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| FG München, 23.05.1985 - VI 49/78 F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1986, 23
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 26.08.2004 - IV R 5/03
Ausgaben im Zusammenhang mit einer tarifbegünstigten Entschädigung - Zeitpunkt …
In früheren oder nachfolgenden Veranlagungszeiträumen anfallende Ausgaben sind im Jahr ihrer Entstehung abziehbar (gl.A. FG München vom 23. Mai 1985 VI 49/78 F, EFG 1986, 23, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 5. Oktober 1989 IV R 126/85, BFHE 158, 404, BStBl II 1990, 155;… Hildesheim in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 24 Rz. 39; Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 24 EStG Anm. 11;… Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 24 EStG Rn. 93; Richter, Die steuerliche Betriebsprüfung --StBp-- 1981, 88, 92;… Schiffers in Korn, Einkommensteuergesetz, § 24 Rz. 10; Seithel, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1965, 621, 622;… a.A. wohl Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 24 EStG Rz. 30). - FG Düsseldorf, 06.12.2002 - 18 K 2583/98
Tarifbegünstigung; Entschädigung; Realisierungszeitpunkt; Betriebsausgaben; …
Entstehen - wie im Streitfall - Aufwendungen, die mit tarifbegünstigten Einkünften in Zusammenhang stehen, in einem anderen Veranlagungszeitraum als dem, in dem die (Betriebs-)Einnahmen dem Steuerpflichtigen zufließen bzw. - im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG - der darauf gerichtete Anspruch erstmals zu bilanzieren ist, so sind die Aufwendungen aus der Ermittlung der laufenden Einkünfte auszusondern und im Jahr der Erfassung der Entschädigungszahlung von dieser in Abzug zu bringen (a.A. FG München, Urteil vom 23. Mai 1985 VI R 49/78 F, EFG 1986, 23; Seithel, DStR 1965, 621; Richter, StBp 1981, 88). - BFH, 10.11.1988 - IV R 70/86
Rechtsfolgen der Unterlassung der notwendigen Beiladung der Gesellschafter - …
Ob allgemein Kosten, die in einem Veranlagungszeitraum nach dem Veranlagungszeitraum der Betriebsveräußerung angefallen sind, sachlich aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang stehen, als Veräußerungskosten zu behandeln sind oder ob auch für Veräußerungskosten das Prinzip der Abschnittsbesteuerung gilt (vgl. hierzu Bödinghaus/Klevermann, Der Betrieb - DB - 1987, 120; Rödder; DB 1988, 151, und Urteil des FG München vom 23. Mai 1985, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 23, für den Fall des Anfalls von Kosten in einem Veranlagungszeitraum vor dem Anfall der begünstigten Erträge), kann dahinstehen.
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