Rechtsprechung
| RFH, 15.05.1929 - VI A 487/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 02.03.1954 - I 133/53 S
Möglichkeit der Abschreibung von Zuschüssen eines Stromabnehmers an ein …
Die Vorbehörden stützten sich auf das Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 487/28 vom 15. Mai 1929, Slg. Bd. 25 S. 174.Dieser stellt, wie in der Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 487/28 ausgeführt wird, ein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut dar.
- BFH, 29.11.1951 - III 90/50 U
Abzugsfähigkeit als Betriebsschuld von Rückstellungen eines öffentlichen …
Wäre letzteres zu bejahen, so wäre eine am Stichtag bereits vorhandene Verpflichtung der Bfin., zu unwirtschaftlichen Preisen zu liefern, anzuerkennen (Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 487/28 vom 15. Mai 1929, Slg. Bd. 25 S. 174, I 451/40 vom 11. Februar 1941, Reichssteuerblatt 1941 S. 268 und I 18/42 vom 12. Mai 1942, Reichssteuerblatt 1942 S. 852). - BFH, 23.06.1966 - IV 262/62
Behandlung eines Zwangsbeitrages an den Wasserverband und Bodenverband als …
Keinen Einfluß auf die Rechtslage habe der Umstand, daß der Stpfl. an den von der Summe der Beiträge geschaffenen Anlagen kein Miteigentum oder ein sonstiges dingliches Recht erworben habe (RFH-Urteile VI A 487/28 vom 15. Mai 1929, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 25 S. 174 -- RFH 25, 174 --, VI 198/40 vom 16. Oktober 1940, RStBl 1941, 17; BFH-Urteil I 133/53 S vom 2. März 1954, BFH 58, 573, BStBl III 1954, 129). - BFH, 06.10.1953 - I 55/53 U
Steuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen von Nutzungsberechtigten für die …
Im gleichen Sinn und aus den gleichen Erwägungen habe auch der Reichsfinanzhof bereits in seinem Urteil VI A 487/28 vom 15. Mai 1929, Slg.Bd. 25 S. 174 ff., dahin erkannt,.
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