Rechtsprechung
| RFH, 26.06.1935 - VI A 414/35 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- FG Berlin, 11.04.2005 - 8 K 8101/00
Berücksichtigung von Verlusten aus einerösterreichischen Betriebsstätte bei der …
1933, 478; RFH vom 26.06.1935 - VI A 414/35, RStBl. - BFH, 11.03.1970 - I B 50/68
Ausgleich eines Teils inländischer Einkünfte mit österreichischen Verlusten aus …
Es liegt indes Rechtsprechung des RFH hierzu vor (vgl. Urteile VI A 414/35 vom 26. Juni 1935, RFH 38, 64, RStBl 1935, 1358, sowie VI A 473/35 vom 21. Oktober 1936, RStBl 1937, 424), in der eine solche Ausgleichsmöglichkeit verneint wird. - BFH, 25.01.1951 - I D 4/50
Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und …
Der Vertrag hat zwischen den inländischen und ausländischen Einkommen reinlich geschieden" (Entsch. des RFH VI A 414/35 vom 26. Juni 1935; Slg. Bd. 38 S. 64, Reichssteuerbl. 1935 S. 1358; ebenso VI A 473/35 vom 21. Oktober 1936, Reichssteuerbl. 1937 S. 424). - FG München, 14.02.2005 - 1 V 305/04
Verrechnung ausländischer Verluste
Die Freistellung erfasst Einkünfte ohne Unterschied, ob es sich um positive oder - wie im Fall der überschießenden Aufwendungen - negative Einkünfte handelt (ständige Rspr. seit dem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 26. Juni 1935, VI A 414/35, RStBl 1935, 1358; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Januar 1983, I R 90/79, BStBl II 1983, 382 ;… Debatin/Wassermeier, a.a.O., MA Art. 14 Rz. 57 a.E.).
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