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   BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61   

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BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61 (https://dejure.org/1963,286)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1963 - VI C 163.61 (https://dejure.org/1963,286)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1963 - VI C 163.61 (https://dejure.org/1963,286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kirchlich eingesegnete Ehe einer Leherin - Fehlen der nach Konkordatsrecht und gemäß Art. 135 Bayerische Verfassung für den Unterricht an einer Bekenntnisschule erforderliche Eignung - Pflichtgemäßes Ermessen des Dienstherrn auf Versetzung einen Beamten nach Bayerischem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - Eignung für Bekenntnisschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 267
  • MDR 1964, 441
  • DVBl 1964, 279
  • DÖV 1964, 314
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    Das aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu bejahen (vgl. BVerfGE 6, 309; BVerwGE 6, 101; 10, 136) [BVerwG 28.01.1960 - III C 157/58].

    Da es in Niederbayern nur Bekenntnisschulen gibt, andererseits auch dort ein "Einströmen von Flüchtlingen" und in diesem Zusammenhang eine "gewaltige Steigerung der Mischehen" zu verzeichnen war (so ein in dem erwähnten Parallelprozeß dem erkennenden Senat vorgelegter Passauer Hirtenbrief), werden die Bekenntnisschulen dort unstreitig auch von bekenntnisfremden Schülern besucht, diese sind praktisch sogar dazu verpflichtet (Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, VGH n.F. 12 II 152; vgl. auch BVerfGE 6, 309 [339]); eine Gemeinschaftsschule muß in Bayern erst errichtet werden, wenn hierfür ein Stamm von 25 Kindern gewährleistet ist (§ 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 SchOG; vgl. dort auch § 5).

  • BVerwG, 29.01.1960 - VII C 201.59
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    Das aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu bejahen (vgl. BVerfGE 6, 309; BVerwGE 6, 101; 10, 136) [BVerwG 28.01.1960 - III C 157/58].

    Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat - insoweit deutlicher und weitergehend - von Schulen gesprochen, die "von einem Bekenntnis geprägt" und von ihm "durchformt" sind, und hat sie als "mit dem Grundgesetz vereinbar" bezeichnet (BVerwGE 10, 136 [137]); damit ist unzweideutig die Verfassungsmäßigkeit gerade auch der materiellen Bekenntnisschule bejaht, die in Zweifel zu ziehen auch hier kein Anlaß besteht.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß sich die Bedeutung dieser Norm nicht im Schutz der Ehe als Institution erschöpft (BVerwGE 6, 55 [BVerwG 12.12.1957 - I C 68/55] [71 f.]) und daß Art. 6 Abs. 1 GG eine spezifische Grundrechtsnorm, nicht also lediglich eine solche des objektiven Verfassungsrechts ist.
  • BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hieraus in seinem Urteil BVerwGE 14, 21 Folgerungen gezogen; dort ging es um die schuldhaftvorsätzliche Mißachtung eines über Bereitschaftspolizisten verhängten Heiratsverbotes (Zölibatsklausel) durch einen Beamten, der mit seiner von ihm schwangeren Braut trotz Verweigerung der Heiratserlaubnis die Ehe geschlossen hatte.
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    Der Hinweis des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten, ihm sei aus seinen Informationsgesprächen bekannt, daß auch insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen werden sollte, ist schon deshalb unbeachtlich, weil es auch im öffentlichen Recht auf den erklärten Willen ankommt (vgl. BVerwGE 13, 99 [103]).
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Dienstherr eines Beamten ermächtigt, dessen Eignung höchstpersönlich zu beurteilen; er unterliegt insoweit nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung (vgl. BVerwGE 15, 39 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    Das aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu bejahen (vgl. BVerfGE 6, 309; BVerwGE 6, 101; 10, 136) [BVerwG 28.01.1960 - III C 157/58].
  • BVerwG, 12.12.1957 - I C 68.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß sich die Bedeutung dieser Norm nicht im Schutz der Ehe als Institution erschöpft (BVerwGE 6, 55 [BVerwG 12.12.1957 - I C 68/55] [71 f.]) und daß Art. 6 Abs. 1 GG eine spezifische Grundrechtsnorm, nicht also lediglich eine solche des objektiven Verfassungsrechts ist.
  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 157.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    Das aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu bejahen (vgl. BVerfGE 6, 309; BVerwGE 6, 101; 10, 136) [BVerwG 28.01.1960 - III C 157/58].
  • BFH, 12.12.1963 - V 60/61 U

    Umsatzsteuerpflicht für Abgabe von Urlaubsmarken

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61
    (Vgl. auch Heckel in DÖV 1953 S. 593 [596 unter. Nr. 4], der es sogar schlechthin als eine rechtswidrige Überspitzung bezeichnet, wenn die "objektive Eignung" für Unterrichtstätigkeit an einer Bekenntnisschule verneint werde wegen einer Mischehe oder weil eine Lehrerin einen geschiedenen Mann geheiratet habe; wenn andererseits Roedel-Paulus, Reichskirchenrecht und neues bayerisches Kirchenrecht, C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, S. 60/61 im Jahre 1934 meinten, bereits bei Zivilehe sei die Eignung zu verneinen, etwaige Bedenken aus dem [damaligen] Verfassungsrecht hätten sich durch das Reichskonkordat "erledigt", so kann dem nunmehr unter der Herrschaft des Art. 6 GG jedenfalls keine generelle Bedeutung mehr zukommen.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 19 B 996/15

    Vorrangiger Aufnahmeanspruch bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen in

    BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 -, BVerfGE 41, 29, juris, Rdn. 59; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1963 - 6 C 163.61 -, BVerwGE 17, 267 (269); Brosius-Gersdorf, in: Dreier, Grundgesetz Band 1, 3. Auflage 2013, Art. 7, Rdn. 80; Leibholz/Rinck/Hesselberger, in: Leibholz/ Rinck, Grundgesetz, 7. Auflage 1975, 69.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    (Ergänzung zu BVerwGE 17, 267.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortgeltung des Reichskonkordates und die Vereinbarkeit der darin vorgesehenen - inhaltlich bestimmten - katholischen Bekenntnisschule mit dem Grundgesetz ausdrücklich bejaht (BVerfGE 6, 309 [339]; ebenso BVerwGE 10, 136 [137] und 17, 267 [269 f.]; Heckel in DÖV 1953 S. 593 ff.; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz 2. Auflage S. 288 Erl. V. 4. und S. 298 Erl. VII. 3. zu Art. 7; auch Redelberger räumt in DÖV 1954 S. 108 trotz anderweitiger Bedenken die grundgesetzliche Zulässigkeit der "materiellen" Bekenntnisschule ein).

    Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der "inhaltlich bestimmten" Bekenntnisschule schließt es allerdings nicht aus, daß der Betrieb solcher Schulen durch andere Vorschriften des Grundgesetzes beschränkt wird und "von dem Geiste der Wertvorstellungen des Grundgesetzes geprägt sein muß" (BVerwGE 17, 267 [273]), Eine solche Beschränkung ist aber dem Grundgesetz im Zusammenhang mit den hier zu entscheidenden Fragen nicht zu entnehmen.

    Die Auffassung des Senats steht auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1963 - BVerwG VI C 163.61 - (BVerwGE 17, 267).

    Eine Abweichung von dem Urteil des VI. Senats würde übrigens selbst dann nicht vorliegen, wenn jenes Urteil auf die Auffassung gestützt wäre, bezüglich der Eignung eines Lehrers für eine Bekenntnisschule sei auf die "wichtigsten" Grundsätze des Bekenntnisses und ein "beharrliches" Verstoßen gegen sie abzustellen, weil strengere Anforderungen den "Bekenntnisschulbegriff des Grundgesetzes sprengen" würden (BVerwGE 17, 267 [272, 273]).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Unter Weltanschauungsschulen sind daher, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, zunächst nur solche Schulen zu verstehen, in denen eine Weltanschauung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG das Gepräge der Schule bestimmt (vgl. zu den Begriffen "Gepräge" bzw. "Prägen" in diesem Zusammenhang: BVerfGE 75, 40, 62; BVerwGE 10, 136, 137 [BVerwG 29.01.1960 - VII C 201/59]; 17, 267, 270 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; Jach, DÖV 1990, 506, 513; Maunz, a.a.O., Art. 7 Rn. 12 d; Vogel, RdJB 1989, 299, 306).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70

    Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung

    Erst recht kann nach Lage des Falles nicht die Rede davon sein, daß die streitige Vereinbarung den Charakter einer unzulässigen Zölibatsklausel habe, wie mit der Klage geltend gemacht worden war; die Fälle der Entscheidungen BVerwGE 14, 21 und 17, 267 lagen wesentlich anders.
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86

    Einstellung eines Beamten - Religionszugehörigkeit - Auswahl gleich geeigneter

    § 37 Abs. 7 NSchG ist in dieser Auslegung materiell dem Landesbeamtenrecht zuzuordnen und daher im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüfbar (§ 127 Nr. 2 BRRG: vgl. BVerwGE 17, 267 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; 66.291 f. m.w.N.:78, 347 ).
  • BVerwG, 24.05.1969 - VII B 106.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen (BVerwGE 13, 99 [103]; 16, 74; 17, 43; 17, 267 [270]) ergeben keine Abweichung.

    Die Bedeutsamkeit der als abweichend angeführten Entscheidung BVerwGE 17, 267 [270] ist nicht erkennbar.

  • VGH Bayern, 24.07.1991 - 7 B 90.2873
    Eine Bekenntnisschule ist eine Schule, an der Kinder möglichst eines religiösen Bekenntnisses von Lehrern grundsätzlich dieses Bekenntnisses im Geiste dieses Bekenntnisses unterrichtet werden, bei der also das religiöse Bekenntnis das Gepräge der Schule bestimmt (BVerwGE 17, 267/269) .

    aa) Das Bekenntnis, das der Kläger der Schule zugrunde legen will, ist mit seiner Lehre geeignet, zur Grundlage eines pädagogischen, in der Schule umsetzbaren Konzepts gemacht zu werden; das religiöse Bekenntnis bestimmt hier das Gepräge der Schule (vgl. BVerwGE 17, 267/269 . Das genügt für das Vorliegen einer Bekenntnis- bzw. Weltanschauungsschule. Nach Art. 133 Abs. 1 Satz 3 BV sind zwar nur anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Bildungsträger. Die noch bei Erlaß der Bayerischen Verfassung vorgesehene Anerkennung ist aber infolge Wegfalls der dafür bestehenden Bestimmungen bedeutungslos geworden (vgl. Meder, BV, 3. Aufl., Art. 133 RdNr. 12; Art. 142 RdNr. 4), so daß generell jede Religionsgemeinschaft imstande ist, ihre Lehre einer Privatschule zugrundezulegen (vgl. auch OVG Hamburg a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1970 - VI C 17.66

    Rechtsmittel

    Nur solche Fälle könnten mit den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen verglichen werden, in denen der ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung oder Anhörung einer anderen Stelle vorgenommene Eingriff einer Behörde in die Rechtsstellung des Bürgers für nicht im Widerspruchsverfahren und erst recht nicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren heilbar erklärt worden ist (vgl. BVerwGE 9, 69; 11, 195 [BVerwG 03.11.1960 - III C 13/59]; 17, 279) [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61].
  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 126.81

    Anspruch evangelischer Kinder auf Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule

    Es ist ferner nicht erkennbar, daß die Berufungsentscheidung abweicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 10, 136 [BVerwG 29.01.1960 - VII C 201/59] und BVerwGE 17, 267 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61].
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69

    Wirksamkeitszeitpunkt der Gleichstellungsentscheidung

    Ebenso ist in BVerwGE 17, 267 (270) [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61] darauf hingewiesen, daß es auch im öffentlichen Recht regelmäßig nur auf den erklärten Willen ankomme.
  • BVerwG, 27.02.1970 - VII B 40.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von

  • OVG Hamburg, 26.11.1990 - Bf III 27/90

    Bekenntnisschule; Privatschule; Schulwesen; Genehmigung der privaten Schule;

  • BVerwG, 01.09.1978 - 4 B 21.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.08.1969 - II B 33.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1967 - IV 215/67
  • OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 3892/93

    Zuweisung einer konfessionslosen Lehrkraft; Grundschule, öffentliche katholische;

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