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BGH, 04.07.1978 - VI ZB 6/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsbegründung - Bedeutung unrichtiger Angaben in der Bezeichnung des Urteils beim anwaltlichen Empfangsbekenntnis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 961
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.1969 - IV ZB 3/69
Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe infolge des Verschuldens eines Ehegatten …
Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZB 6/78
Enthält wie hier bei einer Urteilszustellung nach § 212 a ZPO das anwaltliche Empfangsbekenntnis unrichtige Angaben in der Bezeichnung des Urteils, so steht das der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegen, wenn die Identität des zugestellten Schriftstückes dem Zusammenhang nach außer Zweifel steht (vgl. BGH Beschl. v. 29. Mai 1974 - IV ZB 53/73 - VersR 1974, 1001 und vom 12. März 1969 - IV ZB 3/69 - VersR 1969, 543; der von der Klägerin angeführte Beschluß vom 20. April 1970 - III ZB 6/70 - VersR 1970, 624 besagt nichts anderes). - BGH, 29.05.1974 - IV ZB 53/73
Urteilszustellung - Prozessbevollmächtigter - Wirksame Zustellung - Bescheinigung
Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZB 6/78
Enthält wie hier bei einer Urteilszustellung nach § 212 a ZPO das anwaltliche Empfangsbekenntnis unrichtige Angaben in der Bezeichnung des Urteils, so steht das der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegen, wenn die Identität des zugestellten Schriftstückes dem Zusammenhang nach außer Zweifel steht (vgl. BGH Beschl. v. 29. Mai 1974 - IV ZB 53/73 - VersR 1974, 1001 und vom 12. März 1969 - IV ZB 3/69 - VersR 1969, 543; der von der Klägerin angeführte Beschluß vom 20. April 1970 - III ZB 6/70 - VersR 1970, 624 besagt nichts anderes). - BGH, 20.04.1970 - III ZB 6/70
Wirksamkeit der Zustellung - Einstweilige Anordnung - Urteil
Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZB 6/78
Enthält wie hier bei einer Urteilszustellung nach § 212 a ZPO das anwaltliche Empfangsbekenntnis unrichtige Angaben in der Bezeichnung des Urteils, so steht das der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegen, wenn die Identität des zugestellten Schriftstückes dem Zusammenhang nach außer Zweifel steht (vgl. BGH Beschl. v. 29. Mai 1974 - IV ZB 53/73 - VersR 1974, 1001 und vom 12. März 1969 - IV ZB 3/69 - VersR 1969, 543; der von der Klägerin angeführte Beschluß vom 20. April 1970 - III ZB 6/70 - VersR 1970, 624 besagt nichts anderes).
- BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94
Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen …
Zutreffend ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, daß die erste Zustellung des Urteils des Landgerichts, die zu Händen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers am 4. Mai 1992 erfolgte, nach § 212a ZPO wirksam war (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1978 - VI ZB 6/78 - VersR 1978, 961); auch der Beschwerdeführer erinnert insoweit nichts. - BGH, 27.09.1984 - III ZB 18/84
Zustellung einer ordnungsmäßigen Ausfertigung eines Urteils - Inlaufsetzung einer …
Das Schriftstück ist danach in dem Empfangsbekenntnis so ausreichend zu bezeichnen, daß seine Identität dem Zusammenhang nach außer Zweifel steht (vgl. Senatsentscheidungen vom 13. März 1969 - III ZR 178/67 = LM ZPO § 212 a Nr. 7 = NJW 1969, 1298 und vom 20. April 1970 - III ZB 6/70 = VersR 1970, 624; BGH Beschluß vom 4. Juli 1978 - VI ZB 6/78 = VersR 1978, 961). - BGH, 07.11.1980 - I ZB 9/80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die unrichtige Bezeichnung eines Urteils im Empfangsbekenntnis für die Wirksamkeit der Zustellung ohne Belang, wenn nach dem Gesamtzusammenhang keine Zweifel daran bestehen, welches Schriftstück mit dem Empfangsbekenntnis zugestellt worden ist (BGH NJW 1969, 1297 [BGH 12.03.1969 - IV ZB 3/69] ; VersR 1976, 1156; VersR 1978, 961).