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   BGH, 28.11.1961 - VI ZR 42/61   

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https://dejure.org/1961,8192
BGH, 28.11.1961 - VI ZR 42/61 (https://dejure.org/1961,8192)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1961 - VI ZR 42/61 (https://dejure.org/1961,8192)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1961 - VI ZR 42/61 (https://dejure.org/1961,8192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 28.11.1961 - VI ZR 42/61
    Dennoch hat das Berufungsgericht in Anwendung der vom erkennenden Senat (BGHZ 20, 137, 141) entwickelten Grundsätze eine Haftung der Beklagten für diese Schäden abgelehnt.
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Hierbei aber spielt die natürliche Ursächlichkeit keine entscheidende Rolle (Senatsurteil vom 28. November 1961 - VI ZR 42/61 - VersR 1962, 280), vielmehr ergeben sich insoweit Grenzen für die Zurechenbarkeit der bloßen Auslösung aus dem Sinn des Schadensersatzes und dem Gedanken der Billigkeit (BGHZ 20, 137, 142).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 170/74

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Einordnen und Abbiegen nach links neben

    Deshalb darf ein Kraftfahrer beim Einordnen und Abbiegen nicht zu dicht an die Geleise heranfahren, selbst wenn er sich nicht "auf den Schienen" einordnet (Mayr, Vorrang der Schienenbahnen, KV von A-Z "Vorfahrt" E III 2; zur Vermeidung jeder Behinderung der Straßenbahn vgl. auch Senatsurteilevom 6. Februar 1962 - VI ZR 244/60 - VersR 1962, 280 [BGH 28.11.1961 - VI ZR 42/61] undvom 6. Oktober 1964 - VI ZR 102/63 - VRS 28, 11/12 = VersR 1964, 1241).
  • BGH, 24.11.1969 - II ZR 53/68

    Haftung - Nautisches Fehlverhalten - Gefahrenlage - Feuerlöschboot

    Wenn die Revision unter Hinweis auf BGH VersR 1962, 280 meint, dem Schädiger könnten keine Schadensfolgen angelastet werden, die der Geschädigte durch einen zumutbaren Willensakt hätte überwinden können, so übersieht sie, daß diese Entscheidung den besonders liegenden Fall einer Unfallneurose behandelt.
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