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Rechtsprechung
   RFH, 17.02.1937 - VI A 485/36   

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https://dejure.org/1937,267
RFH, 17.02.1937 - VI A 485/36 (https://dejure.org/1937,267)
RFH, Entscheidung vom 17.02.1937 - VI A 485/36 (https://dejure.org/1937,267)
RFH, Entscheidung vom 17. Februar 1937 - VI A 485/36 (https://dejure.org/1937,267)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation …

    Der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung liegt, wie bereits aus den Urteilen des Reichsfinanzhofs vom 13. November 1930 VI A 1286/30 (RStBl 1931, 134) und vom 17. Februar 1937 VI A 485/36 (RStBl 1937, 963) zu entnehmen ist, in dem Jahr, in dem die Abwicklung förmlich abgeschlossen ist, mithin im Jahr der Löschung der Kapitalgesellschaft im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden Ende.
  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …

    Der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung liegt, wie bereits aus den Urteilen des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 13. November 1930 VI A 1.286/30 (RStBl 1931, 134) und vom 17. Februar 1937 VI A 485/36 (RStBl 1937, 963) zu entnehmen ist, in dem Jahr, in dem die Abwicklung förmlich abgeschlossen ist, mithin im Jahr der Löschung der Kapitalgesellschaft im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden Ende.
  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90

    Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers

    Die Liquidation i.S. des § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG ist ein einheitlicher Vorgang (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs RFH vom 17. Februar 1937 VI A 485/36, RStBl 1937, 963).
  • BFH, 05.12.1973 - I R 68/71

    Veräußerungsgewinn - Bemessung - Anschaffungskosten - Rechtsvorgänger - …

    An dieser Rechtsprechung, die in Abkehr von der Rechtsprechung des RFH (Urteile vom 17. Februar 1937 VI A 485/36, RFHE 41, 174, RStBl 1937, 963; vom 21. Juli 1937 VI A 377/37, RFHE 42, 18, RStBl 1937, 1008; vom 14. Dezember 1938 VI 722/38, RStBl 1939, 212) und der daran anschließenden Verwaltungspraxis (s. noch Abschn. 140 Abs. 5 EStR 1963) entwickelt worden ist, ist festzuhalten.
  • BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86

    Voraussetzung der Auseinandersetzung mit den Argumenten der angefochtenen …

    Der Gewinn bzw. Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft sei grundsätzlich in dem Jahr zu erfassen, in dem die Verteilung des Vermögens abgeschlossen werde (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Februar 1937 VI A 485/36, RStBl 1937, 963), bzw. in dem Jahr, in dem feststehe, daß kein Vermögen verteilt werde (…L. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., 1985, § 17 Anm. 32).
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