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   BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95   

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https://dejure.org/1995,7673
BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95 (https://dejure.org/1995,7673)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1995 - VI B 28/95 (https://dejure.org/1995,7673)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - VI B 28/95 (https://dejure.org/1995,7673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen als lohn- und einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn - Haftung für Lohnsteuerschulden "freier Mitarbeiter"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95
    Im übrigen wichen jedoch die Gründe, aus denen das FG ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides angenommen habe, von den Grundsätzen ab, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92 (BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536) aufgestellt habe.

    Der Senat hat in dem vom FA angeführten Urteil in BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536 entschieden, daß beim Erlaß eines Haftungsbescheides die Lohnsteuer wegen Zuwendungen in einer Vielzahl von Fällen grundsätzlich trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes zu berechnen und nicht zu schätzen ist.

  • BFH, 06.03.1995 - VI R 63/94

    Vergütungen eines Musiktheaters an angestellte Orchestermusiker für die

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95
    Außerdem sehe er sich in seiner Auffassung, daß die Wiederholungshonorare und die Erlösbeteiligungen kein Arbeitslohn seien, durch das BFH-Urteil vom 6. März 1995 VI R 63/94 bestätigt.

    Der Senat hat mit Urteil vom 6. März 1995 VI R 63/94 (BFHE 177, 116, BStBl II 1995, 471) die Vergütungen für Leistungsschutzrechte betreffend Fernsehausstrahlungen, die ein Musiktheater an seine angestellten Orchestermusiker zahlt, den Einnahmen aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG zugeordnet und nicht als Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG gewertet.

  • BFH, 01.07.1994 - VI R 101/93

    Zulässigkeit der Lohnsteuerschätzung

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95
    Er hat diese Auffassung mit Urteil vom 1. Juli 1994 VI R 101/93 (BFH/NV 1995, 297) bestätigt.
  • BFH, 19.07.1995 - VI B 37/95
    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95
    Anmerkung: Eine im wesentlichen inhaltsgleiche Entscheidung hat der BFH am 19.7.1995 im Verfahren VI B 37/95 getroffen.
  • BFH, 26.07.2006 - VI R 49/02

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen ausübender Künstler an

    Im Übrigen habe der BFH selbst in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95 (BFH/NV 1996, 32, a.E.) ernstliche Zweifel an der Ermessenausübung des FA anklingen lassen.

    Ob die Ermessensentscheidung zusätzlich an weiteren Mängeln leidet (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 32, a.E.) bleibt ebenfalls offen.

  • BFH, 17.03.2010 - I R 69/08

    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone

    Dort ist ausgeführt, dass eine Veranlagung des A zur Einkommensteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 5 EStG 1997/2002 ausscheide (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, unter II.2.b) und die Klägerin sich ferner damit einverstanden erklärt habe, als Haftende anstelle des A in Anspruch genommen zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2.b dd; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
  • FG München, 22.06.2005 - 10 K 1822/03

    Einwendungen gegen die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers anstelle des

    Das FA kann daher die Haftungs- oder Steuerschuld nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 Abgabenordnung - AO - vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32 m.w.N.) gegenüber jedem der Gesamtschuldner festsetzen (§ 42d Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG ).

    Andererseits ist die Inanspruchnahme der einzelnen Arbeitnehmer als Steuerschuldner anstelle des Arbeitgebers als Haftungsschuldner dann ermessensfehlerfrei, wenn der Verwaltungsaufwand, der dem Arbeitgeber bei der Einbehaltung der Lohnsteuer von solchen Arbeitnehmern entsteht, die nicht mehr in seinen Diensten stehen, deutlich höher ist als es die Versendung einer Kontrollmitteilung für die Finanzverwaltung ist; die Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist in diesem Fall ermessensfehlerhaft (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 32).

  • FG München, 24.04.2008 - 15 K 1124/08

    Liquidationseinnahmen eines Chefarztes aus wahlärztlichen Leistungen als

    Schließlich wäre im Streitfall auch die Einkommensteuer der Steuerschuldner, d.h. der drei betroffenen Chefärzte nicht einfacher zu erheben gewesen, als die Lohnsteuer in dem vom Finanzamt beschrittenen Haftungsweg (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - 4 K 2068/06

    Privatnutzung eines betrieblichen Kfz - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Das Finanzamt kann daher die Haftungs- oder Steuerschuld nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 der Abgabenordnung -AO-; vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32 m.w.N.) gegenüber jedem der Gesamtschuldner festsetzen (§ 42d Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG).
  • FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06

    Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

    Die Haftungsinanspruchnahme der Klägerin als Arbeitgeberin anstelle der Inanspruchnahme der einzelnen Arbeitnehmer ist nicht zu beanstanden, weil letztere mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
  • FG München, 06.03.2008 - 15 K 2919/04

    Einkommensteuerbefreiung für Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung bei

    Die Einkommensteuer des Steuerschuldners wäre im Streitfall jedenfalls nicht einfacher zu erheben gewesen, als die Lohnsteuer in dem vom Finanzamt beschrittenen Haftungsweg (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
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