Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1192
BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80 (https://dejure.org/1981,1192)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1981 - VI ZR 32/80 (https://dejure.org/1981,1192)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1981 - VI ZR 32/80 (https://dejure.org/1981,1192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers und zum Familienprivileg im Sozialversicherungsrecht - Rechtlage nach der RVO kurz vor Einführung des SGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einräumnung eines "Quotenvorrechts" für den Sozialversicherungsträger nach § 1542 Reichsversicherungsordnung (RVO) - Neuregelung durch Änderung der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes - Forderungsübergang nach § 1542 Reichsversicherungsordnung (RVO) - Anrechnung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1542
    Annahme eines Quotenvorrechts des Sozialversicherungsträgers vor gesetzlicher Neuregelung

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 830 (Ls.)
  • MDR 1981, 662
  • VersR 1981, 675
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Allerdings unterliege das von einer gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 201 ff RVO zum Ausgleich der Beerdigungskosten gezahlte Sterbegeld grundsätzlich dem Forderungsübergang nach § 1542 RVO, indes sei der Übergang nach der Rechtsprechung (BGHZ 41, 79) in entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG ausgeschlossen, wenn sich der Ersatzanspruch des Geschädigten gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen richte.

    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Ansprüche aus § 1542 RVO (s. BGHZ 41, 79; 43, 72, 77) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Anspruch des Geschädigten gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen handelt.

  • OLG Nürnberg, 28.09.1977 - 4 U 63/77
    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Das Berufungsgericht verkennt in seiner Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg in VersR 1978, 774, daß es sich bei jener Entscheidung darum handelt, daß der Schädiger der Witwe, die gemäß §§ 846, 254 Abs. 1 BGB nur eine Quote ihres Unterhaltsersatzanspruchs erhält, die von ihr erzielten Einkünfte insoweit belassen muß, als sie sie zur Deckung der nicht zu ersetzenden Quote benötigt (vgl. dazu BGHZ 16, 265, 275 und Urteil vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Er hat dann nochmals in seinem Urteil vom 29. November 1977 (BGHZ 70, 67, 70) erklärt, die Lösung der Frage sei eine an sich dem Gesetzgeber vorbehaltene Aufgabe, bis dahin spreche viel dafür, aus Gründen der Rechtskontinuität und der Rechtssicherheit an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten.
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63

    Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Ansprüche aus § 1542 RVO (s. BGHZ 41, 79; 43, 72, 77) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Anspruch des Geschädigten gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen handelt.
  • BGH, 14.11.1958 - VI ZR 240/57
    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Soweit die DAK Sterbegeld gezahlt hat, ist der Ersatzanspruch der Klägerin somit nach § 1542 RVO auf sie übergegangen (einhellige Meinung; s. Senatsurt.v. 14. November 1958 - VI ZR 240/57 = VersR 1959, 231, 232).
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74

    Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Wie der Senat im Urteil vom 18. Januar 1977 (VI ZR 250/74 = VersR 1977, 427), wenn auch zu §§ 122, 87 a BBG entschieden hat, dient das Sterbegeld demselben Zweck wie die Beerdigungskosten.
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74

    Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Das Berufungsgericht verkennt in seiner Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg in VersR 1978, 774, daß es sich bei jener Entscheidung darum handelt, daß der Schädiger der Witwe, die gemäß §§ 846, 254 Abs. 1 BGB nur eine Quote ihres Unterhaltsersatzanspruchs erhält, die von ihr erzielten Einkünfte insoweit belassen muß, als sie sie zur Deckung der nicht zu ersetzenden Quote benötigt (vgl. dazu BGHZ 16, 265, 275 und Urteil vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    So hat der Senat schon im Urteil vom 28. Februar 1961 (VI ZR 114/60 = VersR 1961, 628) darauf hingewiesen, daß mit beachtlichen Gründen de lege ferenda der Versagung dieses Quotenvorrechts das Wort geredet werde.
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Trotz der Zunahme der kritischen Stimmen und der Gewichte ihrer Gründe hat der Senat im Urteil vom 29. Oktober 1968 (VI ZR 280/67 = VersR 1968, 1182 = NJW 1969, 98) unter eingehender Erörterung des Problems seine Rechtswirksamkeit bejaht, jedoch hinzugefügt, er sehe sich im Hinblick darauf, daß eine Klarstellung der streitigen Frage im Gesetzgebungswege vorbereitet wurde (Reform des 5. Buches der RVO: Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensrechtlicher Vorschriften von 1967), nicht in der Lage, seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zu ändern.
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Das Berufungsgericht verkennt in seiner Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg in VersR 1978, 774, daß es sich bei jener Entscheidung darum handelt, daß der Schädiger der Witwe, die gemäß §§ 846, 254 Abs. 1 BGB nur eine Quote ihres Unterhaltsersatzanspruchs erhält, die von ihr erzielten Einkünfte insoweit belassen muß, als sie sie zur Deckung der nicht zu ersetzenden Quote benötigt (vgl. dazu BGHZ 16, 265, 275 und Urteil vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 177/76

    Anrechnung des Sterbegeldes auf den Anspruch auf Ersatz entgangenen Unterhalts

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der

    Daß bei Bejahung des Forderungsübergangs die Ersatzforderung wegen dieses Schadenspostens angesichts der Höhe der Witwenrente und des Quotenvorrechts der LVA (dazu vgl. Senat VersR 1981, 675) dieser ganz zusteht, hat offensichtlich auch die Kl. nie bezweifelt.
  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79

    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

    Hiermit hat sich der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 7. April 1981 - VI ZR 32/80 = VersR 1981, 675 auseinandergesetzt, das von dem Berufungsgericht nicht berücksichtigt werden konnte, weil das Berufungsurteil vorher ergangen ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01

    Minderwert bei neuerem Fahrzeug und Nutzungsausfall bei gemischter Nutzung

    Bezieht sich der Ersatzanspruch des Geschädigten auf kongruente und inkongruente Schadenspositionen, so muß der dem Geschädigten verbleibende Betrag für beide gesondert ermittelt werden, weil sich das Quotenvorrecht ebenso wie der Forderungsübergang nach § 67 Abs. 1 VVG nur auf die kongruenten Schäden erstrecken kann (Greger a. a. O., Rdn. 224 mit Hinweis auf BGHZ 25, 340; BGHZ 47, 196 sowie BGH NJW 1982, 830).
  • BGH, 25.02.1986 - VI ZR 229/84

    Anrechnung des von einer Ersatzkasse gezahlten Sterbegeldes

    Denn das aus der Sozialversicherung zu gewährende Sterbegeld ist dem Anspruch der die Kosten der Bestattung tragenden Hinterbliebenen gegen den Schädiger sachlich kongruent (s. Senatsurteile vom 14. November 1958 - VI ZR 240/57 - VersR 1959, 231 und vom 7. April 1981 - VI ZR 32/80 - VersR 1981, 675; einhellige Meinung für viele: Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 1542 Rz. 38 S. 1430 und Seitz, Die Ersatzansprüche aus § 1542 RVO S. 136, 137 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.11.1994 - 19 U 57/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger zur Nachtzeit;

    Erhalten die Erben Sterbegeld eines Sozialversicherungsträgers, ist der gesetzliche Übergang des Schadensersatzanspruches nach § 116 Abs. 1 SGB X zu beachten (vgl. BGH VersR 1981, 675; 1986, 698).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht