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   BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09   

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https://dejure.org/2010,673
BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09 (https://dejure.org/2010,673)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2010 - VI R 26/09 (https://dejure.org/2010,673)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2010 - VI R 26/09 (https://dejure.org/2010,673)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • openjur.de

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002
    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • IWW
  • rewis.io

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung und die Kosten der beiden Haushalte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme der Kosten des Haushalts durch den Arbeitnehmer als zwingende Voraussetzung für einen eigenen Hausstand für eine Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung; Eigener Hausstand eines ledigen Steuerpflichtigen in Form eines Hausstandes am ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend Tragen aller Kosten voraus

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Singles können bei Eltern wohnen und Steuern sparen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Lebensmittelpunkt für Alleinstehende bei doppelter Haushaltsführung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung von Ledigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 5
  • NJW 2010, 3390
  • FamRZ 2010, 1661
  • DB 2010, 1801
  • BStBl II 2012, 618
  • NZA-RR 2011, 36
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09
    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016).

    Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthalts am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urteil in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820,).

    Denn angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 64 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).

  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09
    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016).

    Dann liegt keine eigene Haushaltsführung vor (BFH-Urteil in 218, 229, BStBl II 2007, 890).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09
    Denn angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 64 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09
    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BFH/NV 2010, 1894, m.w.N.).

    Dann liegt keine eigene Haushaltsführung vor (BFH-Urteil in BFHE 230, 5, BFH/NV 2010, 1894 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890).

    b) Nach der vorgenannten Senatsrechtsprechung (Urteile in BFHE 230, 5, BFH/NV 2010, 1894; in BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890) ist insbesondere dann, wenn dem Arbeitnehmer die Wohnung unentgeltlich überlassen wird, zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einen fremden eingegliedert ist.

    Gemessen daran hält die Entscheidung der Vorinstanz, die noch vor dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 230, 5, BFH/NV 2010, 1894 ergangen war, revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand.

  • FG Münster, 20.12.2011 - 1 K 4150/08

    Berücksichtigung von Mietaufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei

    Auch nach der Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf die sog. Wegzugsfälle im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (vgl nur BFH-Urteil vom 5.3.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016 mwN.; auch: BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).

    Hausstand in diesem Sinne, so der BFH zwischenzeitlich weiter, ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt (BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).

    Ein solcher wird als eigener unterhalten, wenn der Arbeitnehmer die Haushaltsführung zumindest mitbestimmt, also nicht nur in einen fremden Haushalt, etwa in den der Eltern oder als Gast, eingegliedert ist (BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).

    Lässt sich eine finanzielle Beteiligung nicht feststellen, ist damit eine eigene Haushaltsführung des auswärtig Beschäftigten nicht zwingend ausgeschlossen, wie auch umgekehrt aus einem finanziellen Beitrag allein nicht zwingend auf das Unterhalten eines eigenen Haushalts zu schließen ist (so ausdrücklich nun: BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).

  • FG München, 27.11.2014 - 15 K 1981/12

    Doppelte Haushaltsführung bei alleinstehender Berufsanfängerin

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH-, vgl. zuletzt Urteile vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFH/NV 2013, 1015, und vom 21. April 2010 VI R 26/09, BStBl II 2012, 618).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 10/12

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618, m.w.N.).

    Dann liegt keine eigene Haushaltsführung vor (BFH-Urteil in BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618, mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890).

    b) Nach der vorgenannten Senatsrechtsprechung (Urteile in BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618; in BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890) ist insbesondere dann, wenn dem Arbeitnehmer die Wohnung unentgeltlich überlassen wird, zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einen fremden eingegliedert ist.

  • BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt - Entscheidung nach § 139

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, s. etwa Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 10/13

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08

    Anerkennung der Aufwendungen für eine beruflich begründete doppelte

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer, auch er kann einen doppelten Haushalt führen (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; Schmidt/Drenseck, EStG, § 9 Rz. 144).

    Dann liegt keine eigene Haushaltsführung vor (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638).

    Dabei ist das Merkmal der Entgeltlichkeit ein Indiz, das im Zusammenhang mit einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu einer zutreffenden Beurteilung führen kann, nicht jedoch eine unerlässliche Voraussetzung (conditio sine qua non) (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667).

    Denn ungeachtet der Frage, ob die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird, ist der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts im Übrigen aufkommt, ein besonders gewichtiges Indiz für das Unterhalten eines eigenen Haushalts i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, DStR 2010, 1667).

    Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen stehen und wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl. II 2007, 820 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.11.2007 8 K 44/07, EFG 2008, 442; Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz. 349; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 9 Rz. 74).

  • FG Münster, 12.03.2014 - 6 K 3093/11

    Alleinstehender Arbeitnehmer, eigener Hausstand

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (BFH-Urteil vom 14.11.2013 VI R 10/13, Juris; BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618 m.w.N.).

    Denn eine eigene Haushaltsführung des auswärts Beschäftigten ist nicht zwingend ausgeschlossen, wenn sich dessen finanzielle Beteiligung am Haushalt nicht feststellen lässt, wie auch umgekehrt aus einem finanziellen Beitrag allein nicht zwingend auf das Unterhalten eines eigenen Haushalts zu schließen ist (BFH-Urteil vom 14.11.2013 VI R 10/13, Juris, BFH-Urteil vom 16.01.2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BFH/NV 2013, 1015; BFH-Urteil vom 26.07.2012 VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208; BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618).

  • FG Düsseldorf, 28.05.2020 - 9 K 719/17

    Doppelte Haushaltsführung bei Auslandsstudium: Eigener Hausstand im Wohnhaus der

    Auch wurde ein eigener Hausstand nicht unterhalten, wenn der Arbeitnehmer die Haushaltsführung bei einem Zusammenleben mit Dritten nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Haushalt -etwa in den der Elterneingegliedert war (z.B. BFH, Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BStBl. II 2012, 618; Urteil vom 14.06.2007 VI R 60/05, BStBl. II 2007, 890).

    Auch hier kam es auf die finanzielle Beteiligung an der "Haushaltsführung" im Sinne eines gewichtigen Indizmerkmals an (BFH, Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BStBl. II 2012, 618).

  • BFH, 12.06.2012 - VI B 73/12

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - 3 K 2338/09

    Abzugsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung bei einem ledigen

  • FG Münster, 06.11.2012 - 15 K 767/10

    Eigener Hausstand: Eingliederung in den Haushalt der Eltern

  • FG Nürnberg, 18.07.2016 - 4 K 323/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei der Erzielung von Einkünften

  • BFH, 14.04.2011 - VI B 120/10

    Abgelehnter Schriftsatznachlass - Rechtsäußerung des Berichterstatters -

  • BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11

    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13

    Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt eines Promotionsstudenten

  • FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12

    Werbungskostenabzug von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung -

  • FG Thüringen, 18.03.2014 - 2 K 925/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen einer Vollzeitlehre im dualen System;

  • FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14

    Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt - Feststellungslast

  • FG München, 25.07.2012 - 9 K 1929/10

    Doppelte Haushaltsführung: Mit dem Lebensgefährten gemeinsam bewohnte Wohnung am

  • FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07

    Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - Anrechnung der Miete

  • FG Hamburg, 17.04.2013 - 6 K 134/11

    Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand eines erwachsenen Kindes in einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10

    Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4

  • FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 3123/18

    Einkommensteuer: Nachweis eines Haupthausstands/Lebensmittelpunkts bei einer

  • FG München, 15.11.2012 - 5 K 1116/11

    Doppelte Haushaltsführung

  • FG München, 25.07.2012 - 9 K 1929/12
  • FG Thüringen, 24.10.2013 - 2 K 421/12

    Grenzbetrag: Ausbildungsstelle als regelmäßige Arbeitsstätte, Einbindung in

  • FG München, 26.09.2013 - 5 K 2141/12

    Doppelte Haushaltsführung und Nutzung der Wohnung am Beschäftigungsort als reine

  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 1310/13

    Berücksichtigung von Aufwendungen, die durch eine Bildungsmaßnahme veranlasst

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