96 -, Juris; Beschl. v. 23.8.1996, a.a.O.; Beschl. v. 9.12.1996 - BVerwG 11 B 93/96 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.8.1994, VBlBW 1995 S. 196, 197 - st.Rspr.; zweifelnd VGH München, Urt. v. 12.5.1997, DAR 1997 S. 364; 365; in seinem Urteil v. 20.8.1996 - OVG Bf VI (VII) 2/95 - konnte das Beschwerdegericht diese Frage offenlassen, weil der Fahrerlaubnisinhaber bereits einmal gezeigt hatte, dass er sich nicht scheute, im akuten Cannabisrausch ein Kraftfahrzeug zu führen).

  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    der BußgeldkatalogVO verneint worden ist (vgl. zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm insoweit die Zusammenstellung in DAR 1996, 381, 384; sowie die Zusammenstellung der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung bei Beck in DAR 1997, 32 ; siehe auch Deutscher NZV 1997, 18, 23, jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe aber auch den oben bereits erwähnten, teilweise eine andere Auffassung vertretenden Beschluß des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 14. November 1996).
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