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   BFH, 16.11.1995 - VI R 95/93   

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https://dejure.org/1995,16405
BFH, 16.11.1995 - VI R 95/93 (https://dejure.org/1995,16405)
BFH, Entscheidung vom 16.11.1995 - VI R 95/93 (https://dejure.org/1995,16405)
BFH, Entscheidung vom 16. November 1995 - VI R 95/93 (https://dejure.org/1995,16405)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92

    Ab 1990 kein pauschaler Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwand allein

    Auszug aus BFH, 16.11.1995 - VI R 95/93
    Insofern unterscheidet sich die Verpflegungssituation des Klägers nicht von derjenigen der Arbeitnehmer, die in dem Betriebsgelände ihre regelmäßige Arbeitsstätte haben und die keinen Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten abziehen können (vgl. Urteil des Senats vom 21. Januar 1994 VI R 112/92, BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 418).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 65/91

    Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO (1977)

    Auszug aus BFH, 16.11.1995 - VI R 95/93
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 65/91 (BFHE 173, 539, BStBl II 1994, 417) entschieden, die Rechtfertigung für die Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Fahrtätigkeit bestehe darin, daß es sich um eine Art Reisetätigkeit handele, bei der es wegen der großen Wahrscheinlichkeit, daß der Arbeitnehmer sich in Gaststätten oder in anderer Weise kostenaufwendig verpflegen werde, zu einem gegenüber der Verköstigung am Betriebssitz erhöhten Verpflegungsaufwand kommen werde.
  • BFH, 21.01.1994 - VI R 56/91

    Einem auf einem Schiff mit Bordküche tätigen Arbeitnehmer wird bei eintägigen

    Auszug aus BFH, 16.11.1995 - VI R 95/93
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 65/91 (BFHE 173, 539, BStBl II 1994, 417) entschieden, die Rechtfertigung für die Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Fahrtätigkeit bestehe darin, daß es sich um eine Art Reisetätigkeit handele, bei der es wegen der großen Wahrscheinlichkeit, daß der Arbeitnehmer sich in Gaststätten oder in anderer Weise kostenaufwendig verpflegen werde, zu einem gegenüber der Verköstigung am Betriebssitz erhöhten Verpflegungsaufwand kommen werde.
  • FG Hessen, 18.11.1999 - 12 K 6121/97

    Fahrlehrer; Verpflegungsmehraufwand; Fahrtätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

    Könne insoweit davon ausgegangen werden, daß der Steuerpflichtige an diesem Ort kostenaufwendig z.B. in einer Gaststätte eine Zwischenmahlzeit und/oder eine Hauptmahlzeit einnehmen werde, sei der hierdurch entstandene Mehraufwand steuerlich zu berücksichtigen (z.B BFH in BStBl II 1994, 329; Urteil vom 16.11.1995 VI R 95/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 309; zustimmend die Urteile des Finanzgerichts -FG- Münster vom 20.6.1995 13 K 983/93 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 1097, und vom 23.10.1997 8 K 1625/94 E, EFG 1998, 810).
  • BFH, 10.04.1997 - VI B 156/96

    Begründung einer Beschwerde wegen Abweichung der Vorentscheidung

    Die Grundsätze des Urteils in BFHE 148, 25, BStBl II 1987, 128 hat der Senat in seinem neueren Urteil vom 16. November 1995 VI R 95/93 (BFH/NV 1996, 309) erneut bekräftigt, so daß den von den Klägern angesprochenen Rechtsfragen auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
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