Rechtsprechung
BGH, 28.02.1967 - VI ZR 14/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,6703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Ausgleich eines unfallbedingten Verdienstausfalls sowie ein angemessenes Schmerzensgeld - Feststellungsantrag hinsichtlich der Tatsache der Schadensersatzpflicht weiterer durch einen Unfall entstehender und nicht durch einen öffentlichen Versicherungsträger ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Dazu gehört nicht nur die Sorge für die Verträglichkeit des von ihr hergestellten Getränks; vielmehr ist sie auch dafür verantwortlich, daß die Behältnisse, in denen sie ihre Limonade in den Handel gibt, nicht zu Verletzungen führen, sei es beim Verbraucher, sei es bei anderen mit dem Transport befaßten Personen (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1967 - VI ZR 14/65 = VersR 1967, 498 - Plastikmassebehälter; BGH Urteil vom 28. April 1976 - VIII ZR 244/74 = VersR 1976, 882 - Batterie).