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   BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09   

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https://dejure.org/2009,12115
BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09 (https://dejure.org/2009,12115)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2009 - VI B 12/09 (https://dejure.org/2009,12115)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2009 - VI B 12/09 (https://dejure.org/2009,12115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und mehreren Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08

    Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838).
  • BFH, 12.10.2007 - VI B 161/06

    Zahlungen für den Verzicht auf eine Pensionszusage eines früheren

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838).
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89 (BFHE 166, 288, BStBl II 1992, 306) entschieden, dass Aufwendungen für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung, die den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, auch dann Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes sind, wenn die Fahrt an einer näher zum Arbeitsplatz gelegenen Wohnung des Arbeitnehmers unterbrochen wird (s. dazu auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 462).
  • BFH, 10.10.2007 - VI B 33/07

    Verlustverrechnung bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838).
  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 4 K 3997/11

    Lebensmittelpunkt eines bei seiner Freundin am Arbeitsort nächtigenden ledigen

    Zwar ist richtig, dass - soweit dazu ein Umweg erforderlich sein sollte - für die Berechnung der Werbungskosten nur die Entfernung zwischen erster Tätigkeitsstätte und der Wohnung, die den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, zugrunde zu legen ist (vgl. Beschluss des BFH vom 16. September 2009 VI B 12/09, Juris und Thürmer in Blümich, a.a.O., § 9 Anm. 267).
  • BFH, 14.09.2020 - VI B 64/19

    Aufwendungen für Fahrten des Arbeitnehmers vom Lebensmittelpunkt zum Sammelpunkt

    Dies gilt auch dann, wenn die Fahrten an einer näher zum Arbeitsplatz gelegenen Wohnung des Arbeitnehmers unterbrochen werden (vgl. auch Senatsurteil vom 20.12.1991 - VI R 42/89, BFHE 166, 288, BStBl II 1992, 306, und Senatsbeschluss vom 16.09.2009 - VI B 12/09).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 K 3933/09

    Keine Berücksichtigung der Wohnungskosten am Studienort als Werbungskosten bzw.

    Bei den Fahrtkosten unterstellt der Senat dabei zugunsten des Klägers, dass die Aufwendungen für Fahrten zwischen der weiter entfernten "Wohnung" in O und dem Studienort in Y als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind, selbst wenn die Wohnung in O keinen eigenen Hausstand des Klägers begründet (BFH-Beschluss vom 16.09.2009, VI B 12/09, Juris Datenbank).
  • FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1

    Zum einen steht die Unterbrechung der Fahrt der beruflichen Veranlassung und dem Werbekostenabzug nicht entgegen (BFH Beschluss vom 16.09.2009 VI B 12/09, n.v. Juris; BFH Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306).
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