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   BGH, 02.07.1957 - VI ZR 191/56   

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https://dejure.org/1957,7241
BGH, 02.07.1957 - VI ZR 191/56 (https://dejure.org/1957,7241)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1957 - VI ZR 191/56 (https://dejure.org/1957,7241)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1957 - VI ZR 191/56 (https://dejure.org/1957,7241)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 21.01.1902 - III 426/01

    Kontradiktorisches oder Versäumnisurteil?

    Auszug aus BGH, 02.07.1957 - VI ZR 191/56
    Das Reichsgericht hat zwar die Verwerfung einer nicht fristgerecht eingelegten Berufung bei Ausbleiben des Berufungsklägers als echtes Versäumnisurteil angesehen, das mit der Revision nicht anfechtbar wäre, z.B. RGZ 50, 384; 140, 77 [78]; JW 30 S 147.
  • RG, 02.03.1933 - IV 413/32

    1. Ist das Urteil, das wegen Nichtverhandelns des Berufungsklägers seinen Antrag

    Auszug aus BGH, 02.07.1957 - VI ZR 191/56
    Es hat gerade in RGZ 140, 77 ff noch seine Auffassung damit begründet, daß über den vom Berufungskläger gestellten Wiedereinsetzungsantrag mit Rücksicht auf das Fernbleiben vom Berufungsgericht nicht entschieden worden sei.
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Es ist - vorbehaltlich des Meistbegünstigungsgrundsatzes - mit der Revision, nicht mit einem Einspruch anzufechten (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98, NJW 1999, 291 f; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl. § 542 Rn. 2; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. § 519b Rn. 11, § 542 Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO 22. Aufl. Vor § 330 Rn. 11 a.E.; vgl. schon BGH, Urt. v. 2. Juli 1957 - VI ZR 191/56, LM § 338 ZPO Nr. 2; v. 10. Januar 1961 - VI ZR 66/60, NJW 1961, 829 f; v. 28. Januar 1969 - VI ZR 195/67, NJW 1969, 845, 846).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Hinsichtlich der Frage, mit welchem Rechtsmittel das als Versäumnisurteil bezeichnete Urteil vom 22. Oktober 1997 anzufechten war, verweist das Berufungsgericht zutreffend auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 1957 - VI ZR 191/56 - JR 1958, 102 = LM Nr. 2 zu § 338 ZPO, wonach der Einspruch nur gegen ein sog. echtes Versäumnisurteil zulässig ist, das auf der Säumnis der Partei beruht.
  • BGH, 28.01.1969 - VI ZR 195/67

    Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages durch echtes Versäumnisurteil -

    Zwar liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein unechtes Versäumnisurteil regelmäßig dann vor, wenn bei Säumnis des Rechtsmittelklägers das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Prüfung für unzulässig erachtet und verwirft (Senatsurteile vom 2. Juli 1957 - VI ZR 191/56 vom 10. Januar 1961 - VI ZR 66/60 - NJW 1961, 829 = JZ 1961, 231; dagegen auch in neueren Auflagen Baumbach-Lauterbach Üb.
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 78/60

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits für einen Fall ausgesprochen, in dem der Berufungskläger im Verhandlungstermin ausgeblieben war (VI ZR 191/56 vom 2. Juli 1957, LM ZPO § 338 Nr. 2); das gilt umso mehr, wenn der Berufungskläger jedenfalls über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verhandelt hat.
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