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| FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 687/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Körperschaftsteuer; Urlaubs- und Weihnachtsgratifikation an Gesellschafter-Geschäftsführer
Papierfundstellen
- EFG 1999, 187
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.02.1989 - I R 9/85
1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 687/96
Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 1989 I R 9/85, BFHE 156, 428,Bundessteuerblatt II 1989, 631). - BFH, 24.05.1989 - I R 90/85
Zur Frage einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung zwischen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 687/96
Bei einem beherrschenden Gesellschafter kann die Vermögensminderung auch in einem Entgelt bestehen, das die Gesellschaft an den Gesellschafter zahlt, obwohl es hierfür an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 90/85, BFHE 157, 168, Bundessteuerblatt II 1989, 800). - BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
Voraussetzungen für das Vorliegen einer verseckten Gewinnausschüttung (vGA)
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 687/96
Es kann dabei keinen Unterschied machen, ob die gegenüber dem Anstellungsvertrag weitergehende Vergütung in einer Sondervergütung oder erhöhten Gehaltszahlung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.1990 I R 47/87, BFH/NV 1991, 773).
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 3 K 220/96
Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei …
Die hiernach im Dezember 1991 begonnene Handhabung im effektiven Zahlungsverkehr der Klägerin erhielt mit der Erklärung der Gesellschafter beim Beschluss über den Jahresabschluss 1991 nach außen erkennbare und objektiv feststellbare rechtsgeschäftliche Qualität, denn die Übereinstimung der beteiligten Vertragspartner über eine entsprechende Erweiterung der Vergütungspflicht gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde damit für einen außenstehenden objektiven Betrachter klar und eindeutig erkennbar (…vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808, vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270 , BStBl. II 1997, 703, vom 26. Februar 1992 I R 39/91, BFH/NV 1993, 385, und vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279 , BStBl. II 1992, 362, rechtskräftige Urteile des Senats vom 5. Dezember 1996 3 K 234/92 n.v., des FG München vom 16. Juni 1999 7 K 3335/96, EFG 1999, 919, des FG Hamburg vom 18. November 1998 II 135/96, EFG 1999, 727 , des Niedersächsischen FG vom 8. September 1998 VI 687/96, EFG 1999, 187, und des FG Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 1998 3 K 2523/95 n.v. juris-Dokument, rechtskräftig durch Beschluss des BFH vom 27. Oktober 1998 I B 48/98, BFH/NV 1999, 671 ). - FG Niedersachsen, 19.10.1999 - 6 K 4/97
Fördermittel; Gehaltszahlungen sind keine vGA trotz fehlender Befreiung von § 181 …
Ob die mündliche Vereinbarung, die wegen der dauernden Übung von mehreren Jahren, sich als klar und eindeutig erweist, aufgrund der fehlenden Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot zivilrechtlich unwirksam war, kann letztlich dahingestellt bleiben (…vgl. BFH-Urteil vom 17.10.1990 I R 47/87, BFH/NV 1991, 773; Niedersächsisches Finanzgericht, VI 687/96, EFG 1999, 187).
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