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BGH, 22.06.2010 - VI ZR 340/09 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflicht gegenüber unbekannten Dritten bei unbefugtem Betreten eines Grundstücks mit einer Gefahrenquelle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Verkehrssicherungspflicht gegenüber unbekannten Dritten bei unbefugtem Betreten eines Grundstücks mit einer Gefahrenquelle - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90
- LG Erfurt, 17.11.2008 - 3 O 1856/07
- OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09
- BGH, 22.06.2010 - VI ZR 340/09
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 13.06.2019 - 8 U 15/19
Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall; Sturz in eine Baugrube hinter …
Ob Verkehrssicherungspflichten auch unbekannten Dritten gegenüber bestehen, die unbefugt mit der Gefahrenquelle in Berührung kommen, ist eine Frage des Einzelfalles (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010, Az. VI ZR 340/09).