Rechtsprechung
| RFH, 29.07.1931 - VI A 1265/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 15.04.1958 - I 61/57 U
Vornahme von Absetzungen für Abnutzungen auf den Geschäftswert eines gewerblichen …
Dieser Mehrwert ist ein einheitliches Wirtschaftsgut, das nicht zerlegt werden kann, auch wenn die Umstände, auf denen es beruht, im Laufe der Zeit wechseln (Einheitstheorie, vgl. insbesondere das Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 1265/29 vom 29. Juli 1931, Slg. Bd. 29 S. 221, Reichssteuerblatt 1931 S. 852). - BFH, 21.07.1982 - I R 177/77
Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts nur bei Fehlmaßnahme oder …
Auch wenn die einzelnen Umstände, auf denen der jeweilige Geschäftswert beruhe, im Laufe der Zeit wechselten, berühre das den entgeltlich erworbenen Geschäftswert als solchen nicht in der Weise, daß je nach dem Wechsel der den Geschäftswert beeinflussenden Umstände ein neues Wirtschaftsgut i. S. eines neuen Geschäftswerts angenommen werden könnte (vgl. insbesondere RFH-Urteil vom 29. Juli 1931 VI A 1265/29, RFHE 29, 221, RStBl 1931, 852). - BFH, 05.08.1970 - I R 180/66
Erwerb eines Unternehmens - Übergang der Wirtschaftsgüter - Teilwert - Zeitpunkt …
Damit übereinstimmend bezeichnet die steuerliche Rechtsprechung den Geschäftswert als den Mehrwert, der einem Unternehmen über den Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter (abzüglich der Schulden) hinaus innewohnt (Urteil des RFH VI A 1265/29 vom 29. Juli 1931, RFH 29, 221; Urteile des BFH I 61/57 U vom 15. April 1958, BFH 67, 151, BStBl III 1958, 330; I 77/64 vom 18. Januar 1967, BFH 88, 198, BStBl III 1967, 334).
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