Rechtsprechung
BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Eigener Hausstand - Definition - Dauerhafter Aufenthalt - Gemeinsame Haushaltsführung
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
Eigener Hausstand bei Lebenspartnern - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Doppelte Haushaltsführung nicht verheirateter Steuerpflichtiger - Voraussetzungen des eigenen Hausstands - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Doppelte Haushaltsführung
- Begründung einer doppelten Haushaltsführung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 23.05.1996 - 9 K 1756/95
- BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97
Papierfundstellen
- BFHE 193, 282
- BB 2001, 33
- BB 2001, 868
- DB 2001, 238
- BStBl II 2001, 29
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
Auszug aus BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97
Ein eigener Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG erfordert, dass er vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird; eine Wohnung wird auch dann aus abgeleitetem Recht genutzt, wenn diese zwar allein vom Lebenspartner des Steuerpflichtigen angemietet wurde, der Steuerpflichtige sich aber mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).Daran habe sich durch das BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) nichts geändert.
Nach dem Senatsurteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 kann der erforderliche eigene Hausstand auch unabhängig vom Vorhandensein einer "abhängigen Zurechnungsperson" in der bisherigen Wohnung unterhalten werden, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit.
- BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90
Zur sog. doppelten Haushaltsführung eines ledigen Zeitsoldaten mit vierjähriger …
Auszug aus BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97
Denn die gemeinsame Tochter des Klägers und L sei als "abhängige Zurechnungsperson" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237) anzusehen, so dass ein eigener Hausstand des Klägers bereits deshalb zu bejahen sei.
- BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen …
Der Arbeitnehmer muss sich an dessen Führung sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligen (BFH-Urteil vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29).Er hat daher jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand inne, wenn er etwa im elterlichen Haushalt lediglich noch ein Zimmer bewohnt oder wenn er als Gast in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, auf dessen Führung er keinen wesentlich bestimmenden oder wenigstens mitbestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; in BFHE 203, 368, BStBl II 2004, 16).
- BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der …
Hier gilt nichts Anderes als bei einem Familienhaushalt, bei dem es, wie dargestellt, auf die finanzielle Beteiligung des auswärts Beschäftigten an der "Haushaltsführung" ankommt (s. dazu auch BFH-Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98). - BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99
Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung …
a) Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer hat der Senat einen Hausstand dann als eigenen im Sinne der Vorschrift angesehen, wenn er ihn aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzt; der Hausstand muss vom Arbeitnehmer unterhalten oder mitunterhalten werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29, und vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).Der Arbeitnehmer hat keinen eigenen Hausstand, wenn er lediglich in einen fremden Hausstand eingegliedert ist --z.B. bei den Eltern oder als Gast--; andererseits nutzt ein Arbeitnehmer eine Wohnung auch dann aus abgeleitetem Recht, wenn diese zwar formal allein von seinem Lebenspartner angemietet wurde, er sich aber mit dessen Duldung dauerhaft dort aufhält und finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt ist, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (BFH-Urteil in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29).
- BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97
Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfordert die Feststellung, ob der eigene Hausstand gegenüber der Wohnung am Beschäftigungsort als "Haupthausstand" anzusehen ist, eine Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29). - BFH, 04.04.2001 - VI R 130/99
Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Nichtselbständige Arbeit - …
Eine andere Beurteilung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Senat seit dem Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 auch bei nicht verheirateten Arbeitnehmern einen doppelten Haushalt unter bestimmten Voraussetzungen anerkennt (…vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949, und vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29).Er kann dann zwar in der Wohnung seines Lebenspartners einen eigenen Hausstand haben (BFH-Urteil in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29).
- FG München, 21.08.2002 - 1 K 3262/00
"Eigener Hausstand" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; Ein "eigener …
Diese Voraussetzung dient der Abgrenzung von Fällen, in denen ein nicht verheirateter Arbeitnehmer die Hausstandsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Hausstand (z. B. in den der Eltern) eingegliedert ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.9.2000 VI R 165/97, BStBl II 2001, 29). - BFH, 18.11.2008 - VI B 37/08
Doppelte Haushaltsführung eines ledigen Arbeitnehmers - Abgrenzung zwischen einer …
Zur Unterhaltung des eigenen (Haupt-)Hausstandes ist es nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell an der Führung dieses Hausstandes maßgeblich beteiligt (z.B. BFH-Urteile vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16; vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; vom 17. November 1978 VI R 93/77, BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146;… vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9 Rz 141; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 355 ff.). - BFH, 19.07.2004 - VI B 160/03
Doppelte Haushaltsführung: nicht verheiratete ArbN
Der BFH hat wiederholt entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer einen "eigenen Hausstand" i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterhält (vgl. u.a. Senatsurteile vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16; vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a. Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29).
- FG Düsseldorf, 29.06.2005 - 13 K 2622/03
Doppelte Haushaltsführung bei Wohnungsüberlassung im Elternhaus
Dort wo der BFH entscheidend auf die finanzielle Beteiligung abgestellt hat, handelte es sich um Fälle, in denen streitig war, ob sich der auswärts beschäftigte Familienvater am Familienhaushalt beteiligt hat (vgl. BFH Urteil vom 17.1.1986 VI R 16/83, BStBl. II 1986, 306; BFH Urteil vom 16.12.1983 VI R 3/81, BStBl. II 1984, 521; BFH Urteil vom 2.9.1977 VI R 114/76, BStBl. II 1978, 26) oder ob der Arbeitnehmer anteilig die Kosten der Wohnung seiner Lebensgefährtin getragen hat (BFH Urteil vom 12.9.2000 VI R 165/97, BStBl. II 2001, 29). - FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
Kein Rechtsanspruch auf Anwendung von Pauschsätzen
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert die Feststellung, ob der eigene Hausstand gegenüber der Wohnung am Beschäftigungsort als "Haupthausstand" anzusehen ist, eine Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. September 2000, VI R 165/97, BStB1 II 2001, 29 m.w.N.).So ist eine zusammen mit anderen Personen bewohnte Wohnung kein "eigener" Hausstand, wenn der Arbeitnehmer die Hausstandsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Hausstand (z.B. in den der Eltern oder als Gast) eingegliedert ist (vgl. BFH, Urteil vom 12.09.2000 - VI R 165/97, BStB1 II 2001, 29).
- FG München, 24.09.2009 - 15 K 3320/06
Keine doppelte Haushaltsführung bei mangelnder finanzieller Beteiligung an den …
- FG Köln, 11.01.2006 - 13 K 548/05
Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers
- FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Aufwendungen für die Reinigung …
- BFH, 28.08.2001 - VI B 56/01
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - doppelte Haushaltsführung
- BFH, 25.02.2009 - VI B 102/08
Doppelte Haushaltsführung bei einem Alleinstehenden
- FG Münster, 06.11.2012 - 15 K 767/10
Eigener Hausstand: Eingliederung in den Haushalt der Eltern
- BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98
Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Gutachtertätigkeit - Einkommensteuer - …
- BFH, 06.06.2007 - VI B 153/06
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03
Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG
- FG München, 04.09.2008 - 15 K 456/08
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden: Erfordernis der finanziellen …
- FG Düsseldorf, 22.05.2007 - 3 K 1200/04
Gerichtliche Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Werbungskosten; …
- FG Düsseldorf, 07.05.2008 - 7 K 1976/05
Berücksichtigungsfähigkeit von Mehraufwendungen für eine doppelte …
- FG Hamburg, 17.04.2013 - 6 K 134/11
Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand eines erwachsenen Kindes in einer …
- FG Hamburg, 12.09.2008 - 5 K 199/07
Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung
- FG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - 12 K 179/00
Beendigung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung durch Auszug …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 5 K 5230/07
Zur Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei fehlendem oder unvollständigem …
- FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen; Buchwertfortführung bei …
- FG Münster, 18.10.2013 - 4 K 582/10
Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers
- FG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 K 652/00
Doppelte Haushaltsführung; Lebensmittelpunkt; Fußballspieler - Doppelte …
- FG München, 07.12.2005 - 1 K 1447/04
Doppelter Haushalt
- FG Hessen, 22.02.2005 - 13 K 2563/04
Doppelte Haushaltsführung; Lediger; Werbungskosten; Wohnung; Eltern; Mietzahlung …
- FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen; Einkommensteuer 2001; …