Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,7690
BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63 (https://dejure.org/1965,7690)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1965 - VI ZR 235/63 (https://dejure.org/1965,7690)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1965 - VI ZR 235/63 (https://dejure.org/1965,7690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,7690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs einer Verkehrssicherungspflicht - Auslösung einer Verkehrssicherungspflicht durch die Eröffnung öffentlichen Verkehrs - Bestehen der Verkehrssicherungspflicht auch gegenüber unbefugten ...

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 515
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Dort ging es darum, vor besonderen Gefahren zu schützen, die für die Besucher einer Anlage bzw. einer Veranstaltung im Zusammenhang mit diesem Besuch sei es auf dem Weg zu und von der Anlage, sei es zu dem unmittelbar an die Anlage angrenzenden Gelände entstehen - so die Verpflichtung, Kinderspielplätze auch gegenüber einer angrenzenden Straße oder Bahnanlage abzusichern (BGK, Urteil vom 21. April 1977 - III ZR 200/74 = NJW 1977, 1965 [BGH 21.04.1977 - III ZR 200/74]; KG VersR 1967, 956), den Zugang von der Badeanstalt zum Badehaus von Glätte (RG HRR 37, 1312) bzw. den Weg zum Parkplatz von offenen Schächten freizuhalten (OLG Düsseldorf VersR 1968, 818) oder die Verpflichtung, an eine Festwiese angrenzende, ohne weiteres zugängliche Grundstücke frei von Fallgruben zu halten (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1965 - VI ZR 235/63 = VersR 1965, 515).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18

    Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle

    Eine durch die Eröffnung öffentlichen Verkehrs ausgelöste Pflicht zur Verkehrssicherung ist nur ein Unterfall der Sicherungspflichten, die alle darauf beruhen, dass nach der konkreten Lage der Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, für die derjenige einzustehen hat, der den gefährlichen Zustand herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.1965, VI ZR 235/63, VersR 1965, 515).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch

    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    In der Tat kann die Verkehrssicherungspflicht sogar schon gegenüber Erwachsenen (Senatsurteil vom 19. Januar 1965 - VI ZR 235/63 = VersR 1965, 515), insbesondere aber bei Kindern auch die Vorbeugung gegenüber unbefugtem und mißbräuchlichem Verhalten umfassen (Senatsurteile vom 5. Mai 1964 - VI ZR 72/63 = VersR 1964, 825; 16. Juni 1970 - VI ZR 23/69 = FamRZ 1970, 553 m.w.Nachw.; 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 = VersR 1975, 88 und VI ZR 142/73 = VersR 1975, 87).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

    Für diese Betrachtungsweise spricht auch, dass im Bereich der Verkehrssicherungspflichten allgemein in Rechtsprechung (BGH VersR 1965, 515; BGH NJW 1978, 1629) und Literatur (siehe nur Palandt-Sprau, BGB, 72. Aufl. § 823 Rn. 51) anerkannt ist, dass Sicherungsmaßnahmen nicht nur gegen Gefahren ergriffen werden müssen, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung drohen, sondern auch gegen solche, welche bei einer nicht ganz fernliegenden bestimmungswidrigen Benutzung drohen.
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Denn sicherlich ist ein Hauseigentümer nicht verpflichtet, Treppen und Zugänge auch im Interesse eines Einbrechers zu beleuchten oder zu sichern (vgl. dazu RG JW 1909, 461; OGHZ 2, 65; BGH NJW 1957, 499; VersR 1959, 467; VersR 1965, 515).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 51/19

    1. Wird in einer Bäckerei dem Kunden wie auch gelegentlich bei früheren Besuchen

    Insoweit ist bereits seit langem rechtlich geklärt, dass es bereits ausreicht, wenn der Pflichtige den Verkehr geduldet und tatsächlich nicht gehindert hat (BGH VersR 1960, 715, 716; 1965, 515, 516; 1967, 801, 802; BGB-RGRK/Steffen, aaO Rn. 217).
  • BGH, 19.05.1967 - VI ZR 162/65

    Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - Bruch

    Auch gegenüber solchen Personen, die eine Gefahrenstelle unbefugt betreten, besteht eine Verkehrssicherungspflicht, wenn nach den gegebenen Umständen mit dem Betreten durch Unbefugte gerechnet werden muß und der Verfügungsberechtigte die ihm zumutbaren Maßnahmen hiergegen nicht getroffen hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1965 - VI ZR 235/63 - VersR 1965, 515).

    Dabei nacht es keinen Unterschied, ob dies befugt oder unbefugt geschieht (vgl. Schönke/Schröder 12. Aufl. Anm. 1 zu § 367 Nr. 12 StGB; das o.a. Senatsurteil VI ZR 235/63 vom 19. Januar 1965).

  • OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08

    Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim

    (2) In der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass bei nicht fernliegender bestimmungswidriger Nutzung wie auch bei Schaffung außerordentlicher Gefahren auch gegenüber nicht oder nicht mehr Befugten noch Sicherungspflichten bestehen (Staudinger/Hager, BGB, § 823 E 39, 43; BGH VersR 1965, 515; 1966, 562, 1982; 854).
  • OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG

    Das gilt selbst dort, wo bereits Zutrittsverbote durch Warnschilder oder Absperrungen kenntlich gemacht sind, aber dennoch erfahrungsgemäß mit einem Fehlverhalten Dritter zu rechnen ist (vgl. RGRK-Steffen, 12. Aufl. 1989, Rdnr. 163, 217 zu § 823; Staudin-ger-Schäfer, 12. Aufl. 1986, Rdn. 329 zu § 823; BGH VersR 1989, 155, 156; VersR 1978, 561; VersR 1965, 515, 516), und besonders dann, wenn auf dem Gelände schwerwiegende Gefahren lauern, es aber dennoch auf Unbefugte eine besonders große Anziehungskraft ausübt; dabei ist nicht erforderlich, daß der Anreiz, auf das Grundstück zu kommen, unmittelbar von der Gefahrstelle ausgeht (vgl. BGH NJW 1975, 1O8, 1O9; OLG Düsseldorf VersR 1977, 1O11, 1O12; Münchener Kommentar - Mertens, 2. Aufl. 1986, Rdn. 185 zu § 823).
  • LG Essen, 29.01.2010 - 17 O 219/08

    Schadensersatz nach Sturz von Tribüne

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00

    Verkehrssicherungspflicht - Hausgrundstück in ländlicher Gegend - unbefugtes

  • OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses bei Folgeschäden; Aufsichtspflicht

  • BGH, 14.02.1966 - III ZR 126/64

    Schadensersatzforderung wegen Unterhaltseinbußen - Anforderungen an einen

  • OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer bei schlechten Lichtverhältnissen

  • OLG Braunschweig, 25.09.1991 - 3 U 106/90

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. § 836 BGB (Bürgerliches

  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 23/69

    Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten -

  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht