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   BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53   

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BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53 (https://dejure.org/1955,6161)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1955 - VI ZR 278/53 (https://dejure.org/1955,6161)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1955 - VI ZR 278/53 (https://dejure.org/1955,6161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1955, 189
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
    Danach liegt ein Anwendungsfall des Anscheinsbeweises in der Regel dann vor, wenn ein Kraftfahrer ohne erkennbaren Anlaß auf den Bürgersteig gerät, gegen einen Baum fährt oder unter Abweichung von seiner ursprünglichen rechten Fahrbahn mit einem Kraftfahrzeug auf der anderen Seite der Fahrbahn zusammenstößt (vgl. BGH NJW 1951, 195; VRS 1953, 94 = VersR 1953, 69; BGHZ 8, 239; VRS 1954, 341 = VersR 1954, 288).

    Vielmehr hat er Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, die auf die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs hindeuten (BGHZ 2, 1 [5]; 6, 169 [171]; 8, 239).

  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
    Vielmehr hat er Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, die auf die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs hindeuten (BGHZ 2, 1 [5]; 6, 169 [171]; 8, 239).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
    Vielmehr hat er Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, die auf die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs hindeuten (BGHZ 2, 1 [5]; 6, 169 [171]; 8, 239).
  • BGH, 07.04.1954 - VI ZR 73/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
    Es wird auf das Urteil des Senats vom 7. April 1954 - VI ZR 73/53 - verwiesen, in dem ausgeführt ist, die bloße Möglichkeit, daß vor dem Zusammenstoß ein Bruch eines Federblatts vorgelegen und zu einer Verklemmung der Lenkeinrichtung geführt habe, sei noch keine ausreichende Grundlage, um den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers auszuräumen (VRS 1954, 341 = VersR 1954, 288).
  • BGH, 04.01.1951 - III ZR 175/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
    Danach liegt ein Anwendungsfall des Anscheinsbeweises in der Regel dann vor, wenn ein Kraftfahrer ohne erkennbaren Anlaß auf den Bürgersteig gerät, gegen einen Baum fährt oder unter Abweichung von seiner ursprünglichen rechten Fahrbahn mit einem Kraftfahrzeug auf der anderen Seite der Fahrbahn zusammenstößt (vgl. BGH NJW 1951, 195; VRS 1953, 94 = VersR 1953, 69; BGHZ 8, 239; VRS 1954, 341 = VersR 1954, 288).
  • RG, 13.07.1934 - VII 33/34

    1. Kann im Gebiet des gemeinen Rechts der Straßenanlieger Entschädigung für

    Auszug aus BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob auch deshalb von den Beklagten der Nachweis bestehenden Verschuldens ihres Rechtsvorgängers zu fordern war, weil feststeht, daß dieser durch Befahren der linken Straßenseite in Verletzung eines Schutzgesetzes (§ 8 Abs. 2 Satz 1 StVO) einen objektiv widerrechtlichen Zustand geschaffen hat (vgl. hierzu RGZ 145, 107 [116]).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

    Der Beweis des ersten Anscheins spricht für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlaß auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (Senat, Urteile vom 2. Februar 1955 - VI ZR 278/53 - VersR 1955, 189; vom 24. Februar 1959 - VI ZR 62/58 = VersR 1959, 465, 466; vom 24. März 1959 - VI ZR 82/58 = VersR 1959, 518, 519; vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59 = VersR 1960, 523; vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 180/59 = VersR 1960, 1017; vom 13. Juni 1961 - VI ZR 224/60 = VersR 1961, 846; vom 16. Juni 1964 - VI ZR 93/63 - VersR 1964, 1102, 1103; vom 15. April 1966 - VI ZR 246/64 = VersR 1966, 693; vom 25. März 1969 - VI ZR 252/67 = VersR 1969, 636, 637).
  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

    istQ In der Hechtsprechung ist anerkannt, daß es nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers spricht, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkommt (BGH VersH 1955, '189; 589 8 Z590J \ 1956? 799; BGH DAR 1958, 13)» Auch der erkennende Senat hat sich diesen Grundsätzen in der Entscheidung BAG AP Nrc 31 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers angeschlossen» Bei dem Abkommen von einer guten Straße bei einwandfreien Sichtverhältnissen ist daher auch bei gefahrgeneigter Arbeit davon auszugehen, daß der Kraftfahrer mit mindestens normaler Fahrlässigkeit (Schuld) gehandelt hat» Ein Abkommen von der Straße unter solchen Umständen beruht im allgemeinen auf einem Behlverhalten des Kraftfahrers, das nicht nur als leichteste Fahrlässigkeit (leichteste Schuld) zu werten ist» 2° Diese Erkenntnis führt dazu, daß es unter den gegebenen Umständen Sache des Klägers ist, diesen Beweis des ersten An scheins zu widerlegeno Dazu gehört, daß er Tatsachen behauptet und im Bestreitensfall beweist, die die ernsthafte Möglichkeit aufweisen, daß das Abkommen von der Straße nicht auf seiner normalen oder groben Fahrlässigkeit beruht, sondern auf einem an deren Geschehensablauf" Der Beweis des ersten Anscheins entfällt dann, wenn von dem Kläger, der den Sattelschlepper gelenkt hat, ein Sachverhalt dargetan wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsmäßigen Geschehensablaufes (= Verursachung durch mindestens normale Fahrlässigkeit des Kraftfahrers) ergibt» Die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit hergoleitet wird, bedürfen des vollen Beweiseso Y/enn der Kläger dem gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis den Boden entziehen will, muß er sonach darlegen und im Hinblick auf das Bestreiten der Beklagten beweisen, daß Umstände Vorgelegen haben, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, daß der Sattelschlepper ohne sein Verschulden von der Fahrbahn abgekommen ist (vglo hier zu BGHZ 8, 239; BGH VersR 1955, 189; BGH 1I.I Nr» 20 a zu § 286 (C) ZPO; BGH LM Hr<> 53 zu § 286 (C) ZPO)».
  • BGH, 19.11.1957 - VI ZR 122/57
    Es wäre allerdings verfehlt gewesen, wenn das Berufungsgericht auf den hier zu beurteilenden Fall unbesehen den in der Rechtsprechung für andere Straßen aufgestellten Erfahrungssatz hätte anwenden wollen, daß es für ein Verschulden des Kraftfahrers spreche, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkommt oder in die Fahrbahn des Gegenverkehrs gerät (vgl. u.a. RG JW 1932, 2025 Nr. 12; JW 1936, 1890 Nr. 4; Urteile des III. Zivilsenats des BGH vom 4. Januar 1951 NJW 1951, 195 Nr. 9; Urteile des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1952 VRS 5, 94 = VersR 1953, 69; vom 18. Dezember 1952 BGHZ 8, 239; vom 2. Februar 1955 VRS 8, 258 = VersR 1955, 189; vom 27. Juni 1956 VersR 1956, 589; vom 26. Oktober 1956, VersR 1956, 799; vom 24. September 1957 - VI ZR 266/56 - OLG München VersR 1956, 582; OLG Hamburg VersR 1956, 718; LG Braunschweig VersR 1955, 605).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02

    Kollision nach dem Anfahren vom Fahrbahnrand sowie auf der Gegenfahrbahn

    Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)).
  • BGH, 25.03.1969 - VI ZR 252/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugs

    Das Berufungsgericht befindet sich insoweit im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 7. April 1954 - VI ZR 73/53, LM Nr. 20 a zu § 286 [C] ZPO = VersR 1954, 288; vom 2. Februar 1955 - VI ZR 278/53, VersR 1955, 189; vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 180/59, LM Nr. 9 zu § 8 StVO = VersR 19609 1017; s. auch Urteil des III. Zivilsenats vom 5. Februar 1962 - III ZR 221/60, LM Nr. 6 zu § 18 StVG = VersR 1962, 378).
  • BGH, 07.10.1960 - VI ZR 180/59

    Verschulden des Fahrzeugführers im Falle des Zusammenstosses mit einem ihm

    Ebenfalls ist in dem Urteil des Senats vom 2. Februar 1955 - VI ZR 278/53 - = VersR 1955, 189 die Anwendung des Beweises des ersten Anscheins gebilligt, wenn ein Kraftfahrer ohne erkennbaren Anlaß von der rechten auf die linke Straßenseite fährt.
  • BGH, 19.01.1960 - VI ZR 16/59

    Rechtsmittel

    Diesem für ein schuldhaft ursächliches Verhalten des Beklagten sprechenden Anscheinsbeweis ist auch nicht der Boden entzogen worden ( BGH VI ZR 278/53, Urteil vom 2. Februar 1955 - VersR 1955, 189).
  • BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63

    Ablösung des Fahrers - Mitfahrender angestellter Fahrer - Kraftfahrzeug - Unfall

    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es für ein Verschulden des Kraftfahrers spricht, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkomrat oder in die Fahrbahn des Gegenverkehrs gerät (BGH in VersR 19539 69, VersR 1955, 189, VersR 1956, 589 und 799, DAR 1958, 13)» Ob dieser Erfahrungssatz auch für das Abkommen von der Autobahn gilt, hat der Bundesgerichtshof als zweifelhaft bezeichnet» Je doch läßt der Bundesgerichtshof den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden gelten, wenn ein Kraftfahrer über den Grünstreifen der Autobahn'hinweg bis in die Gegenfahrbahn gerät (BGH in DAR 1958, 68 und VersR 1961, 444)» Fraglich erscheint;"danach, ob der Anscheinsbeweis dann noch gilt, wenn ein Kraftfahrer nur auf den Mittelstreifen abkommt, ohne bis in die Gegenfahrbahn zu geraten» Selbst wenn aber darin ein typischer Geschehensablauf läge, der den Schluß auf ein Verschulden des Beklagten zuließe, kann der Kläger im vorliegenden Falle den Anscheinsbeweis nicht für sich in Anspruch nehmen» b) Der Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, daß Tatsachen behauptet und erforderlichenfalls bewiesen werden, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an der Wahrheit der prima facie als erwiesen erachteten Tatsache zu erwecken (BAG in AP Nr. 1 zu § 282 ZPO und AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BGHZ 8, 239 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.12.1963 - VI ZR 10/63

    Gefahrlose Überquerung der Fahrbahn mit Rücksicht auf den Geradeausverkehr -

    Vor allem ergibt sich gerade aus der im Berufungsurteil angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH VersR 1955, 189; 1962, 786; LM StVO § 8 Nr. 9), daß nicht allgemein aus der Tatsache, daß ein Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug auf die linke Straßenseite gekommen ist, zunächst auf ein Verschulden dieses Fahrers geschlossen werden darf.
  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 161/57

    Rechtsmittel

    Dieser Umstand und die ebenfalls festgestellte Tatsache, daß H. Bremsspur auf eine Länge von 8 bis 9 m völlig gerade und anfangs sogar nur in der Fahrbahnmitte verlief, sprechen gegen die Annahme eines ersten Anscheins, so wie die Revision sie wünscht, und legen eher die Annahme eines anderen Tatbestandes nahe (erkennender Senat 2. Februar 1955 - VI ZR 278/53 - VRS 8, 258 = VersR 1955/189).
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