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   BFH, 25.10.2005 - VI R 59/03   

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https://dejure.org/2005,4570
BFH, 25.10.2005 - VI R 59/03 (https://dejure.org/2005,4570)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2005 - VI R 59/03 (https://dejure.org/2005,4570)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - VI R 59/03 (https://dejure.org/2005,4570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 40a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 40a Abs. 3
    Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • datenbank.nwb.de

    Traktorführer als land- und forstwirtschaftliche Fachkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lohnsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft II

  • IWW (Kurzinformation)

    Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft II

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Traktorführer als Fachkräfte; Landwirtschaftliche Reinigungsarbeiten als saisonbedingte Arbeiten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 40a Abs 3, EStG § 40a Abs 2
    Aushilfe; Fachkraft; Land- und Forstwirtschaft; Lohnsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 482
  • BB 2006, 427
  • DB 2006, 428
  • BStBl II 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VI R 59/03
    Ob ein Arbeitnehmer als "Fachkraft" in diesem Sinne zu qualifizieren ist, hängt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats von der Art der Tätigkeit und von den Kenntnissen ab, die er zur Verrichtung dieser Tätigkeit erworben hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681).

    a) Wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeiten für die zu beurteilende Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausbildung erlernt hat, gehört er zu den Fachkräften (BFH-Urteil in BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681).

    b) Auch ein Arbeitnehmer, der nicht über eine einschlägige Berufsausbildung verfügt, kann zu den Fachkräften gehören, wenn er von seinen --auch angelernten-- Fähigkeiten her in der Lage ist, eine Fachkraft zu ersetzen, denn im Berufsleben werden angelernte Arbeiter im Rahmen ihrer besonderen Tätigkeit den Facharbeitern gleichgestellt (BFH-Urteil in BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681).

    Verfügt der Arbeitnehmer über keine einschlägige Berufsausbildung, so muss er, um als Fachkraft i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 3 EStG qualifiziert werden zu können, auch tatsächlich anstelle einer Fachkraft eingesetzt sein (BFH-Urteil in BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681; Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz, § 40a Rz. 65; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 40a Rdnr. D 5; Barein in Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuergesetz, § 40a Rn. 55; ebenso die Verwaltung in H 128 "Land- und forstwirtschaftliche Fachkraft" Lohnsteuer-Handbuch 2005).

    Traktorführer sind regelmäßig als Fachkräfte und nicht als Aushilfskräfte zu beurteilen (BFH-Urteil in BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681); dies jedenfalls dann, wenn sie nicht nur den Traktor selbständig fahren, sondern diesen als Zugfahrzeug mit landwirtschaftlichen Maschinen führen.

  • BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Pauschalierung der Lohnsteuer für eine

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VI R 59/03
    Nach der --noch zum früheren Recht ergangenen-- Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30) knüpfte die Regelung an Besonderheiten der Arbeitsabläufe in der Land- und Forstwirtschaft an, die eine Sonderbehandlung gegenüber anderen Aushilfstätigkeiten gerechtfertigt erschienen ließ.

    Das ist bei Arbeiten der Fall, die einen erkennbaren Abschluss in sich tragen (BFH-Urteil in BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30).

  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 40/02

    Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften in der Land- und

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VI R 59/03
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1623 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab, weil K hinsichtlich der Tätigkeiten 1997 als land- und forstwirtschaftliche Fachkraft zu qualifizieren sei und hinsichtlich des Jahres 1998 eine Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 Satz 2 EStG bereits deshalb ausgeschlossen sei, weil es sich bei den Reinigungsarbeiten um Tätigkeiten handele, die grundsätzlich nach ihrer Art während des ganzen Jahres anfallen könnten.
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