Rechtsprechung
| RFH, 22.03.1922 - VI A 34/22 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
Kapitalwert eines Rechts - Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen - Laufzeit - …
Mit Urteil VI A 34/22 vom 22. März 1922 (…a. a. O.) hat der RFH entschieden, der mit der Entscheidung I A 273/19 (…a. a. O.) aufgestellte Grundsatz, "daß, wenn die Dauer eines Nutzungsrechts außer von der Lebenszeit von dem Eintritt eines früheren, ungewissen Ereignisses abhängig ist, von mehreren Berechnungsmöglichkeiten die zu wählen sei, die den geringeren Kapitalwert ergebe", gelte auch dann, "wenn dadurch die Steuerpflicht des Belasteten eine stärkere wird".Auch die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogenen RFH-Urteile I A 55/26 vom 18. Mai 1926 (RFH 19, 235 [238]) und III A 222/29 vom 10. April 1930 (RStBl 1930, 394) wiederholen lediglich den nicht näher begründeten Rechtssatz des Urteils VI A 34/22 (…a. a. O. -- vgl. auch Franken, Anm. zum BFH-Urteil III 152/62 U vom 15. Oktober 1965, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Bewertungsgesetz, Anm. zu § 5, Rechtsspruch 3 --).
- BFH, 15.10.1965 - III 152/62 U
Bewertung des Kapitalwerts eines Gewinnbeteiligungsrechts nach dem Ende des …
Soweit sich das Finanzgericht auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs beruft, daß nämlich, wenn die Dauer eines Nutzungsrechts außer von der Lebenszeit von dem Eintritt eines früheren, ungewissen Ereignisses abhängig sei, von mehreren Bewertungsmöglichkeiten die zu wählen sei, die den geringeren Kapitalwert ergebe (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 34/22 vom 22. März 1922, Slg. Bd. 8 S. 337, und III A 222/29 vom 10. April 1930 a.a.O.), lehnt der Senat diese Rechtsprechung ab.
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