Rechtsprechung
| RFH, 08.05.1935 - VI A 686/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 18.04.1958 - VI 16/58 U
Möglichkeit der Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Konkursverwalter
Der Bundesfinanzhof tritt dem Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 686/34 vom 8. Mai 1935 (Slg. Bd. 38 S. 18, Reichssteuerblatt 1935 S. 1239) bei, wonach der Konkursverwalter, der von den von ihm ausgezahlten Löhnen die Lohnsteuer einbehält, diese Beträge als Treuhänder des Staates und der Arbeitnehmer zu verwalten und vor Befriedigung aller übrigen Masseschulden an den Steuergläubiger abzuführen hat.Zusammenfassung: Der Bundesfinanzhof tritt dem Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 686/34 vom 8. Mai 1935 (Slg. Bd. 38 S. 18, Reichssteuerblatt 1935 S. 1239) bei, wonach der Konkursverwalter, der von den von ihm ausgezahlten Löhnen die Lohnsteuer einbehält, diese Beträge als Treuhänder des Staates und der Arbeitnehmer zu verwalten und vor Befriedigung aller übrigen Masseschulden an den Steuergläubiger abzuführen hat.
Er darf sie nicht zur Befriedigung von anderen durch Masse- oder Konkursgläubiger geltend gemachten Ansprüchen verwenden (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 686/34 vom 8. Mai 1935 - Slg. Bd. 38 S. 18, Reichssteuerblatt 1935 S. 1239 -).
- BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S
Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer …
Dem Steuergläubiger kommt keine Sonderstellung im Konkursverfahren zu; er steht wie andere Konkursgläubiger (Urteile des Reichsfinanzhofs Gr.S. 1/26 vom 25. Oktober 1926, Slg. Bd. 19 S. 355;… V A 890/26 vom 11. Februar 1927, a. a. O.; VI A 686/34 vom 8. Mai 1935, Slg. Bd. 38 S. 18).
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