Rechtsprechung
| RFH, 19.11.1936 - VI A 562/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beiträgen selbständig tätiger …
Der Standpunkt stimmt mit der langjährigen Rechtsprechung des RFH überein (vgl. die Entscheidungen VI A 562/36 vom 19. November 1936, RStBl 1937, 110; VI A 361/37 vom 9. Juni 1937, RStBl 1937, 988, und VI 395/39 vom 21. Juni 1939, RStBl 1939, 1046).Im Urteil VI A 562/36 hat der RFH den gleichen Standpunkt für die Zahlungen an eine ärztliche Unterstützungskasse eingenommen, die in Fällen von in Not geratenen Ärzten oder deren Hinterbliebenen durch ein Umlageverfahren Versorgungsleistungen gewährte, ohne jedoch den Beitragszahlern einen Rechtsanspruch auf solche Versorgungsleistungen einzuräumen.
- BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69
Selbständiger Steuerpflichtiger - Berufsständische Versorgungskasse - …
Der Standpunkt stimmt mit der langjährigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) überein (vgl. die Entscheidungen VI A 562/36 vom 19. November 1936, RStBl 1937, 110; VI A 361/37 vom 9. Juni 1937, RStBl 1937, 988, und VI 395/39 vom 21. Juni 1939, RStBl 1939, 1046).Im Urteil VI A 562/36 hat der RFH den gleichen Standpunkt für die Zahlungen an eine ärztliche Unterstützungskasse eingenommen, die in Fällen von in Not geratenen Ärzten oder deren Hinterbliebenen durch ein Umlageverfahren Versorgungsleistungen gewährte, ohne jedoch den Beitragszahlern einen Rechtsanspruch auf solche Versorgungsleistungen einzuräumen.
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