Rechtsprechung
| RFH, 27.06.1928 - VI A 580/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 27.06.1957 - IV 58/57 U
Gewährung von Nachsicht bei verspäteter Abgabe der Rechtsmittelfrist - Abgabe …
Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs liegt regelmäßig ein Verschulden schon darin, daß mit der Einlegung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag der Frist gewartet wird (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 580/28 vom 27. Juni 1928, Slg. Bd. 24 S. 31).In diesem Sinne wird die in dem oben angeführten Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 580/28 vom 27. Juni 1928 niedergelegte Rechtsauffassung zu ergänzen sein.
- BFH, 12.03.1970 - IV R 126/69
Vorliegen eines schuldlosen Frsitversäumnisses bei verspäteter Absendung der …
Wer eine Revisionsbegründung so kurz vor Ablauf der Frist absendet, den trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - VI A 580/28 vom 27. Juni 1928, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 24 S. 31, und Urteil des BFH IV 58/57 U vom 27. Juni 1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 65 S. 124 - 65, 124 -, BStBl III 1957, 280; III 221/63 vom 24. Februar 1966, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 20, amtlich nicht veröffentlicht). - BFH, 30.09.1954 - V 14/54 U
Überschreitung der Rechtsmittelfrist für eine Rechtsbeschwerde - Lediglich …
Auch die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (vgl. z.B. Urteil VI A 580/28 vom 27. Juni 1928, Slg.Bd. 24 S. 31) geht davon aus, daß der Briefkasten der Behörden bei allgemeinem Dienstschluß regelmäßig geleert und die bis dahin eingeworfenen Schriftstücke noch mit dem Eingangsstempel des gleichen Tages versehen würden.
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