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   BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08   

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https://dejure.org/2008,6152
BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08 (https://dejure.org/2008,6152)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2008 - VI B 43/08 (https://dejure.org/2008,6152)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - VI B 43/08 (https://dejure.org/2008,6152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung wegen Frage der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers; Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung; Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Überzeugungsbildung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrunds i.S. d. § 115 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Anwendbarkeit des objektiven Nettoprinzips im Hinblick auf Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers eines Lehrers; Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers eines Lehrers

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Einzelfälle
    Lehrer und Hochschullehrer
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08
    Denn insoweit ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162) und der nachfolgenden Rechtsprechung des BFH schon grundsätzlich geklärt, dass für die Fälle, in denen das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilde, die Begrenzung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sachlich gerechtfertigt ist, da die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer die private Lebensführung jedenfalls berühren.
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08
    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auch zuzulassen, wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2006 XI B 18/06, BFH/NV 2007, 475; vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2006 - XI B 18/06

    NZB: Verhältnis Strafverfahren-FG-Verfahren

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08
    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auch zuzulassen, wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2006 XI B 18/06, BFH/NV 2007, 475; vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 5/09

    Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen

    Er lässt schon außer Acht, dass der Mittelpunkt von Vortrags- und Lehrtätigkeiten, wie sie der Kläger nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG in erheblichem Umfang ausgeübt hat, nach ständiger Rechtsprechung an den jeweiligen Veranstaltungsorten und nicht in den jeweiligen häuslichen Arbeitszimmern der Vortragenden oder Lehrenden gesehen wird, selbst wenn dort ein erheblicher Teil der Vorbereitungsarbeiten zu leisten ist (vgl. zu Hochschullehrern BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 47; vom 14. Juli 2010 VIII B 54/10, BFH/NV 2010, 2253; vom 26. November 2008 VIII B 7/07, juris; zu Lehrern BFH-Urteil vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; zu Vortragstätigkeiten, Workshopmoderationen etc. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 IV R 29/03, BFH/NV 2005, 1271).
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10

    Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

    Von einer durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Bürgschaftsübernahme kann in solchen Fällen nur beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausgegangen werden (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; zum Schuldanerkenntnis s. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 33).

    Das FA würdigt insbesondere im Ergebnis lediglich den Sachverhalt anders als der erkennende Senat und setzt seine tatsächliche Würdigung an die Stelle der tatsächlichen Würdigung durch den Senat (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 2010 IX B 180/09, BFH/NV 2010, 883; vom 16. April 2009 VIII B 216/08, BFH/NV 2009, 1264; vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585).

  • BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12

    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der

    In den Fällen, in denen die das Berufsbild prägende Tätigkeit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers stattfindet --wie dies etwa auch bei einem Lehrer oder Richter der Fall ist (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; Senatsurteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236)--, bewirkt selbst eine zeitlich weit überwiegende Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers keine Verlagerung des Mittelpunkts.
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