Rechtsprechung
| RFH, 17.02.1937 - VI A 485/36 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13
Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation …
Der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung liegt, wie bereits aus den Urteilen des Reichsfinanzhofs vom 13. November 1930 VI A 1286/30 (RStBl 1931, 134) und vom 17. Februar 1937 VI A 485/36 (RStBl 1937, 963) zu entnehmen ist, in dem Jahr, in dem die Abwicklung förmlich abgeschlossen ist, mithin im Jahr der Löschung der Kapitalgesellschaft im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden Ende. - BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
Der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung liegt, wie bereits aus den Urteilen des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 13. November 1930 VI A 1.286/30 (RStBl 1931, 134) und vom 17. Februar 1937 VI A 485/36 (RStBl 1937, 963) zu entnehmen ist, in dem Jahr, in dem die Abwicklung förmlich abgeschlossen ist, mithin im Jahr der Löschung der Kapitalgesellschaft im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden Ende. - BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90
Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers
Die Liquidation i.S. des § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG ist ein einheitlicher Vorgang (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs RFH vom 17. Februar 1937 VI A 485/36, RStBl 1937, 963). - BFH, 05.12.1973 - I R 68/71
Veräußerungsgewinn - Bemessung - Anschaffungskosten - Rechtsvorgänger - …
An dieser Rechtsprechung, die in Abkehr von der Rechtsprechung des RFH (Urteile vom 17. Februar 1937 VI A 485/36, RFHE 41, 174, RStBl 1937, 963; vom 21. Juli 1937 VI A 377/37, RFHE 42, 18, RStBl 1937, 1008; vom 14. Dezember 1938 VI 722/38, RStBl 1939, 212) und der daran anschließenden Verwaltungspraxis (s. noch Abschn. 140 Abs. 5 EStR 1963) entwickelt worden ist, ist festzuhalten. - BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86
Voraussetzung der Auseinandersetzung mit den Argumenten der angefochtenen …
Der Gewinn bzw. Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft sei grundsätzlich in dem Jahr zu erfassen, in dem die Verteilung des Vermögens abgeschlossen werde (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Februar 1937 VI A 485/36, RStBl 1937, 963), bzw. in dem Jahr, in dem feststehe, daß kein Vermögen verteilt werde (…L. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., 1985, § 17 Anm. 32).
dejure.org
Übersicht RFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.