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   BFH, 03.07.2006 - VI E 3/06   

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https://dejure.org/2006,19075
BFH, 03.07.2006 - VI E 3/06 (https://dejure.org/2006,19075)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2006 - VI E 3/06 (https://dejure.org/2006,19075)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - VI E 3/06 (https://dejure.org/2006,19075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; GKG § 66 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1 § 5 Abs. 1 S. 1
    Kostenansatz; Erinnerung

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.02.2009 - VI E 1/09

    Vertretungszwang für Erinnerung - Erinnerung gegen Kostenrechnung

    Gegenstand des Erinnerungsverfahrens ist dagegen nicht die inhaltliche Richtigkeit des dem Kostenansatz zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses einschließlich seiner Kostenentscheidung (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2006 VI E 3/06, BFH/NV 2006, 1697).
  • BFH, 27.02.2008 - VI E 1/08

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Gegenstand des Erinnerungsverfahrens ist dagegen nicht die inhaltliche Richtigkeit des dem Kostenansatz zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses, einschließlich seiner Kostenentscheidung (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2006 VI E 3/06, BFH/NV 2006, 1697; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., vor § 135 Rz 17, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 07.01.2021 - 9 Ko 3643/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    a) Zwar kann die Kostengrundentscheidung, also die Frage, ob die Kosten zu Recht einem Beteiligten auferlegt wurden, im Erinnerungsverfahren nicht geprüft werden (BFH, Beschluss vom 03.07.2006 - VI E 3/06, BFH/NV 2006, 1697; BFH, Beschluss vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, juris).
  • FG Münster, 29.01.2021 - 9 Ko 3642/20

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung; Vorliegen eines Falles der unrichtigen

    a) Zwar kann die Kostengrundentscheidung, also die Frage, ob die Kosten zu Recht einem Beteiligten auferlegt wurden, im Erinnerungsverfahren nicht geprüft werden (BFH, Beschluss vom 03.07.2006 - VI E 3/06, BFH/NV 2006, 1697; BFH, Beschluss vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, juris).
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