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Rechtsprechung
   RFH, 04.11.1925 - VI A 491/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,313
RFH, 04.11.1925 - VI A 491/25 (https://dejure.org/1925,313)
RFH, Entscheidung vom 04.11.1925 - VI A 491/25 (https://dejure.org/1925,313)
RFH, Entscheidung vom 04. November 1925 - VI A 491/25 (https://dejure.org/1925,313)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von …

    Ein Verlust "droht", wenn konkrete Anzeichen dafür vorliegen, daß der Wert der eigenen Verpflichtungen aus dem Geschäft den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt (sog. Verpflichtungs- oder Aufwendungsüberschuß; BFH-Urteil in BFHE 170, 247, BStBl II 1993, 441, m. w. N.; ähnlich bereits RFH-Urteil vom 4. November 1925 VI A 491/25, RFHE 17, 332).
  • BFH, 25.02.1986 - VIII R 377/83

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung rechtfertigt auch im Umsetzungsfall keine …

    Voraussetzung ist, daß das Dauerschuldverhältnis nicht mehr ausgewogen ist, weil der Wert der eigenen Verpflichtung den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt (…Verpflichtungsüberschuß, Moxter, Bilanzrechtsprechung, 2. Aufl. 1985, S. 74; s. bereits Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 4. November 1925 VI A 491/25, RFHE 17, 332, 334).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 68/87

    Keine Rückstellung im Zusammenhang mit Verdienstsicherungsklausel

    Nach der Rechtsprechung ist bei solchen Geschäften eine Rückstellung zulässig, wenn der Teilwert der angeschafften, aber noch nicht erhaltenen Gegenstände am Bilanzstichtag niedriger ist als die Kaufpreisschuld (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 4. November 1925 VI A 491/25, RFHE 17, 332; BFH-Urteile vom 26. Januar 1956 IV 566/54 U, BFHE 62, 305, BStBl III 1956, 113; vom 3. Juli 1956 I 118/55 U, BFHE 63, 133, BStBl III 1956, 248, und vom 17. Juli 1956 I 292/55 U, BFHE 63, 476, BStBl III 1956, 379).
  • BFH, 25.01.1984 - I R 7/80

    Ausbildungskosten - Berufsausbildungsverhältnis - Rückstellung

    Maßgebend dafür war der Gedanke, daß der Kaufmann davon ausgeht, Rechte und Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft glichen sich wertmäßig aus (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 7. Mai 1920 I A 302/19, RFHE 3, 22, und vom 4. November 1925 VI A 491/25, RFHE 17, 332; BFH-Urteil vom 26. Januar 1956 IV 566/54 U, BFHE 62, 305, BStBl III 1956, 113).
  • BFH, 26.01.1956 - IV 566/54 U

    Bestimmung des Teilwerts - Berücksichtigung der eigenen Auffassung des Kaufmannes …

    Wie der Reichsfinanzhof in seiner Entscheidung VI A 491/25 vom 4. November 1925, Slg. Bd. 17 S. 332, ausgeführt hat, liegt bei schwebenden Anschaffungsgeschäften über Gegenstände des Betriebsvermögens regelmäßig ein bei der Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigender Verlust vor, wenn der Teilwert des Gegenstandes am Bilanzstichtag niedriger ist als die Kaufpreisschuld.

    Wie in der Entscheidung VI A 491/25 vom 4. Dezember 1925 zum Ausdruck kommt, wäre es allerdings nicht entscheidend, ob es dem Stpfl. gelungen ist, das Geschäft ohne Verlust abzuwickeln.

  • BFH, 07.09.1954 - I 50/54 U

    Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung für Verpflichtungen auf Grund des …

    Lediglich dort, wo Leistung und Gegenleistung nicht ausgeglichen sind, wo sich aus dem schwebenden Vertrag eine den Wert des Anspruchs übersteigende Verpflichtung und damit ein Verlust ergibt, ist dieser Verlust als Last passivierungsfähig (Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 491/25 vom 4. November 1925, Slg.Bd. 17 S. 332).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 133/84

    Rückstellungen für drohende Verluste aus einem Leasingvertrag beim Leasingnehmer …

    Voraussetzung ist, daß das Dauerschuldverhältnis nicht ausgewogen ist, weil der Wert der eigenen Verpflichtung am Bilanzstichtag den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt (Verpflichtungsüberschuß;… Moxter, Bilanzrechtsprechung, 2. Aufl., 1985, S. 74; so bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 4. November 1925 VI A 491/25, RFHE 17, 332, 334; Urteil in BFHE 146, 146, BStBl II 1986, 465).
  • BFH, 17.05.1974 - III R 50/73

    Werkvertrag - Halbfertige Arbeiten - Teilwert - Reproduktionswert - Erkenntnisse …

    Das ist von der Rechtsprechung seit je her anerkannt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1956 IV 566/54 U, BFHE 62, 305, BStBl III 1956, 113; und die dort zitierte Entscheidung des RFH vom 4. November 1925 VI A 491/25, RFHE 17, 332; und für das Bewertungsrecht die im Urteil III R 88/69 unter 4. angegebenen RFH-Entscheidungen).
  • BFH, 03.12.1964 - IV 255/64 U

    Bilanzsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen - Pflicht eines Kaufmanns …

    Denn nach den Grundsätzen über die Bilanzierung schwebender Geschäfte könne der Kaufmann den Gewinn durch einen Passivposten vor Abwicklung des Geschäfts nur dann mindern, wenn am Bilanzstichtag ein Verlust aus dem schwebenden Geschäft mit Sicherheit voraussehbar sei (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 491/25 vom 4. November 1925, Slg. Bd. 17 S. 332).
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