Rechtsprechung
   BFH, 28.03.1966 - VI 320/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,290
BFH, 28.03.1966 - VI 320/64 (https://dejure.org/1966,290)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1966 - VI 320/64 (https://dejure.org/1966,290)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1966 - VI 320/64 (https://dejure.org/1966,290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Geschäftswerts mit Übernahme eines ganzen lebenden Unternehmens - Erwerb bestimmter einzelner Wirtschaftsgüter aus einem in Liquidation befindlichen Unternehmen - Erwerb von Werbe- und Ausstattungsmaterial aus einem in Liquidation befindlichen Unternehmen - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 433
  • DB 1966, 1003
  • BStBl III 1966, 456
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.1964 - I 383/61 U

    Steuerrechtliche Behandlung einer Abfindung eines Handelsvertreters an seinen

    Auszug aus BFH, 28.03.1966 - VI 320/64
    Inwieweit die übernommenen Wirtschaftsgüter den Geschäftswert der alten GmbH beeinflußt haben mögen, braucht nicht untersucht zu werden; denn jedenfalls kann man vom Erwerb eines Geschäftswerts nur sprechen, wenn ein lebendes Unternehmen im ganzen erworben wird und fortgeführt werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs I 383/61 U vom 26. Februar 1964, BFH 79, 521; BStBl III 1964, 423; Littmann, Steuer-Kongreß-Report 1963 S. 88, 105; derselbe, Einkommensteuerrecht, 8. Aufl. 1966, §§ 4, 5 EStG, Anm. 375 ff.).
  • BFH, 07.10.1970 - I R 1/68

    Veräußerung eines Teilbetriebes - Berücksichtigung eines Geschäftswerts -

    Mit ihrer Sprungberufung (alten Rechts) machte die Steuerpflichtige geltend, daß im Falle eines solchen Geschäfts zwischen zwei den gleichen Gesellschaftern gehörenden Unternehmen der von der Steuerpflichtigen selbst geschaffene Geschäftswert nicht zu realisieren sei (Urteil des BFH I 39/56 S vom 29. Mai 1956, -- BFH 63, 76 --, BStBl III 1956, 226), daß ein lebendes Unternehmen im ganzen nicht übertragen worden sei (BFH-Urteil VI 320/64 vom 28. März 1966, BFH 85, 433, BStBl III 1966, 456) und bei zutreffender Berechnung des Unternehmenswerts (mit 911 250 DM) die Käuferin weitaus mehr bezahlt habe als nur den Substanzwert des Unternehmens.

    Bei dieser Sachlage könne von der Übernahme eines ganzen lebenden Betriebes im Sinne des BFH-Urteils VI 320/64 (a. a. O.) selbst dann nicht gesprochen werden, wenn das Werk im Zeitpunkt seiner Veräußerung als eigenes lebendes Unternehmen hätte angesehen werden können.

    Nicht in jedem Falle bedürfe es für das Vorliegen der Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes auch der Veräußerung des Grundstücks, das dem Betrieb diene (BFH-Urteile I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190; VI 320/64, a. a. O.).

    Dies folge auch aus dem von ihm in Bezug genommenen BFH-Urteil VI 320/64 (a. a. O.).

    Die Frage, wann bei der Übertragung des Betriebes der Erwerber im Kaufpreis zugleich einen Geschäftswert bezahlt, ist in den vom FG zitierten BFH-Urteilen VI 320/64 (a. a. O.) und I 77/64 (a. a. O.) dahin beantwortet worden, daß ein Geschäftswert nur mit der Übernahme eines lebenden Unternehmens im ganzen erworben wird, das vom Erwerber fortgeführt werden kann.

    Was für die Übertragung eines Betriebes im ganzen gilt, gilt aber auch für die Übertragung eines Teilbetriebes (Adler-Düring-Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Anm. 133 zu § 153 des Aktiengesetzes -- AktG --; Vangerow zum BFH-Urteil VI 320/64 in Steuer und Wirtschaft 1966 Sp. 653, 655), d. h. eines mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten, organisch geschlossenen Teiles des Gesamtbetriebes, der für sich lebensfähig ist (BFH-Urteile VI 76/63 vom 13. Januar 1966, BFH 84, 461, BStBl III 1966, 168; IV R 202/68 vom 24. April 1969, BFH 95, 323, BStBl II 1969, 397).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Er kann isoliert weder durch Entnahme in das Privatvermögen überführt noch für sich allein veräußert, sondern nur mit einem lebenden Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil auf einen Erwerber übergehen oder aber wie dargelegt zur Nutzung überlassen werden (vgl. Urteile vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433, BStBl III 1966, 456; vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922, unter 2 d, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Demzufolge kann ein Geschäftswert nur mit der Übernahme eines ganzen lebenden und eingeführten Betriebs (oder Teilbetriebs) erworben werden (BFH-Urteile vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433, BStBl III 1966, 456; vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 20. August 1986 I R 150/82, BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 41/78

    Anschaffungspreis - Mitunternehmeranteil - Kapitalkonto - Ergänzungsbilanz -

    Der Anschaffungspreis für die Beteiligung kann nur im Schätzungswege auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufgeteilt werden (BFH-Urteile vom 31. Mai 1972 I R 49/69, BFHE 106, 71, BStBl II 1972, 696; vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433, BStBl III 1966, 456).
  • BFH, 16.09.1970 - I R 196/67

    Geschäftsaufgabe - Persönliche Geschäftsbedingungen - Geschäftswert -

    Der Ansatz eines erworbenen Geschäftswerts kommt immer dann in Betracht, wenn der Kaufpreis nicht nachweislich für bestimmte einzelne Wirtschaftsgüter bezahlt wurde (vgl. BFH-Urteil VI 320/64 vom 28. März 1966, BFH 85, 433, BStBl III 1966, 456).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 226/70

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Gesellschaftsanteil - Erwerber eines

    Zunächst sei zweifelhaft, ob bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils ein Firmenwertanteil übergehen könne (vgl. Urteile des BFH vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433, BStBl III 1966, 456; vom 1. August 1968 I 206/65, BFHE 94, 52, BStBl II 1969, 66).

    Zwar ist in mehreren Entscheidungen des BFH ausgeführt, daß ein Geschäftswert nur bei dem Übergang eines "ganzen lebenden Betriebs" erworben wird (vgl. BFH-Urteile VI 320/64 und I 206/65).

  • BFH, 05.08.1970 - I R 180/66

    Erwerb eines Unternehmens - Übergang der Wirtschaftsgüter - Teilwert - Zeitpunkt

    Denn der Geschäftswert ist nicht etwa die Summe der immateriellen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, sondern der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (BFH-Urteil VI 320/64 vom 28. März 1966, BFH 85, 433, BStBl III 1966, 456).

    Als einzelne immaterielle Wirtschaftsgüter gesondert zu aktivieren sind z. B. -- mit gewissen hier nicht näher zu erörternden Einschränkungen -- die in § 151 Abs. 1 Aktivseite II A Nr. 8 AktG 1965 aufgeführten Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten (Urteil des RG II 76/41 vom 11. September 1941, RGZ 167, 260; RFH-Urteil I A 17/34 vom 29. Juni 1934, RStBl 1934, 1075; BFH-Urteile VI 320/64, a. a. O. -- Warenzeichen --; I 206/65 vom 1. August 1968, BFH 94, 52, BStBl II 1969, 66 -- Lizenzen --), der Firmenname (Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs -- OFH -- III 27/49 vom 28. Juni 1949, Steuer und Wirtschaft II 1950 Nr. 10; BFH-Urteil VI 320/64, a. a. O.), Rechte aus der Beteiligung an Kartellen (RG-Urteil II 25/41 vom 16. Juni 1941, Deutsches Recht 1941 S. 2113; RFH-Urteil VI 215/42 vom 14. Oktober 1942, RStBl 1942, 1125), unter Umständen auch der Anspruch aus einem Wettbewerbsverbot (vgl. BFH-Urteile I 116/57 U vom 28. Oktober 1958, BFH 68, 633, BStBl III 1959, 242; VI 67, 68/64 U vom 23. Juli 1965, BFH 83, 307, BStBl III 1965, 612).

  • BFH, 26.07.1989 - I R 49/85

    Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen als Feststellung des

    Der Geschäftswert eines gewerblichen Unternehmens ist seiner Natur nach der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (BFH-Urteil vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176), sondern durch den Betrieb des eingeführten und fortlebenden Unternehmens im ganzen gewährleistet erscheinen (BFH-Urteil vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433, 436, BStBl III 1966, 456).
  • BFH, 25.01.1979 - IV R 21/75

    Anschaffungskosten - Erwerb eines Unternehmens - Wettbewerbsverbot

    Er ist "seiner Natur nach der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, sondern durch den Betrieb des eingeführten und fortlebenden Unternehmens im ganzen gewährleistet erscheinen" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433 [436], BStBl III 1966, 456).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 71/04

    Anschaffungskosten Grund und Boden

    Er ist seiner Natur nach der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (BFH-Urteil in BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176, m.w.N.), sondern durch den Betrieb des eingeführten und fortlebenden Unternehmens im Ganzen gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433, BStBl III 1966, 456, und in BFH/NV 1990, 442).
  • FG Düsseldorf, 09.05.2000 - 6 K 2028/96

    Warenzeichen; Wirtschaftliche Abnutzung; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer -

  • BFH, 21.01.1971 - IV 123/65

    Grund und Boden - Veräußerung - Gewinnermittlung - Aufstehende Gebäude -

  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 287/07

    Ackerquote und Ackerprämienberechtigung als ein immaterielles Wirtschaftsgut -

  • BFH, 26.07.1972 - I R 146/70

    Betriebsveräußerer - Zeitlich begrenzte Verpflichtung - Unterlassung des

  • BFH, 17.03.1977 - IV R 218/72

    Derivativer Geschäftswert - Erwerb eines Unternehmens - Aktivierung des Wertes -

  • BFH, 31.05.1972 - I R 49/69

    Erwerb eines Betriebs gegen Übernahme der Verbindlichkeiten

  • BFH, 31.03.1971 - I R 111/69

    Betriebsaufspaltung - Besitz-Personengesellschaft - Verpachtung des Betriebs -

  • BFH, 16.06.1970 - II 95/64

    Einbringung von Anteilen eines Miterben in verschiedene Gesellschaften bei

  • BFH, 01.08.1968 - I 206/65

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen auf Grund eines Übernahmevertrages als

  • FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00

    Auftragsbestand als selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut; Kundenstamm als

  • BFH, 18.07.1972 - VIII R 16/68

    Geschäftswert - Erwerber eines Betriebs - Zeitpunkt des Ansatzes - Entgelt -

  • BFH, 17.12.1985 - IX R 73/84

    Abziehabarkeit von Abrisskosten als Absetzungen für außergewöhnliche technische

  • BFH, 02.02.1967 - IV 246/64

    Einkommensteuerliche Wahlmöglichkeiten, wenn dem Veräußerer eines Betriebes als

  • BFH, 07.12.1966 - VI 266/65

    Steuerliche Folgen der Zusage einer Versorgungsrente eines Rechtsnachfolgers für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht