Rechtsprechung
   BFH, 22.12.2003 - VI B 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9647
BFH, 22.12.2003 - VI B 29/01 (https://dejure.org/2003,9647)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2003 - VI B 29/01 (https://dejure.org/2003,9647)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - VI B 29/01 (https://dejure.org/2003,9647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 19 Abs. 1 § 20
    Gesellschafter-Geschäftsführer: Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen einer Gesellschafter-Geschäftsführerin für die Anmietung eines Arbeitszimmers als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Werbungskosten bei den Einkünften des Gesellschafter-Geschäftsführers aus nichtselbstständiger Arbeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00

    Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 22.12.2003 - VI B 29/01
    Der Senat hat inzwischen auch entschieden, dass beispielsweise laufende Fahrtkosten eines an einer GmbH Beteiligten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis mit der GmbH (und damit nicht als nachträgliche Anschaffungskosten) zu berücksichtigen sein können (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2002 VI R 16/02, BFH/NV 2003, 164, mit Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668).
  • BFH, 26.11.1993 - VI R 3/92

    Verlorener Zuschuß eines Gesellschafter-Geschäftsführers an die GmbH regelmäßig

    Auszug aus BFH, 22.12.2003 - VI B 29/01
    Der erkennende Senat hat in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass bei einem zu 25 v.H. beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig davon auszugehen ist, dass einzelne Stützungsmaßnahmen zugunsten der Gesellschaft z.B. ein verlorener Zuschuss oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und dass nur bei Vorliegen besonderer Umstände Werbungskosten bei den Einkünften des Gesellschafter-Geschäftsführers aus nichtselbständiger Arbeit anzunehmen sind (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1993 VI R 3/92, BFHE 173, 69, BStBl II 1994, 242, und vom 11. Februar 1993 VI R 4/91, BFH/NV 1993, 645).
  • BFH, 22.10.2002 - VI R 16/02

    Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters; Einkünfte aus Kapitalvermögen;

    Auszug aus BFH, 22.12.2003 - VI B 29/01
    Der Senat hat inzwischen auch entschieden, dass beispielsweise laufende Fahrtkosten eines an einer GmbH Beteiligten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis mit der GmbH (und damit nicht als nachträgliche Anschaffungskosten) zu berücksichtigen sein können (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2002 VI R 16/02, BFH/NV 2003, 164, mit Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 4/91

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs aufgrund der Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus BFH, 22.12.2003 - VI B 29/01
    Der erkennende Senat hat in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass bei einem zu 25 v.H. beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig davon auszugehen ist, dass einzelne Stützungsmaßnahmen zugunsten der Gesellschaft z.B. ein verlorener Zuschuss oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und dass nur bei Vorliegen besonderer Umstände Werbungskosten bei den Einkünften des Gesellschafter-Geschäftsführers aus nichtselbständiger Arbeit anzunehmen sind (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1993 VI R 3/92, BFHE 173, 69, BStBl II 1994, 242, und vom 11. Februar 1993 VI R 4/91, BFH/NV 1993, 645).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht